Sitzung: 08.06.2010 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 20/074/2010
Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
In § 21 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 31.05.2010 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsausführung:
Ergebnishaushalt |
Haushaltsplan |
Stand 26.05.2010 |
Ordentliche Erträge |
33.348.000,00 € |
22.465.450,00 € |
davon |
|
|
Gewerbesteuer |
16.000.000,00 € |
14.077.781,00 € |
Ordentliche Aufwendungen |
33.348.000,00 € |
11.139.668,00 € |
Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
733.836,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
1.649,00 € |
Finanzhaushalt |
Haushaltsplan |
Stand 26.05.2010 |
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
31.786.500,00 € |
13.398.648,00 € |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
30.542.300,00 € |
10.547.472,00 € |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
3.557.500,00 € |
1.636.330,00 € |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
5.379.500,00 € |
1.785.693,00 € |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
127.000,00 € |
0,00 € |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
70.000,00 € |
0,00 € |
Summe |
./. 520.800,00 € |
+ 2.701.813,00€ |
Anmerkungen
- Die Forderungen aus der Gewerbesteuer in Höhe von z. Zt. 14.077.781 Euro liegen unter dem geplanten Haushaltssoll von 16 Mio. Euro. Zum 31.05.2009 betrugen die Forderungen 17.067.000,00 Euro.
- Sollte das Gewerbesteueraufkommen erheblich unter dem Haushaltsansatz verbleiben, ist beim Jahresabschluss 2010 ein Fehlbetrag zu erwarten.
- Nichtzahlungswirksame Vorgänge (Abschreibungen, Rückstellungen) wurden bisher nicht verbucht, da hierfür die Werte der Eröffnungsbilanz Voraussetzung sind.
- Im Laufe des Jahres eingetretene wesentliche Änderungen bei verschiedenen Ertrags- und Aufwandsansätzen sowie bei Investitionen werden im Nachtragshaushalt bereinigt.
- Aus Überschüssen beim Verkauf von Grundstücken (außerordentliche Erträge Verkauf über Bilanzwert) werden im Jahr 2010 ca. 1,0 Mio. Euro zur Verfügung stehen, die mit einem evtl. Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis verrechnet werden können.
- Die Liquidität d. h. die Fähigkeit der Stadt Lohne zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen ist auch ohne Kassenkredite gegeben.
Verwaltungsseitig wurde die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zu Vorjahren, die Entwicklung und Bedeutung von „außerordentlichen Erträgen“ und die Liquiditätsrechnung (Finanzhaushalt) erläutert.