Sitzung: 23.11.2020 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 22/011/2020
Sachverhalt:
In § 21 der Kommunalhaushalts- und
Kassenverordnung (KomHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und
für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune
entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem
unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet
werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag
31.10.2020 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsführung:
Ergebnishaushalt |
Haushaltsplan
einschl.
Nachtrag |
Stand |
Stand |
Ordentliche Erträge davon |
51.468.200,00
€ |
37.374.387,16
€ |
34.362.671,86
€ |
Gewerbesteuer |
20.800.000,00
€ |
17.289.268,46
€ |
17.728.600,46
€ |
Gemeindeanteil der Einkommensteuer |
11.500.000,00
€ |
8.818.385,00
€ |
6.067.921,00
€ |
Ordentliche Aufwendungen |
48.281.400,00
€ |
32.346.152,66
€ |
31.205.974,73
€ |
Außerordentliche Erträge |
800.000,00 € |
1.941.365,38
€ |
891.220,01 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
200.000,00 € |
104.857,52 € |
85.910,16 € |
Finanzhaushalt |
Haushaltsplan
einschl.
Nachtrag |
Stand |
Stand |
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
49.639.700,00
€ |
33.536.048,01
€ |
34.578.615,14
€ |
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
43.458.400,00
€ |
34.172.399,64
€ |
32.931.100,87
€ |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
6.898.000,00
€ |
5.674.581,15€ |
3.169.827,63
€ |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
22.066.000,00
€ |
8.768.829,31€ |
7.133.263,25
€ |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
2.000.000,00
€ |
138.366,84 € |
0,00 € |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
1.089.000,00
€ |
781.955,27 € |
657.229,73 € |
|
|
|
|
Summensaldo
Finanzhaushalt |
-8.075.700,00 € |
- 4.374.188,22 € |
- 2.973.151,08 € |
Anmerkungen
-
Der
Gewerbesteuerhaushaltsansatz für 2020 beträgt 20.800.000,00 €. Die
Gewerbesteuerforderungen bis zum Jahresende betragen zurzeit 23.562.969,27 €.
Durch noch vorzunehmende Berichtigungsveranlagungen wird sich dieser
Forderungsbetrag noch verändern. Enthalten sind zudem im Einspruchsverfahren
befindliche Forderungen in Höhe von ca. 0,7 Mio. € größerer Unternehmen.
-
Die
Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken (Außerordentliche Erträge durch Verkauf
über Bilanzwert) liegen zurzeit ca. 1,14 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz von
800.000,00 €. Die Erlöse resultieren aus dem Verkauf von Wohnbau- und Erbbaugrundstücken
(BG 26 E, BG 146 B, BG 138) sowie einem Gewerbegrundstück.
-
Die
Liquidität, d. h. die Fähigkeit der Stadt Lohne, zu jeder Zeit ihren
Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist gewährleistet.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder erläuterte die Zahlen und ergänzte, dass die Gewerbesteuereinnahmen zum 01.11. 16,7 Mio. €, zum 23.11. 22,1 Mio. € betrugen und Ende des Jahres voraussichtlich bei ca. 21 Mio. € liegen werden.
Weiter teilte Herr Theder mit, dass die Anträge zur zinslosen Stundung seit Juli erheblich zurückgegangen seien. Demzufolge könne der Bericht über zinslose Stundungen künftig wegfallen. Im Ausschuss gab es hierzu keinen Einwand.