Sitzung: 11.05.2021 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 23/002/2021
Beschlussempfehlung:
Die zwei Grundstücke an der Lothringer Straße zur Größe von 1.602 m² und 1.677 m² werden zur einem Quadratmeterpreis von 90 € für innen liegende Grundstücke und 100 € für die außen liegenden Grundstücke an städtische Bauplatzbewerber bzw. Investoren veräußert. Diese sind mit jeweils 5 Wohneinheiten zu bebauen und nach Fertigstellung an Interessenten zu verkaufen. Unter Beachtung der verwaltungsseitig festgelegten Anforderungen sowie unter Beachtung des Mindeststandards KfW 55 soll die Kostenobergrenze 2.500 € je Quadratmeter nicht übersteigen.
Die Wohnungsgröße sollte bei 125 qm liegen, was einem Kaufpreis von 312.500,- EUR entspricht.
Die Reihenhauskäufer werden spätestens nach Fertigstellung über das übliche Verfahren nach bekannten Vergabekriterien ausgewählt.
Sachverhalt:
Bereits bei der
Erstellung des Rahmenplanes für das Baugebiet „Nördlich Voßberg„ wurden zwei
Grundstücke für eine Reihenhausbebauung vorgesehen. Die Grundstücke an der
Lothringer Straße zur Größe von 1.602 m² und 1.677 m² könnten idealerweise mit
jeweils fünf Wohneinheiten bebaut werden, so dass insgesamt zehn Bewerber aus
der städtischen Liste mit Interessenten für Wohneigentum zum Zuge kommen
könnten.
Im ersten Schritt wird die Stadt Lohne nun für die Erstellung der beiden Gebäudegruppen je einen Investor bzw. Bauträger suchen. Hierzu erfolgt eine öffentliche Ausschreibung und es werden Anforderungen an die architektonische und städtebauliche Qualität, das Nutzungs- und Wohnkonzept sowie die energetische und ökologische Qualität gestellt. Die Investoren werden aufgefordert, Ansichten, Lagepläne, Grundrisse, Querschnitte und eine ausführliche Baubeschreibung einzureichen.
Die
Interessenten sind ebenso gehalten, Angaben zu den Baustandards zu machen und
ein Festpreisangebot abzugeben. Als Kostenobergrenze wird ein Betrag in Höhe
von 2.500 € je m² Wohnfläche vorgeschlagen, wobei die Wohnungsgrößen in etwa
bei 125 m² liegen (= 312.500 €). Höhere Ausbaustandards oder einzelne
Sonderausstattungen sollen gegen Zahlung eines Aufpreises möglich sein. Die
Auswahl des Investors erfolgt im Verwaltungsausschuss nach einer Vorauswahl
durch die Verwaltung.
Im zweiten
Schritt erfolgt die Auswahl der Reihenhauskäufer und späteren Grundstückseigentümer
über das übliche Verfahren für die Grundstücksvergaben bei städtischen Bauplätzen
anhand der Vergabekriterien vom 12.06.2019. Die vom Verwaltungsausschuss ausgewählten
Bewerber werden dem Investor für den Abschluss eines Bauvertrages vorgeschlagen
und die jeweilige Teilfläche von der Stadt Lohne an den einzelnen Bewerber veräußert.
Sollte aus bestimmten Gründen eine Veräußerung des Grundstücks an den Investor
erfolgen müssen, wird dieser verpflichtet, nach Fertigstellung des Bauwerks das
Grundstück an den jeweiligen Wohnungseigentümer zum bisherigen Kaufpreis zzgl.
etwaiger Vertragsnebenkosten weiter zu veräußern.
Als Kaufpreis für Grund und Boden wird verwaltungsseitig ein Betrag in Höhe von 90 €/m² bzw. 100 €/m² bei den Reihenendhäusern vorgeschlagen. Zuletzt lagen die Kaufpreise in dem Baugebiet bei 95 €/m² bzw. 105 €/m² für Einfamilienhausgrundstücke.
Beratungsverlauf:
Der mögliche Ablauf für die Durchführung eines Investorenmodells einschließlich der Berücksichtigung städtischer Bauplatzbewerber sowie der Kaufpreisvorschlag wurden verwaltungsseitig erläutert. Verschiedene Nachfragen wurden beantwortet. Es wurde bestätigt, dass im Rahmen der Reihenhausbebauung keine Mietwohnungen, sondern möglichst Wohnungen für junge Familien entstehen sollen. Ein Ausschussmitglied regte an, den KfW 55 Standard bei der Ausschreibung für die Investoren vorzugeben. Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung und wurde in die Beschlussempfehlung aufgenommen.