Eine Einwohnerin verwies auf eine bundes- und niedersachsenweite Regelung über die Versiegelung von Flächen und fragte hinsichtlich eines konkreten Berichtes über die vergangene Versiegelung in Lohne nach.

Bürgermeister Gerdesmeyer erklärte, dass eine harte Vorgabe der zugelassenen Flächenversiegelung streitig sei. Eine Formulierung des Niedersächsischen Weges sah vor, die Inanspruchnahme neuer Flächen bis 2040 zu verbieten. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dagegen ausgesprochen.

Die Flächenreduzierung solle zum Ziel zu erhoben werden. Ein Verbot mit harten Vorgaben gebe es aber nicht.

In Lohne sei natürliche eine Ermittlung anhand von Luftbildern möglich, sodass eine Übersicht über die letzten 10 Jahre erstellt werden könnte. Dies wurde angeregt.

 

Es wurde nachgefragt, wie mit den Einsprüchen zur Änderung des Flächennutzungsplan ’80 und des Bebauungsplans 20 E umgegangen werde.

Verwaltungsseitig wurde über die ergänzende öffentliche Auslegung informiert, der derzeit stattfinde, jedoch nur Vorgaben zur Sortimentszusammenstellung eines möglichen Verbrauchermarktes betreffe.

Anschließend werden alle eingegangenen Stellungsnahmen veröffentlicht. Nach einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung folge eine öffentliche Bauausschusssitzung, in der über alle Einwendungen eine Abwägungsentscheidung getroffen und dem Rat vorgeschlagen werden könne, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Nach einer nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses erfolge eine abschließende Beratung und Entscheidung des Rates in öffentlicher Sitzung.

 

Eine Einwohnerin fragte nach, ob Mitarbeiter mit der Entwicklung des Stadtbildes betraut seien und sich hierzu Gedanken machen. Verwaltungsseitig wurde dies bejaht, ergänzend dazu werden Bemusterungskommissionen und Fachplaner beauftragt, um gute Lösungen zu finden.

Seitens der Einwohnerin wurde darauf hingewiesen, dass die entsprechende Transparenz fehle.

 

Auf Nachfrage an die SPD-Fraktion zur Positionierung hinsichtlich der Waldrodung für ein mögliches Krankenhaus in Vechta erklärte der Fraktionssprecher, dass für eine Beurteilung zunächst die entsprechenden Unterlagen mit verbindlichen Informationen vorliegen müssen, um eine konkrete Stellungnahme abgeben zu können.