Sitzung: 11.05.2021 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: 20/003/2021
Beschlussempfehlung:
Die Stadt Lohne gewährt dem
Schützenverein Lohne von 1608 e.V für den Neubau einer Schießsporthalle am
Schützenplatz an der Steinfelder Straße einen Zuschuss in Höhe von 60 % der
erwarteten Kosten als Festbetrag (1.120.800 €).
Außerdem gewährt sie dem Verein
erforderlichenfalls ein Darlehen von bis zu 300.000 €, um die Finanzierung des
Vorhabens sicherzustellen.
Sachverhalt:
Der Schützenverein Lohne von 1608 e.V.
beantragt mit Schreiben vom 25.03.2021 einen städtischen Zuschuss für den
Neubau einer Schießsporthalle am Schützenplatz an der Steinfelder Straße. Durch
das Vorhaben soll nach Abriss der jetzigen Schützenhalle (die in den letzten
Jahren errichteten Schießstände werden weiterbetrieben bzw. in das 1. OG verlegt)
eine neue zentrale Stätte für den mit 2.800 Mitgliedern und 69 Kompanien größten
Schützenverein der Region errichtet werden, die eine angemessene und zeitgemäße
Unterbringung gewährleisten soll. Für weitere Einzelheiten wird auf den Zuschussantrag
verwiesen.
Konkret beantragt der Schützenverein
bei angenommenen Bruttobaukosten von 2,142 Mio. € einen Zuschuss in Höhe von
1,401 Mio. €. Dies entspricht einem Fördersatz von 75 %, bezogen auf die
Gesamtkosten abzüglich eines erwarteten Bundeszuschusses für die Ausgestaltung
des Neubaus als Gebäude im energetischen KfW55-Standard (230 Tsd. € netto = 274
Tsd. € brutto). Die ursprünglich angedachte Möglichkeit, durch eine Aufstockung
bzw. einen Umbau im Bestand (mit Kosten von laut Schreiben ca. 1,440
Mio. € netto = 1,714 Mio. € brutto) die zusätzlich gewünschten Flächen und
die Optimierung der bestehenden Räume zu schaffen, wurde wegen der Unsicherheit
über den in den 1970er Jahren mit vielen Eigenleistungen vorgenommenen
baulichen Zustand nicht weiter fortgeführt.
Der im Antrag genannte Verkehrswert
des angrenzenden Schützenhofs (von dem die Stadt Lohne dem Verein 80 % nach
Ablauf seines Erbbaurechts 2021/2022 erstatten wird), ist noch nicht ermittelt.
Voraussichtlich wird ein Betrag von ca. 650.000 € schon aus diesem Grund an den
Schützenverein zu zahlen sein. Dadurch soll die finanzielle Lücke nach
Vorstellung des Antrags abgedeckt werden. Die Finanzierung von Darlehen oder über
vereinsinterne Sonderumlagen sowie das Sammeln von Spenden / Fundraising sind
durch den Schützenverein nicht vorgesehen.
In den letzten Jahren förderte die
Stadt Lohne den Schützenverein für die Renovierung der Luftgewehr- und
Kleinkaliberschießstände mit einem Zuschuss von 50 %. Dies entsprach einer
analogen Anwendung der damaligen Regelförderung für die in der
Sportförderrichtlinie ausdrücklich genannten sechs Vereine. Die
Sportförderrichtlinie wurde im Juni 2020 novelliert. Für die o.g. sechs Vereine
wurde eine Regelbezuschussung von 75 % für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen
festgesetzt. Für alle anderen Vereine (so auch für den Schützenverein) ist weiterhin
ein eigener Beschluss der politischen Gremien erforderlich.
Der Schützenverein begründet seinen
Zuschussantrag mit der Sportförderung der Stadt Lohne. Nutzer der Schießanlage
ist neben dem Schützenverein Lohne von 1608 (jährlich nach Antrag ca. 1.000
Schützen) auch der Schießsportverein Lohne mit mehreren Mannschaften im
Schießbetrieb und laut Mitteilung des Schützenvereins ca. 160 Schützinnen und
Schützen. Das Gebäude weist bisher keine Umkleidemöglichkeiten auf. Außerdem
seien Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen in einem nicht zeitgemäßen Zustand. Neben
den sportlichen Aspekten weist der Verein darauf hin, dass für die 69 Kompanien
die Möglichkeit für Versammlungen gegeben werden solle. In den Gaststätten der
Stadt Lohne seien nicht mehr genügend Möglichkeiten hierfür vorhanden.
Das neue Gebäude bietet dem Verein für
die nächsten Jahrzehnte einen sehr hohen Standard. Zusätzlich zu den
Sportschützenräumen und Umkleiden pp. sieht die Planung vor, dass im
Erdgeschoss eine Räumlichkeit von 212 m² vor, die in zwei Versammlungsräume von
128 m² und 84 m² geteilt werden kann – ergänzt um einen teilbaren
Versammlungsraum im 1. OG von 36 m².
Aus Sicht der Verwaltung ist das
Vorhaben grundsätzlich unter dem Aspekt der Sportförderung förderfähig.
Eine pauschale Bezuschussung in Höhe von 75 % aller Kosten (abzüglich
energetischem Zuschuss) ist jedoch nicht zwingend zu befürworten, da einerseits
der Prozentsatz von 75 % für diesen Verein nicht festgesetzt ist und
andererseits Teile des Vorhabens nicht unter den Begriff der notwendigen Kosten
bzw. den engeren Wortsinn der Sportförderung fallen. Es steht der Stadt Lohne
jedoch auch frei, nicht nur Bezug auf die Sportförderrichtlinie zu nehmen und
dem Schützenverein (auch) aus anderen Beweggründen einen Zuschuss zu gewähren.
Nach § 2 der Sportförderrichtlinie kann die Stadt Lohne dem Sportverein zusätzlich
zum bzw. anstatt eines Zuschusses auch ein Darlehen geben.
Bei saldierten Gesamtkosten von 1,868
Mio. € (2,142 Mio. € Bruttoausgaben abzüglich KfW-Zuschuss von 274 Tsd. €)
sollte dem Schützenverein eine höhere Eigenleistung als beantragt, oder die Einbindung
Dritter über Spendenaufrufe usw. zugetraut werden können. Jedenfalls sollte die
Summe von städtischem (Sportförder-)Zuschuss und dem Erbbaurecht-Wertersatz
nicht die Höhe von 1,868 Mio. € übersteigen. Denkbar wäre z. B. eine
Gestaltung, dass die Stadt Lohne einen Zuschuss in Höhe von 50 % aller Kosten
als Festbetrag gibt (1,868 Mio. € : 2 = 934 Tsd. €). Die Deckungslücke von 284
Tsd. € (934 Tsd. € abzüglich der Eigenleistung von 650 Tsd. €
Erbbaurechtsrückgabe) kann, soweit sie nicht durch Spenden gedeckt wird, soweit
erforderlich durch ein städtisches Darlehen überbrückt werden. Damit kann die
Finanzierung des Vorhabens sichergestellt werden. Wegen der derzeit sehr
dynamischen Baukostenentwicklung sollte die mögliche Darlehenshöhe auf bis zu
300.000 € festgesetzt werden.
Beratungsverlauf:
Der Ausschussvorsitzende teilte in
seiner Einleitung mit, dass den Ratsmitgliedern ergänzend zur Vorlage am
Montag, 10.05.2021 eine E-Mail des Schützenvereins an den Bürgermeister/Stadtkämmerer
vom 07.05.2021 zur Kenntnis gegeben wurde. Anschließend erläuterte
Stadtkämmerer Theder die Beratungsvorlage und die bisherige Empfehlung der
Verwaltung. Bürgermeister Gerdesmeyer bestätigte, dass der Antrag mit dem
Verein vorbesprochen wurde. Unabhängig davon solle die Meinung der Politik eine
Rolle spielen, so dass eine kontroverse Diskussion wichtig sei. Es wurde
zunächst in der Vorlage eine 50%-ige Bezuschussung vorgeschlagen – die reine
Sportausübung sei bei dem Planungsentwurf nicht überall erkennbar, so
Gerdesmeyer.
Dieser Fördersatz habe allerdings bei
dem Schützenverein Bedenken ausgelöst. Der Vereinsvorstand hatte danach
mitgeteilt, dass das geplante Vorhaben unter diesen Umständen voraussichtlich
nicht durchgeführt werden könne. Daher fand am Montagmorgen (10.05.) eine Sachverhaltserörterung
zwischen Verwaltung und dem Schützenverein statt. Im Ergebnis sieht der
Schützenverein die Möglichkeit für eine Realisierung, wenn eine 60%-ige
Förderung in Höhe von 1,1 Mio. € gewährt würde. Entsprechend wurde von der
Verwaltung der Politik nunmehr eine 60 %-ige Bezuschussung vorgeschlagen.
Ein Sprecher der SPD-Fraktion grenzte
in seinen Ausführungen den Schützenverein von den sechs Vereinen, die in den
Sportförderrichtlinien explizit für die 75%-ige Förderung benannt sind ab.
Ebenfalls verwies er auf den nicht unerheblichen Anteil an Veranstaltungsräumen
nebst Gastronomie, für den keine Zuschüsse gezahlt werden könnten.
Ein Sprecher der CDU-Fraktion teilte
mit, dass sich die CDU der 60%-igen Förderung anschließen könne. Er ergänzte,
dass es legitim sei, die 75%-ige Förderung anzufordern und stellte den Antrag,
in der Beschlussempfehlung die Erhöhung von 50 % auf 60 % aufzunehmen
einschließlich des erforderlichenfalls benötigten Darlehens von bis zu 300.000
€.
Auf Nachfrage wurde verwaltungsseitig
mitgeteilt, dass das Wertgutachten für den Schützenhof noch nicht vorliege.
Auch gebe es noch keine Zwischenergebnisse.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Knospe
teilte mit, dass zur Vorbereitung auf diese Sitzung eine objektive Bewertung
aufgrund der Vorlage erfolgte. Er merkte an, dass andere Vereine ergänzend zum
Förderantrag einen Finanzplan vorlegen, um nachzuweisen, wie es um den Verein
bestellt ist und beantragte eine Sitzungsunterbrechung, um sich jetzt innerhalb
der Fraktion nach Bekanntwerden der neuen Sachlage abzustimmen.
Der Ausschussvorsitzende ließ über den
Antrag auf Sitzungsunterbrechung abstimmen. Diesem wurde einstimmig zugestimmt.
Der Ausschussvorsitzende unterbrach
daraufhin für 10 Minuten die Sitzung. Anschließend wurde folgende
Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellt: