Sitzung: 11.05.2021 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/004/2021
Beschlussempfehlung:
Über die Nutzungen des LOHNEUMS entscheidet
der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne.
Eine Überlassung der Räume des LOHNEUMS für
Veranstaltungen von politischen Parteien, freien Wählergemeinschaften und ihnen
nahe stehenden Organisationen zum Zwecke parteipolitischer Veranstaltungen
(z.B. Parteitage, Mitgliederversammlungen, parteiinterne Veranstaltungen usw.)
wird ausgeschlossen.
Zulässig sind Rats- und Ausschusssitzungen
der Stadt Lohne sowie für die Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen, die
überparteilichen Charakter haben, wie z.B. Podiumsveranstaltungen mit
Teilnehmern mehrerer Parteien.
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion stellt mit Schreiben vom
07.04.2021 den Antrag, über die Mehrzwecknutzung des „Lohneum“ in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu entscheiden.
Insbesondere gehe
es der SPD um die Fragestellungen:
·
Wie viele Mehrzwecknutzungen sollen jährlich im
„Lohneum“ stattfinden können?
·
Über welchen Zeitraum soll die Mehrzwecknutzung
maximal erlaubt sein (Doppelnutzung?)?
·
Soll das „Lohneum“ insbesondere auch für politische
Veranstaltungen genutzt werden dürfen?
Hierzu wurde die Erarbeitung einer Satzung
angeregt.
Zu den Punkten 1 und 2:
Die im Lohneum trainierenden bzw. ihren
Spielbetrieb ausführenden Sportabteilungen sind auf eine hohe Planungssicherheit
angewiesen, vor allem für den Spielbetrieb.
Für die meisten Hallensportarten findet
dieser Spielbetrieb nach Ende der Sommerpause in den einzelnen Ligen von Ende
August bis in den April hinein statt. Die Saisons sind dann regelmäßig beendet,
und es findet vor allem noch Training statt.
Während der Schulzeit nutzen außerdem bis 16
Uhr montags bis freitags verschiedene Schulen die Halle.
Die Stadtverwaltung strebt
·
zur
Minimierung der durch den Umbau entstehenden zeitlichen Einschränkungen für die
Sportvereine und Schulen
·
zur
Minimierung von Kosten für Bühnenaufbau, Licht- und Tontechnik sowie der
Bodenabdeckungen
seit der Eröffnung an, möglichst zwei oder
drei Veranstaltungstermine zusammenzulegen. Dies bedeutet regelmäßig eine Sperrung
für die sportliche Nutzung von ca. 5 – 7 Tagen incl. Auf- und Abbauzeit.
Bisher wurden die Entscheidungen über die
Durchführung einer Veranstaltung im LOHNEUM durch den Verwaltungsausschuss
gefällt. Dies sollte aus Verwaltungssicht beibehalten werden.
Eine feste Zahl maximal vorgegebener
Nutzungen (zum Beispiel maximal vier Termine im Jahr) ist unflexibel und wirkt
kontraproduktiv, wenn interessante Angebote nur deswegen abgewiesen werden
müssten bzw. ein Sonderratsbeschluss gefällt werden müsste. Dies würde noch
mehr gelten, wenn eine Satzung eine Höchstgrenze festschreiben würde, Aus
Verwaltungssicht sollte der Verwaltungsausschuss wie bisher ohne eine strikte
Vorgabe entscheiden können
Zu Punkt 3:
Bezüglich der Nutzung für „politische Veranstaltungen“
schlägt die Verwaltung vor, diese auf die Raumangebote private Anbieter zu
verweisen. Möglich wäre ein Grundsatzbeschluss des Rates, dass die Stadt Lohne
das LOHNEUM nicht politischen Parteien pp., ihren Untergliederungen oder
nahestehenden Organisationen zur Verfügung stellt.
Zu klären wäre, ob dies nur auf
Bezirks-/Landes-/Bundesebene gelten soll oder auch auf kommunaler Ebene. Auch
sollte nicht jede Veranstaltung, bei der ein Politiker mitwirkt, per se
ausgeschlossen sein, und Ratssitzungen der Stadt Lohne sollten ebenfalls
möglich sein.
Eine mögliche Formulierung könnte lauten:
Eine Überlassung der
Räume des LOHNEUMS für Veranstaltungen von politischen Parteien, freien
Wählergemeinschaften und ihnen nahe stehenden Organisationen zum Zwecke
parteipolitischer Veranstaltungen (z.B. Parteitage, Mitgliederversammlungen,
parteiinterne Veranstaltungen usw.) wird ausgeschlossen.
Zulässig sind Rats-
und Ausschusssitzungen der Stadt Lohne sowie Veranstaltungen, die
überparteilichen Charakter haben, wie z.B. Podiumsveranstaltungen mit
Teilnehmern mehrerer Parteien.
Beratungsverlauf:
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Knospe erläuterte den Antrag und ergänzte den letzten Absatz um den Passus „für die Öffentlichkeit zugängliche“. Sodann wurde die Beschlussempfehlung wie folgt zur Abstimmung gestellt: