Nach Vorstellung der Anfrage wurde diese wie folgt durch den Stadtkämmerer Theder beantwortet:

 

Das konkrete „Projekt“ befand sich in einer Vorphase, die noch keine detaillierten Zahlen erwarten ließ. Es handelte sich um einen Vortrag zum Aufzeigen technischer Möglichkeiten des vom Verein BW Lohne beauftragten Planungsbüros. Eine Entscheidungsreife war im Herbst 2019 noch nicht gegeben.

Die angenommenen Kosten von ca. 900.000 € je Hallenplatz wurden nicht nur bei der Variante 2 Sanierung (= 1 neuer Hallenplatz), sondern auch bei der Variante 1 „Neubau westlich der Steinfelder Straße“ angesetzt (4 Plätze = 3.500.000 €). Der Kostenvergleich ist mit 2,07 Mio. € zu 7,67 Mio. € ausgegangen.

 

Zu den vier gestellten Fragen:

 

1.      Gibt es bei der Stadt Lohne eine von den Ressorts unabhängige Kontrollinstanz?
Nein, innerhalb der Stadtverwaltung Lohne gibt es keine „unabhängige“ Kontrollinstanz.

 

2.      Falls nein, sind die Resorts kompetent Gutachten / Vorträge zu bewerten?
Sofern der in den Ämtern und Abteilungen vorhandene Sachverstand nicht ausreicht, wird je nach Bedarf externer Sachverstand im notwendigen Umfang hinzugezogen. Das können z.B. Fachplaner sein.

 

3.      Gibt es Gutachten/Vorträge, die die Realität offensichtlich falsch beschrieben?
Hier sind keine solchen Gutachten oder Vorträge geläufig. Im vorgestellten Fall hat es sich allerdings nach Ansicht des Kämmerers um mögliche Planungen gehandelt, noch nicht um Realität.

 

4.      Gibt es Möglichkeiten von Sanktionen bei beabsichtigten Fehlgutachten / Vorträgen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Zuwendungsbescheide, die durch falsche Angaben erreicht wurden, widerrufen / zurückgenommen werden. Sind bei beantragten Zuschüssen die veranschlagten Kosten zu gering und erhöhen sich nachher in der Realität drastisch, sind die als Festbetrag gezahlten Zuwendungen zu gering, aber der Stadt Lohne entsteht kein Schaden.