Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.

 

 

 

Ausschussmitglied Eilhoff war während der Beschlussfassung nicht anwesend.


Der Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes in Lohne, Krimpenfort, Krimpenforter Straße 14, hat eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses eingereicht. Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert. Der Standort des neuen Betriebsleiterwohnhauses soll in ca. 50 m Entfernung westlich des Betriebsgrundstücks errichtet werden. Das vorhandene Wohnhaus wird zum Altenteilerwohnhaus umgenutzt. Die Erschließung soll über die vorhandene Zufahrt erfolgen.

 

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Grundstücksbereich liegt in der Ortslage Krimpenfort/Nordlohne.

 

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

In der Aussprache wurde von der Verwaltung auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, dass ein Abstand von 50 m zu der Hofanlage noch zulässig sei. Es soll jedoch noch darauf hingewirkt werden, dass der Bauherr das Wohnhaus näher zum Betrieb errichtet.