Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses und Umwidmung des bestehenden Betriebsleiterwohnhauses zum Altenteilerwohnhaus auf der Hofstelle Kokenger Weg 1 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass über einen Bauvorbescheid die Genehmigung zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses auf der landwirtschaftlichen Hofstelle Kokenger Weg 1 beantragt wurde. Das bestehende Betriebsleiterwohnhaus wird zu einem Altenteilerwohnhaus umgenutzt. Die Antragstellerin bewirtschaftet als Betriebsleiterin einen landwirtschaftlichen Betrieb. Eine dienende Funktion für den Neubau des Betriebsleiterwohnhauses hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestätigt. Die Voraussetzungen zur Einstufung aller Betriebszweige als eine Landwirtschaft i.S.v. § 201 BauGB sind gegeben.

 

Der Antrag ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Die Hofstelle liegt im Außenbereich in der Ortslage Ehrendorf an der Grenze zu Südlohne in der Nähe der Steinfelder Straße. Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne wird dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

In der Aussprache wurde von verschiedenen Ausschussmitgliedern die Auffassung vertreten, dass für eine Beurteilung des Vorhabens im Ausschuss weitere Unterlagen, z. B. Lageplan, eingereicht werden sollten.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte dazu aus, dass die Fragestellung formal ausreichend sei für eine Vorprüfung.