Sitzung: 23.11.2020 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/039/2020
Beschlussvorschlag:
Die Sondernutzungsgebühren für die Lohner Gastronomie und Eisdielen werden für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 erlassen.
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion
beantragt mit Schreiben vom 03.11.2020, dass die Stadt Lohne für den Zeitraum
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 keine Sondernutzungs- und Marktstandgebühren erheben
solle. Begründet wird dies mit den weiteren Belastungen aufgrund der Corona
Virus – Pandemie und den stark verminderten Einnahmen.
Beratungsverlauf:
Ein
Sprecher der SPD-Fraktion stellte den Antrag vor und ergänzte, dass davon
auszugehen sei, dass auch für das kommende Jahr 2021 eine unbillige Härte
anzunehmen sei. Allerdings müsste differenziert werden, ob und in welchem
Umfang die Marktbeschicker von der Situation betroffen sind. Das finanzielle Gesamtvolumen
für die beantragte Erlassregelung wurde mit circa 15.000 € angegeben.
Verwaltungsseitig
wurde ausgeführt, dass der Besuch des Marktes an sich zugenommen habe und auch weitere
Marktbeschicker hinzugekommen sind. Demzufolge waren sich die Ausschussmitglieder
einig, die Marktbeschicker aus der vorgesehenen Erlassregelung herauszunehmen.