Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Nein: 10, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.

 

 

 

Ausschussmitglied Sandmann-Surmann hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


Der Eigentümer des Grundstücks Am Bokel 2 hat eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung eines Hühnerstalles zu einem Nagelstudio mit einer Wohneinheit beantragt. Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und befindet sich im Außenbereich. Planungsrechtlich wird das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beurteilt. Danach kann eine erstmalige Umnutzung eines ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Gebäudes im Außenbereich begünstigt sein. Voraussetzung ist allerdings, dass der vorhandene Hühnerstall in der Vergangenheit privilegiert genutzt worden ist. Wie lange die Aufgabe der Nutzung zurückliegt, ist nicht relevant.

 

Sofern die Voraussetzung erfüllt ist und zusätzlich gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden, ist das Vorhaben in der beantragten Form städtebaulich zulässig.

 

In der unmittelbaren Nachbarschaft des Antragstellers liegt ein größerer landwirtschaftlicher Betrieb. Die Eigentümerin der benachbarten Hofstelle Sandmanns Kamp 2 darf insgesamt 6.166 Mastschweineplätze einrichten und betreiben. Die Geruchsimmissionen, die von den Tierplätzen ausgehen, werden größtenteils über eine Abluftreinigungsanlage gereinigt.

 

In einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) vom August 2002 wurde für den Bereich des Hühnerstalles eine Geruchsstundenhäufigkeit von ca. 26 % der Jahresstunden festgestellt. Der Grenzwert liegt bei 15% und kann in Ausnahmefällen 20% betragen. Ein derartiger Ausnahmefall ist hier jedoch nicht zu erkennen. Somit sind keine gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Von der Verwaltung wird daher empfohlen, das Einvernehmen nicht zu erteilen.