Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1

 

Sachverhalt:

 

Die Vorlage 51/002/2008 „Einrichtung einer Großtagespflegestelle“ wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Senioren am 22.01.2008 zurückgestellt.

Ergänzend zur bisherigen Vorlage ist mitzuteilen, dass sich das neue Betreuungsangebot bis auf weiteres auf die Großtagespflegestelle konzentrieren wird. Profil hat das weitere Betreuungsangebot an Erziehungsberechtigte für die Zeit von Einkäufen, Arztbesuchen usw. zurückgestellt.

Im Übrigen wurde geklärt, dass von Seiten des Landkreises Vechta mit keinerlei Förderung der Großtagespflegestelle zu rechnen ist (weder Investitions- noch Betriebskosten). Der Landkreis Vechta beruft sich auf eine Vereinbarung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, in der sich die Städte und Gemeinden zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Tageseinrichtungen und Kindertagespflege verpflichtet haben.

Gründe für eine Förderung der Großtagespflegestelle ergeben sich auch aus folgenden Punkten:

§      Tagesmütter können diese Möglichkeit nutzen, wenn z.B. im Haushalt kein ausreichender Platz zur Verfügung steht. Dies ist zwar keine Bedingung; bei den Interessenten ist dies jedoch der Fall.

§      Bei Zusammenarbeit von mehreren Tagesmüttern muss eine Tagesmutter eine pädagogische Fachkraft (z.B. Erzieherin) sein, wenn mehr als acht fremde Kinder betreut werden. Infolge dessen ist eine qualitativ höherwertigere Betreuung zu erwarten.

§      Tagesmütter können sich untereinander beraten und gemeinsam planen.

§      Bei Bedarf ist für die (kurzfristige) Fortführung der Betreuung eine Ersatzkraft vor Ort.

§      Eine Großtagespflegestelle ermöglicht längere Öffnungszeiten und ggf. mehr Flexibilität, weil in der Regel keine eigenen Kinder zu betreuen sind und die Großtagespflegestelle „Arbeitsplatz“ ist.

§      Für unter Dreijährigen sind diese Plätze erheblich kostengünstiger als Krippenplätze.

Vergleichsweise ist anzumerken, dass bei der Betreuung in einem Haushalt keine Kosten für angemietete Räume anfallen; und für andere Tageseinrichtungen werden seitens der Stadt Lohne keine Kosten in Rechnung gestellt (z.B. Kindergärten) bzw. Kosten getragen („die kleinen Strolche“, „Teddybär“). Es erscheint daher weiterhin gerechtfertigt, dass für die Großpflegestelle auch eine Förderung geregelt wird und auch die anteiligen Raumkosten und die anteiligen Nebenkosten (Heizung, Strom, Abgaben usw.) aus städtischen Mitteln getragen werden (entweder als [pauschalierter] Zuschuss oder kostenfreie Bereitstellung).

Da die Förderrichtlinien „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ nach wie vor nicht in der endgültigen Fassung vorliegen, können zur Höhe der Fördermittel noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Sie werden auch nur für Plätze für unter Dreijährige gewährt und nicht für ältere Kinder. Vermutlich gibt es jedoch auch weniger Mittel, wenn Profil als privater (oder gewerblicher) Betreiber den Antrag stellt. Sofern dies tatsächlich der Fall ist, sollte durch Änderung der Trägerschaft eine andere Voraussetzung für die Förderung geschaffen werden (z.B. Übernahme der Trägerschaft durch die Tagespflegepersonen oder die Stadt).

 

 

Beratungsverlauf:

 

Auf Antrag eines Ausschussmitgliedes wurde bereits vor Erläuterung des Sachverhalts dieser Tagesordnungspunkt erneut in die Fraktionen zurückverwiesen.