Sitzung: 10.03.2021 RAT
Nach Vorstellung der Anfrage
wurde diese wie folgt durch den Stadtkämmerer Theder beantwortet:
Das konkrete „Projekt“ befand
sich in einer Vorphase, die noch keine detaillierten Zahlen erwarten ließ. Es
handelte sich um einen Vortrag zum Aufzeigen technischer Möglichkeiten des vom
Verein BW Lohne beauftragten Planungsbüros. Eine Entscheidungsreife war im
Herbst 2019 noch nicht gegeben.
Die angenommenen Kosten von ca.
900.000 € je Hallenplatz wurden nicht nur bei der Variante 2 Sanierung (= 1
neuer Hallenplatz), sondern auch bei der Variante 1 „Neubau westlich der
Steinfelder Straße“ angesetzt (4 Plätze = 3.500.000 €). Der Kostenvergleich ist
mit 2,07 Mio. € zu 7,67 Mio. € ausgegangen.
Zu den vier gestellten Fragen:
1.
Gibt
es bei der Stadt Lohne eine von den Ressorts unabhängige Kontrollinstanz?
Nein, innerhalb der Stadtverwaltung Lohne gibt es keine „unabhängige“
Kontrollinstanz.
2.
Falls
nein, sind die Resorts kompetent Gutachten / Vorträge zu bewerten?
Sofern der in den Ämtern und Abteilungen vorhandene Sachverstand nicht
ausreicht, wird je nach Bedarf externer Sachverstand im notwendigen Umfang
hinzugezogen. Das können z.B. Fachplaner sein.
3.
Gibt
es Gutachten/Vorträge, die die Realität offensichtlich falsch beschrieben?
Hier sind keine solchen Gutachten oder Vorträge geläufig. Im vorgestellten Fall
hat es sich allerdings nach Ansicht des Kämmerers um mögliche Planungen
gehandelt, noch nicht um Realität.
4.
Gibt
es Möglichkeiten von Sanktionen bei beabsichtigten Fehlgutachten / Vorträgen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Zuwendungsbescheide, die durch
falsche Angaben erreicht wurden, widerrufen / zurückgenommen werden. Sind bei
beantragten Zuschüssen die veranschlagten Kosten zu gering und erhöhen sich
nachher in der Realität drastisch, sind die als Festbetrag gezahlten
Zuwendungen zu gering, aber der Stadt Lohne entsteht kein Schaden.