Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Über die Nutzungen des LOHNEUMS entscheidet der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne.

 

Eine Überlassung der Räume des LOHNEUMS für Veranstaltungen von politischen Parteien, freien Wählergemeinschaften und ihnen nahe stehenden Organisationen zum Zwecke parteipolitischer Veranstaltungen (z.B. Parteitage, Mitgliederversammlungen, parteiinterne Veranstaltungen usw.) wird ausgeschlossen.

 

Zulässig sind Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Lohne sowie für die Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltungen, die überparteilichen Charakter haben, wie z.B. Podiumsveranstaltungen mit Teilnehmern mehrerer Parteien.

 


Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion stellt mit Schreiben vom 07.04.2021 den Antrag, über die Mehrzwecknutzung des „Lohneum“ in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden.

Insbesondere gehe es der SPD um die Fragestellungen:

·         Wie viele Mehrzwecknutzungen sollen jährlich im „Lohneum“ stattfinden können?

·         Über welchen Zeitraum soll die Mehrzwecknutzung maximal erlaubt sein (Doppelnutzung?)?

·         Soll das „Lohneum“ insbesondere auch für politische Veranstaltungen genutzt werden dürfen?

 

Hierzu wurde die Erarbeitung einer Satzung angeregt.

 

Zu den Punkten 1 und 2:

Die im Lohneum trainierenden bzw. ihren Spielbetrieb ausführenden Sportabteilungen sind auf eine hohe Planungssicherheit angewiesen, vor allem für den Spielbetrieb.

Für die meisten Hallensportarten findet dieser Spielbetrieb nach Ende der Sommerpause in den einzelnen Ligen von Ende August bis in den April hinein statt. Die Saisons sind dann regelmäßig beendet, und es findet vor allem noch Training statt.

 

Während der Schulzeit nutzen außerdem bis 16 Uhr montags bis freitags verschiedene Schulen die Halle.

 

 

Die Stadtverwaltung strebt

·         zur Minimierung der durch den Umbau entstehenden zeitlichen Einschränkungen für die Sportvereine und Schulen

·         zur Minimierung von Kosten für Bühnenaufbau, Licht- und Tontechnik sowie der Bodenabdeckungen

seit der Eröffnung an, möglichst zwei oder drei Veranstaltungstermine zusammenzulegen. Dies bedeutet regelmäßig eine Sperrung für die sportliche Nutzung von ca. 5 – 7 Tagen incl. Auf- und Abbauzeit.

 

Bisher wurden die Entscheidungen über die Durchführung einer Veranstaltung im LOHNEUM durch den Verwaltungsausschuss gefällt. Dies sollte aus Verwaltungssicht beibehalten werden.

Eine feste Zahl maximal vorgegebener Nutzungen (zum Beispiel maximal vier Termine im Jahr) ist unflexibel und wirkt kontraproduktiv, wenn interessante Angebote nur deswegen abgewiesen werden müssten bzw. ein Sonderratsbeschluss gefällt werden müsste. Dies würde noch mehr gelten, wenn eine Satzung eine Höchstgrenze festschreiben würde, Aus Verwaltungssicht sollte der Verwaltungsausschuss wie bisher ohne eine strikte Vorgabe entscheiden können

 

Zu Punkt 3:

Bezüglich der Nutzung für „politische Veranstaltungen“ schlägt die Verwaltung vor, diese auf die Raumangebote private Anbieter zu verweisen. Möglich wäre ein Grundsatzbeschluss des Rates, dass die Stadt Lohne das LOHNEUM nicht politischen Parteien pp., ihren Untergliederungen oder nahestehenden Organisationen zur Verfügung stellt.

Zu klären wäre, ob dies nur auf Bezirks-/Landes-/Bundesebene gelten soll oder auch auf kommunaler Ebene. Auch sollte nicht jede Veranstaltung, bei der ein Politiker mitwirkt, per se ausgeschlossen sein, und Ratssitzungen der Stadt Lohne sollten ebenfalls möglich sein.

 

Eine mögliche Formulierung könnte lauten:

Eine Überlassung der Räume des LOHNEUMS für Veranstaltungen von politischen Parteien, freien Wählergemeinschaften und ihnen nahe stehenden Organisationen zum Zwecke parteipolitischer Veranstaltungen (z.B. Parteitage, Mitgliederversammlungen, parteiinterne Veranstaltungen usw.) wird ausgeschlossen.

Zulässig sind Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Lohne sowie Veranstaltungen, die überparteilichen Charakter haben, wie z.B. Podiumsveranstaltungen mit Teilnehmern mehrerer Parteien.

 

Beratungsverlauf:

 

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Knospe erläuterte den Antrag und ergänzte den letzten Absatz um den Passus „für die Öffentlichkeit zugängliche“. Sodann wurde die Beschlussempfehlung wie folgt zur Abstimmung gestellt: