Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Die zwei Grundstücke an der Lothringer Straße zur Größe von 1.602 m² und 1.677 m² werden zur einem Quadratmeterpreis von 90 € für innen liegende Grundstücke und 100 € für die außen liegenden Grundstücke an städtische Bauplatzbewerber bzw. Investoren veräußert. Diese sind mit jeweils 5 Wohneinheiten zu bebauen und nach Fertigstellung an Interessenten zu verkaufen. Unter Beachtung der verwaltungsseitig festgelegten Anforderungen sowie unter Beachtung des Mindeststandards KfW 55 soll die Kostenobergrenze 2.500 € je Quadratmeter nicht übersteigen.

 

Die Wohnungsgröße sollte bei 125 qm liegen, was einem Kaufpreis von 312.500,- EUR entspricht.

 

Die Reihenhauskäufer werden spätestens nach Fertigstellung über das übliche Verfahren nach bekannten Vergabekriterien ausgewählt.

 


Sachverhalt:

 

Bereits bei der Erstellung des Rahmenplanes für das Baugebiet „Nördlich Voßberg„ wurden zwei Grundstücke für eine Reihenhausbebauung vorgesehen. Die Grundstücke an der Lothringer Straße zur Größe von 1.602 m² und 1.677 m² könnten idealerweise mit jeweils fünf Wohneinheiten bebaut werden, so dass insgesamt zehn Bewerber aus der städtischen Liste mit Interessenten für Wohneigentum zum Zuge kommen könnten.

 

Im ersten Schritt wird die Stadt Lohne nun für die Erstellung der beiden Gebäudegruppen je einen Investor bzw. Bauträger suchen. Hierzu erfolgt eine öffentliche Ausschreibung und es werden Anforderungen an die architektonische und städtebauliche Qualität, das Nutzungs- und Wohnkonzept sowie die energetische und ökologische Qualität gestellt. Die Investoren werden aufgefordert, Ansichten, Lagepläne, Grundrisse, Querschnitte und eine ausführliche Baubeschreibung einzureichen.

 

Die Interessenten sind ebenso gehalten, Angaben zu den Baustandards zu machen und ein Festpreisangebot abzugeben. Als Kostenobergrenze wird ein Betrag in Höhe von 2.500 € je m² Wohnfläche vorgeschlagen, wobei die Wohnungsgrößen in etwa bei 125 m² liegen (= 312.500 €). Höhere Ausbaustandards oder einzelne Sonderausstattungen sollen gegen Zahlung eines Aufpreises möglich sein. Die Auswahl des Investors erfolgt im Verwaltungsausschuss nach einer Vorauswahl durch die Verwaltung.

 

Im zweiten Schritt erfolgt die Auswahl der Reihenhauskäufer und späteren Grundstückseigentümer über das übliche Verfahren für die Grundstücksvergaben bei städtischen Bauplätzen anhand der Vergabekriterien vom 12.06.2019. Die vom Verwaltungsausschuss ausgewählten Bewerber werden dem Investor für den Abschluss eines Bauvertrages vorgeschlagen und die jeweilige Teilfläche von der Stadt Lohne an den einzelnen Bewerber veräußert. Sollte aus bestimmten Gründen eine Veräußerung des Grundstücks an den Investor erfolgen müssen, wird dieser verpflichtet, nach Fertigstellung des Bauwerks das Grundstück an den jeweiligen Wohnungseigentümer zum bisherigen Kaufpreis zzgl. etwaiger Vertragsnebenkosten weiter zu veräußern.

 

Als Kaufpreis für Grund und Boden wird verwaltungsseitig ein Betrag in Höhe von 90 €/m² bzw. 100 €/m² bei den Reihenendhäusern vorgeschlagen. Zuletzt lagen die Kaufpreise in dem Baugebiet bei 95 €/m² bzw. 105 €/m² für Einfamilienhausgrundstücke.

 

Beratungsverlauf:

 

Der mögliche Ablauf für die Durchführung eines Investorenmodells einschließlich der Berücksichtigung städtischer Bauplatzbewerber sowie der Kaufpreisvorschlag wurden verwaltungsseitig erläutert. Verschiedene Nachfragen wurden beantwortet. Es wurde bestätigt, dass im Rahmen der Reihenhausbebauung keine Mietwohnungen, sondern möglichst Wohnungen für junge Familien entstehen sollen. Ein Ausschussmitglied regte an, den KfW 55 Standard bei der Ausschreibung für die Investoren vorzugeben. Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung und wurde in die Beschlussempfehlung aufgenommen.