Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

1. Der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 für die öffentliche Einrichtung „Straßenreinigung“ wird zugestimmt.

 

2. Die Gebührensätze für das Jahr 2021 bleiben unverändert.

 

3. Der Kalkulationszeitraum wird ab 2022 auf drei Jahre festgelegt.

 


Sachverhalt:

 

Laut Beschluss aus dem Jahre 1993 ist der Kalkulationszeitraum für die o. a. Einrichtung auf ein Jahr begrenzt, d.h. es ist jährlich eine neue Berechnung zu erstellen. Die Kalkulation für das Jahr 2021 weist folgende Ergebnisse aus:

 

       Reinigungsklasse 1:                                          1,26 €/m

       Reinigungsklasse 3:                                        11,88 €/m

 

Das Betriebsergebnis für das Jahr 2019 ergab in der Reinigungsklasse 1 einen Überschuss in Höhe von 7.347,08 € und in der Reinigungsklasse 3 einen Überschuss in Höhe von 492,83 €. Der Überschuss in den Reinigungsklassen 1 und 3 wird in den Jahren 2021, 2022 und 2023 ausgeglichen. Seit dem Jahr 2016 betragen die Gebührensätze 1,25 € bzw. 11,64 € je m Straßenfront. Die bei der Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2021 ermittelten Gebührensätze weichen nur geringfügig von den zurzeit festgesetzten kostendeckenden Gebührensätzen ab. Die Gebührensätze können daher für das Jahr 2021 unverändert bleiben. Für die Festsetzung der Gebührensätze ist der Ortsgesetzgeber zuständig. Grundlage für diese Entscheidung ist eine Gebührenkalkulation, über die zu beschließen ist. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 5 NKAG) kann für die Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden. Aufgrund der seit 2016 konstanten Gebührensätze in den Reinigungsklassen 1 und 3 und des nahezu unveränderten räumlichen und zeitlichen Umfangs der Straßenreinigung dürfte es für die Zukunft (ab 2022) sachgerecht sein, einen dreijährigen Kalkulationszeitraum zugrunde zu legen.

 

Beratungsverlauf:

Stadtkämmerer Theder erläuterte den Sachverhalt und begründete den Wechsel auf einen 3-jährigen Kalkulationszeitraum.