Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In § 21 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 31.10.2020 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsführung:

 

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsplan

einschl. Nachtrag

Stand
31.10.2020

Stand
31.10.2019

Ordentliche Erträge davon

51.468.200,00 €

37.374.387,16 €

34.362.671,86 €

Gewerbesteuer

20.800.000,00 €

17.289.268,46 €

17.728.600,46 €

Gemeindeanteil der Einkommensteuer

11.500.000,00 €

8.818.385,00 €

6.067.921,00 €

Ordentliche Aufwendungen

48.281.400,00 €

32.346.152,66 €

31.205.974,73 €

Außerordentliche Erträge

800.000,00 €

1.941.365,38 €

891.220,01 €

Außerordentliche Aufwendungen

200.000,00 €

104.857,52 €

85.910,16 €

 

Finanzhaushalt

Haushaltsplan

einschl. Nachtrag

Stand
31.10.2020

Stand
31.10.2019

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

49.639.700,00 €

33.536.048,01 €

34.578.615,14 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

43.458.400,00 €

34.172.399,64 €

32.931.100,87 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

6.898.000,00 €

5.674.581,15€

3.169.827,63 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

22.066.000,00 €

8.768.829,31€

7.133.263,25 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.000.000,00 €

138.366,84 €

0,00 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.089.000,00 €

781.955,27 €

657.229,73 €

 

 

 

 

Summensaldo Finanzhaushalt

-8.075.700,00 €

- 4.374.188,22 €

- 2.973.151,08 €

 

 

Anmerkungen

 

-       Der Gewerbesteuerhaushaltsansatz für 2020 beträgt 20.800.000,00 €. Die Gewerbesteuerforderungen bis zum Jahresende betragen zurzeit 23.562.969,27 €. Durch noch vorzunehmende Berichtigungsveranlagungen wird sich dieser Forderungsbetrag noch verändern. Enthalten sind zudem im Einspruchsverfahren befindliche Forderungen in Höhe von ca. 0,7 Mio. € größerer Unternehmen.

-       Die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken (Außerordentliche Erträge durch Verkauf über Bilanzwert) liegen zurzeit ca. 1,14 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz von 800.000,00 €. Die Erlöse resultieren aus dem Verkauf von Wohnbau- und Erbbaugrundstücken (BG 26 E, BG 146 B, BG 138) sowie einem Gewerbegrundstück.

-       Die Liquidität, d. h. die Fähigkeit der Stadt Lohne, zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist gewährleistet.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder erläuterte die Zahlen und ergänzte, dass die Gewerbesteuereinnahmen zum 01.11. 16,7 Mio. €, zum 23.11. 22,1 Mio. € betrugen und Ende des Jahres voraussichtlich bei ca. 21 Mio. € liegen werden.

 

Weiter teilte Herr Theder mit, dass die Anträge zur zinslosen Stundung seit Juli erheblich zurückgegangen seien. Demzufolge könne der Bericht über zinslose Stundungen künftig wegfallen. Im Ausschuss gab es hierzu keinen Einwand.