Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung wird erteilt.


Die Hofstelle Bakumer Straße 118 liegt im Außenbereich der Stadt Lohne. Anhand einer Präsentation erläuterte die Verwaltung, dass der Antragssteller die Nutzungsänderung eines Rinderstalles mit 26 Rinderplätzen zu einem Mastschweinestall mit 160 Mastplätzen gemäß Niedersächsischer Bauordnung beantragt. Derzeit ist auf der Hofstelle die Haltung von 74 Jungrindern genehmigt. Nach Abschluss der Baumaßnahme dürfen auf der Hofstelle 160 Mastschweine- sowie 48 Jungrinderplätze betrieben werden.

 

Südwestlich zur Hofstelle befindet sich in einem Abstand von etwa 120 m eine weitere Hofstelle mit Altenteil. Auf der Hofstelle wird eine Schweinemast betrieben. Sogenanntes unbeteiligtes Wohnen im Außenbereich ist über 300 m entfernt. Der VDI-Richtlinien-Abstand für die insgesamt beantragte Tierhaltung beträgt 140 m, der im Außenbereich entsprechend der Richtlinie auf 70 m halbiert werden kann. Innerhalb des vollen VDI-Richtlinien-Abstandes befindet sich kein unbeteiligtes Wohnen. Bezüglich einer Genehmigungserteilung bestehen daher aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken.

 

Der Betrieb liegt in der Ortslage Lohnerwiesen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.