Sitzung: 11.05.2021 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/006/2021
Beschlussempfehlung:
1. Die Entgeltordnung für die
Nutzung des Parkhauses am St. Franziskus-Hospital wird beschlossen.
2. Der Verwaltungsausschuss und
die Verwaltung werden ermächtigt, in besonderen Fällen ergänzende oder
abweichende Tarife festsetzen zu dürfen. Grundlegende Änderungen der
Tarifstruktur bedürfen einer Beschlussfassung durch den Rat.
Sachverhalt:
Die Stadt Lohne errichtet am St.
Franziskus-Hospital ein Parkhaus mit 302 Stellplätzen, das im September 2021
eröffnet und danach kostenpflichtig von der Stadt Lohne betrieben werden soll. Somit
werden erstmals für die Bereitstellung von Stellplätzen in Lohne
privatrechtliche Parkentgelte erhoben. Hierfür ist eine Entgeltordnung
notwendig, die gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG vom Rat zu beschließen ist. Für
die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums in der unmittelbaren Umgebung wird eine
Gebührenpflicht in einer eigenständigen Vorlage vorgeschlagen werden.
Als Anlage war der Vorlage der
Entwurf einer Entgeltordnung beigefügt. Grundsätzlich soll das
Benutzungsentgelt für das Parkhaus in den „Kernzeiten“ (von montags bis
freitags 07-21 Uhr) 0,50 € je angefangene 30 Minuten betragen. Außerhalb der
o.g. Kernzeit kann für 0,50 € eine Stunde lang geparkt werden.
Vorgesehen ist, dass die erste
halbe Stunde kostenfrei bleibt. Damit soll vermieden werden, dass Besucher des
Krankenhauses und des Friedhofs sowie Patienten und Kunden des Ärztehauses, die
für einen sehr kurzen Aufenthalt dorthin möchten, dafür zahlen müssen oder die
verkehrliche Belastung durch den Suchverkehr nach kostenlosem Parkraum zu stark
zunimmt. Durch einen Entgelthöchstsatz von 4,00 € für bis zu 12 Stunden werden
die Parkentgelte für viele Tagesparker gedeckelt. Dies dient sowohl
Mitarbeitern des Krankenhauses im Schichtbetrieb als auch Nutzern der künftigen
Pflegeschule. Wird nur nachts (zwischen 20 Uhr und 7 Uhr) geparkt, so beträgt
der Höchstsatz 2,50 €. Für einen Preis von 50,- € kann eine Monatskarte ohne
separaten Stellplatzanspruch erworben werden. Von allen Einnahmen ist die
enthaltene Umsatzsteuer von 19 % an das Finanzamt abzuführen. Das Parkhaus kann
von 06 – 22 Uhr angefahren werden. Es sind aber keine absoluten Schließzeiten
vorgesehen, so dass ein Herausfahren rund um die Uhr an jedem Tag möglich ist.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder ergänzte
zunächst, dass abweichend von den Angaben in der Vorlage als „Kernzeit“ der
Zeitraum von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gilt und erläuterte dann die jeweiligen
Tarife.
Ein Ausschussmitglied gab den
Hinweis zu prüfen, ob der Schichtbeginn im Krankenhaus bei der frühestmöglichen
Einfahrtzeit berücksichtigt werden könne. Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt,
dass die Einfahrt während der Nachtzeit von 22-6 Uhr aufgrund der damit
verbundenen möglichen Beeinträchtigungen nicht vorgesehen sei. Bürgermeister
Gerdesmeyer ergänzte, dass dem Krankenhaus für die Mitarbeiter ein weiterer
Parkplatz an der Bleichstraße zur Verfügung stehe.
Eine weitere Anregung bezog sich
auf ein möglichst breit aufgestelltes Bezahlsystem. Hierauf wird die Verwaltung
bei der Beschaffung des Kassensystems Rücksicht nehmen.