Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadt Lohne gewährt dem Schützenverein Lohne von 1608 e.V für den Neubau einer Schießsporthalle am Schützenplatz an der Steinfelder Straße einen Zuschuss in Höhe von 60 % der erwarteten Kosten als Festbetrag (1.120.800 €).

 

Außerdem gewährt sie dem Verein erforderlichenfalls ein Darlehen von bis zu 300.000 €, um die Finanzierung des Vorhabens sicherzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Der Schützenverein Lohne von 1608 e.V. beantragt mit Schreiben vom 25.03.2021 einen städtischen Zuschuss für den Neubau einer Schießsporthalle am Schützenplatz an der Steinfelder Straße. Durch das Vorhaben soll nach Abriss der jetzigen Schützenhalle (die in den letzten Jahren errichteten Schießstände werden weiterbetrieben bzw. in das 1. OG verlegt) eine neue zentrale Stätte für den mit 2.800 Mitgliedern und 69 Kompanien größten Schützenverein der Region errichtet werden, die eine angemessene und zeitgemäße Unterbringung gewährleisten soll. Für weitere Einzelheiten wird auf den Zuschussantrag verwiesen.

 

Konkret beantragt der Schützenverein bei angenommenen Bruttobaukosten von 2,142 Mio. € einen Zuschuss in Höhe von 1,401 Mio. €. Dies entspricht einem Fördersatz von 75 %, bezogen auf die Gesamtkosten abzüglich eines erwarteten Bundeszuschusses für die Ausgestaltung des Neubaus als Gebäude im energetischen KfW55-Standard (230 Tsd. € netto = 274 Tsd. € brutto). Die ursprünglich angedachte Möglichkeit, durch eine Aufstockung bzw. einen Umbau im Bestand (mit Kosten von laut Schreiben ca. 1,440 Mio. € netto = 1,714 Mio. € brutto) die zusätzlich gewünschten Flächen und die Optimierung der bestehenden Räume zu schaffen, wurde wegen der Unsicherheit über den in den 1970er Jahren mit vielen Eigenleistungen vorgenommenen baulichen Zustand nicht weiter fortgeführt.

 

Der im Antrag genannte Verkehrswert des angrenzenden Schützenhofs (von dem die Stadt Lohne dem Verein 80 % nach Ablauf seines Erbbaurechts 2021/2022 erstatten wird), ist noch nicht ermittelt. Voraussichtlich wird ein Betrag von ca. 650.000 € schon aus diesem Grund an den Schützenverein zu zahlen sein. Dadurch soll die finanzielle Lücke nach Vorstellung des Antrags abgedeckt werden. Die Finanzierung von Darlehen oder über vereinsinterne Sonderumlagen sowie das Sammeln von Spenden / Fundraising sind durch den Schützenverein nicht vorgesehen.

 

In den letzten Jahren förderte die Stadt Lohne den Schützenverein für die Renovierung der Luftgewehr- und Kleinkaliberschießstände mit einem Zuschuss von 50 %. Dies entsprach einer analogen Anwendung der damaligen Regelförderung für die in der Sportförderrichtlinie ausdrücklich genannten sechs Vereine. Die Sportförderrichtlinie wurde im Juni 2020 novelliert. Für die o.g. sechs Vereine wurde eine Regelbezuschussung von 75 % für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen festgesetzt. Für alle anderen Vereine (so auch für den Schützenverein) ist weiterhin ein eigener Beschluss der politischen Gremien erforderlich.

 

Der Schützenverein begründet seinen Zuschussantrag mit der Sportförderung der Stadt Lohne. Nutzer der Schießanlage ist neben dem Schützenverein Lohne von 1608 (jährlich nach Antrag ca. 1.000 Schützen) auch der Schießsportverein Lohne mit mehreren Mannschaften im Schießbetrieb und laut Mitteilung des Schützenvereins ca. 160 Schützinnen und Schützen. Das Gebäude weist bisher keine Umkleidemöglichkeiten auf. Außerdem seien Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen in einem nicht zeitgemäßen Zustand. Neben den sportlichen Aspekten weist der Verein darauf hin, dass für die 69 Kompanien die Möglichkeit für Versammlungen gegeben werden solle. In den Gaststätten der Stadt Lohne seien nicht mehr genügend Möglichkeiten hierfür vorhanden.

 

Das neue Gebäude bietet dem Verein für die nächsten Jahrzehnte einen sehr hohen Standard. Zusätzlich zu den Sportschützenräumen und Umkleiden pp. sieht die Planung vor, dass im Erdgeschoss eine Räumlichkeit von 212 m² vor, die in zwei Versammlungsräume von 128 m² und 84 m² geteilt werden kann – ergänzt um einen teilbaren Versammlungsraum im 1. OG von 36 m².

 

Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben grundsätzlich unter dem Aspekt der Sportförderung förderfähig. Eine pauschale Bezuschussung in Höhe von 75 % aller Kosten (abzüglich energetischem Zuschuss) ist jedoch nicht zwingend zu befürworten, da einerseits der Prozentsatz von 75 % für diesen Verein nicht festgesetzt ist und andererseits Teile des Vorhabens nicht unter den Begriff der notwendigen Kosten bzw. den engeren Wortsinn der Sportförderung fallen. Es steht der Stadt Lohne jedoch auch frei, nicht nur Bezug auf die Sportförderrichtlinie zu nehmen und dem Schützenverein (auch) aus anderen Beweggründen einen Zuschuss zu gewähren. Nach § 2 der Sportförderrichtlinie kann die Stadt Lohne dem Sportverein zusätzlich zum bzw. anstatt eines Zuschusses auch ein Darlehen geben.

 

Bei saldierten Gesamtkosten von 1,868 Mio. € (2,142 Mio. € Bruttoausgaben abzüglich KfW-Zuschuss von 274 Tsd. €) sollte dem Schützenverein eine höhere Eigenleistung als beantragt, oder die Einbindung Dritter über Spendenaufrufe usw. zugetraut werden können. Jedenfalls sollte die Summe von städtischem (Sportförder-)Zuschuss und dem Erbbaurecht-Wertersatz nicht die Höhe von 1,868 Mio. € übersteigen. Denkbar wäre z. B. eine Gestaltung, dass die Stadt Lohne einen Zuschuss in Höhe von 50 % aller Kosten als Festbetrag gibt (1,868 Mio. € : 2 = 934 Tsd. €). Die Deckungslücke von 284 Tsd. € (934 Tsd. € abzüglich der Eigenleistung von 650 Tsd. € Erbbaurechtsrückgabe) kann, soweit sie nicht durch Spenden gedeckt wird, soweit erforderlich durch ein städtisches Darlehen überbrückt werden. Damit kann die Finanzierung des Vorhabens sichergestellt werden. Wegen der derzeit sehr dynamischen Baukostenentwicklung sollte die mögliche Darlehenshöhe auf bis zu 300.000 € festgesetzt werden.

 

Beratungsverlauf:

 

 

Der Ausschussvorsitzende teilte in seiner Einleitung mit, dass den Ratsmitgliedern ergänzend zur Vorlage am Montag, 10.05.2021 eine E-Mail des Schützenvereins an den Bürgermeister/Stadtkämmerer vom 07.05.2021 zur Kenntnis gegeben wurde. Anschließend erläuterte Stadtkämmerer Theder die Beratungsvorlage und die bisherige Empfehlung der Verwaltung. Bürgermeister Gerdesmeyer bestätigte, dass der Antrag mit dem Verein vorbesprochen wurde. Unabhängig davon solle die Meinung der Politik eine Rolle spielen, so dass eine kontroverse Diskussion wichtig sei. Es wurde zunächst in der Vorlage eine 50%-ige Bezuschussung vorgeschlagen – die reine Sportausübung sei bei dem Planungsentwurf nicht überall erkennbar, so Gerdesmeyer.

 

Dieser Fördersatz habe allerdings bei dem Schützenverein Bedenken ausgelöst. Der Vereinsvorstand hatte danach mitgeteilt, dass das geplante Vorhaben unter diesen Umständen voraussichtlich nicht durchgeführt werden könne. Daher fand am Montagmorgen (10.05.) eine Sachverhaltserörterung zwischen Verwaltung und dem Schützenverein statt. Im Ergebnis sieht der Schützenverein die Möglichkeit für eine Realisierung, wenn eine 60%-ige Förderung in Höhe von 1,1 Mio. € gewährt würde. Entsprechend wurde von der Verwaltung der Politik nunmehr eine 60 %-ige Bezuschussung vorgeschlagen.

 

Ein Sprecher der SPD-Fraktion grenzte in seinen Ausführungen den Schützenverein von den sechs Vereinen, die in den Sportförderrichtlinien explizit für die 75%-ige Förderung benannt sind ab. Ebenfalls verwies er auf den nicht unerheblichen Anteil an Veranstaltungsräumen nebst Gastronomie, für den keine Zuschüsse gezahlt werden könnten.

 

Ein Sprecher der CDU-Fraktion teilte mit, dass sich die CDU der 60%-igen Förderung anschließen könne. Er ergänzte, dass es legitim sei, die 75%-ige Förderung anzufordern und stellte den Antrag, in der Beschlussempfehlung die Erhöhung von 50 % auf 60 % aufzunehmen einschließlich des erforderlichenfalls benötigten Darlehens von bis zu 300.000 €.

 

Auf Nachfrage wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass das Wertgutachten für den Schützenhof noch nicht vorliege. Auch gebe es noch keine Zwischenergebnisse.

 

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Knospe teilte mit, dass zur Vorbereitung auf diese Sitzung eine objektive Bewertung aufgrund der Vorlage erfolgte. Er merkte an, dass andere Vereine ergänzend zum Förderantrag einen Finanzplan vorlegen, um nachzuweisen, wie es um den Verein bestellt ist und beantragte eine Sitzungsunterbrechung, um sich jetzt innerhalb der Fraktion nach Bekanntwerden der neuen Sachlage abzustimmen.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ über den Antrag auf Sitzungsunterbrechung abstimmen. Diesem wurde einstimmig zugestimmt.

 

Der Ausschussvorsitzende unterbrach daraufhin für 10 Minuten die Sitzung. Anschließend wurde folgende Beschlussempfehlung zur Abstimmung gestellt: