Sitzung: 03.04.2008 Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 51/002/2008/1
Sachverhalt:
Die Vorlage 51/002/2008 „Einrichtung einer
Großtagespflegestelle“ wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie
und Senioren am 22.01.2008 zurückgestellt.
Ergänzend zur bisherigen Vorlage ist mitzuteilen, dass sich das neue
Betreuungsangebot bis auf weiteres auf die Großtagespflegestelle konzentrieren
wird. Profil hat das weitere Betreuungsangebot an Erziehungsberechtigte für die
Zeit von Einkäufen, Arztbesuchen usw. zurückgestellt.
Im Übrigen wurde geklärt, dass von Seiten des Landkreises Vechta mit keinerlei
Förderung der Großtagespflegestelle zu rechnen ist (weder Investitions- noch
Betriebskosten). Der Landkreis Vechta beruft sich auf eine Vereinbarung mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden, in der sich die Städte und Gemeinden
zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege verpflichtet haben.
Gründe für eine Förderung der Großtagespflegestelle ergeben sich auch aus
folgenden Punkten:
§ Tagesmütter können diese Möglichkeit nutzen, wenn z.B. im Haushalt kein ausreichender Platz zur Verfügung steht. Dies ist zwar keine Bedingung; bei den Interessenten ist dies jedoch der Fall.
§ Bei Zusammenarbeit von mehreren Tagesmüttern muss eine Tagesmutter eine pädagogische Fachkraft (z.B. Erzieherin) sein, wenn mehr als acht fremde Kinder betreut werden. Infolge dessen ist eine qualitativ höherwertigere Betreuung zu erwarten.
§ Tagesmütter können sich untereinander beraten und gemeinsam planen.
§ Bei Bedarf ist für die (kurzfristige) Fortführung der Betreuung eine Ersatzkraft vor Ort.
§ Eine Großtagespflegestelle ermöglicht längere Öffnungszeiten und ggf. mehr Flexibilität, weil in der Regel keine eigenen Kinder zu betreuen sind und die Großtagespflegestelle „Arbeitsplatz“ ist.
§
Für unter Dreijährigen sind diese Plätze erheblich
kostengünstiger als Krippenplätze.
Vergleichsweise ist anzumerken, dass bei der Betreuung in
einem Haushalt keine Kosten für angemietete Räume anfallen; und für andere
Tageseinrichtungen werden seitens der Stadt Lohne keine Kosten in Rechnung
gestellt (z.B. Kindergärten) bzw. Kosten getragen („die kleinen Strolche“,
„Teddybär“). Es erscheint daher weiterhin gerechtfertigt, dass für die
Großpflegestelle auch eine Förderung geregelt wird und auch die anteiligen Raumkosten
und die anteiligen Nebenkosten (Heizung, Strom, Abgaben usw.) aus städtischen
Mitteln getragen werden (entweder als [pauschalierter] Zuschuss oder
kostenfreie Bereitstellung).
Da die Förderrichtlinien „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ nach wie
vor nicht in der endgültigen Fassung vorliegen, können zur Höhe der
Fördermittel noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Sie werden
auch nur für Plätze für unter Dreijährige gewährt und nicht für ältere Kinder. Vermutlich
gibt es jedoch auch weniger Mittel, wenn Profil als privater (oder gewerblicher)
Betreiber den Antrag stellt. Sofern dies tatsächlich der Fall ist, sollte durch
Änderung der Trägerschaft eine andere Voraussetzung für die Förderung
geschaffen werden (z.B. Übernahme der Trägerschaft durch die
Tagespflegepersonen oder die Stadt).
Beratungsverlauf:
Auf Antrag eines Ausschussmitgliedes wurde bereits vor Erläuterung des Sachverhalts dieser Tagesordnungspunkt erneut in die Fraktionen zurückverwiesen.