Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

1. Die Entgeltordnung für die Nutzung des Parkhauses am St. Franziskus-Hospital wird beschlossen.

 

2. Der Verwaltungsausschuss und die Verwaltung werden ermächtigt, in besonderen Fällen ergänzende oder abweichende Tarife festsetzen zu dürfen. Grundlegende Änderungen der Tarifstruktur bedürfen einer Beschlussfassung durch den Rat.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Lohne errichtet am St. Franziskus-Hospital ein Parkhaus mit 302 Stellplätzen, das im September 2021 eröffnet und danach kostenpflichtig von der Stadt Lohne betrieben werden soll. Somit werden erstmals für die Bereitstellung von Stellplätzen in Lohne privatrechtliche Parkentgelte erhoben. Hierfür ist eine Entgeltordnung notwendig, die gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG vom Rat zu beschließen ist. Für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums in der unmittelbaren Umgebung wird eine Gebührenpflicht in einer eigenständigen Vorlage vorgeschlagen werden.

 

Als Anlage war der Vorlage der Entwurf einer Entgeltordnung beigefügt. Grundsätzlich soll das Benutzungsentgelt für das Parkhaus in den „Kernzeiten“ (von montags bis freitags 07-21 Uhr) 0,50 € je angefangene 30 Minuten betragen. Außerhalb der o.g. Kernzeit kann für 0,50 € eine Stunde lang geparkt werden.

 

Vorgesehen ist, dass die erste halbe Stunde kostenfrei bleibt. Damit soll vermieden werden, dass Besucher des Krankenhauses und des Friedhofs sowie Patienten und Kunden des Ärztehauses, die für einen sehr kurzen Aufenthalt dorthin möchten, dafür zahlen müssen oder die verkehrliche Belastung durch den Suchverkehr nach kostenlosem Parkraum zu stark zunimmt. Durch einen Entgelthöchstsatz von 4,00 € für bis zu 12 Stunden werden die Parkentgelte für viele Tagesparker gedeckelt. Dies dient sowohl Mitarbeitern des Krankenhauses im Schichtbetrieb als auch Nutzern der künftigen Pflegeschule. Wird nur nachts (zwischen 20 Uhr und 7 Uhr) geparkt, so beträgt der Höchstsatz 2,50 €. Für einen Preis von 50,- € kann eine Monatskarte ohne separaten Stellplatzanspruch erworben werden. Von allen Einnahmen ist die enthaltene Umsatzsteuer von 19 % an das Finanzamt abzuführen. Das Parkhaus kann von 06 – 22 Uhr angefahren werden. Es sind aber keine absoluten Schließzeiten vorgesehen, so dass ein Herausfahren rund um die Uhr an jedem Tag möglich ist.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder ergänzte zunächst, dass abweichend von den Angaben in der Vorlage als „Kernzeit“ der Zeitraum von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gilt und erläuterte dann die jeweiligen Tarife.

 

Ein Ausschussmitglied gab den Hinweis zu prüfen, ob der Schichtbeginn im Krankenhaus bei der frühestmöglichen Einfahrtzeit berücksichtigt werden könne. Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, dass die Einfahrt während der Nachtzeit von 22-6 Uhr aufgrund der damit verbundenen möglichen Beeinträchtigungen nicht vorgesehen sei. Bürgermeister Gerdesmeyer ergänzte, dass dem Krankenhaus für die Mitarbeiter ein weiterer Parkplatz an der Bleichstraße zur Verfügung stehe.

 

Eine weitere Anregung bezog sich auf ein möglichst breit aufgestelltes Bezahlsystem. Hierauf wird die Verwaltung bei der Beschaffung des Kassensystems Rücksicht nehmen.