Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Anlegung der zwei Stillgewässer sowie die ökologische Aufwertung eines vorhandenen Gewässers, Bokhorster Damm 10,  wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung für die Anlegung von zwei Stillgewässern sowie die ökologische Aufwertung eines vorhandenen Gewässers auf dem Flurstück 3 der Flur 47 in Brockdorf-Nord beantragt wurde. Die Aufwertung der Fläche mit geeigneten Maßnahmen wird im Rahmen eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes zur Kompensation von Eingriffen in der Bauleitphase genutzt.

Die Oberflächenformen der zwei neuen Stillgewässer können als ellipsenförmig mit einer Oberfläche von ca. 530 m² und rundlich mit einer Oberfläche von ca. 280 m² beschrieben werden. Die Gewässer erhalten eine max. Tiefe von 1,5 m bzw. 1,4 m. Durch die gewählte Tiefe der Gewässer ist es beabsichtigt, dass diese bei lang andauernden Trockenperioden austrocknen. Somit wird sich keine dauerhafte Fischpopulation in den Gewässern halten können und die Gewässer stellen damit Lebensraum für Amphibien sicher. Das vorhandene Stillgewässer wird durch eine Abflachung der östlichen Böschung ökologisch aufgewertet.

Die Planfläche befindet sich etwa 4,0 km westlich vom Stadtkern Lohne und ca. 4,1 km östlich vom Stadtkern Dinklage entfernt. Das Flurstück wird überwiegend als Acker genutzt und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 29.250 m².

 

Die Fläche liegt im Ortsteil Brockdorf-Nord und ist im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Die Anlegung der zwei Stillgewässer ist gem. § 29 BauGB ein Bauvorhaben und nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu beurteilen. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne.

 

In der Aussprache erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer, dass der Zweck der Baumaßnahme aus den Antragsunterlagen nicht hervorgehen würde und wies darauf hin, dass unabhängig davon in der heutigen Sitzung der baurechtliche Aspekt zu prüfen sei.

 

Beratendes Ausschussmitglied Göttke-Krogmann wies darauf hin, dass für die Erhaltung derartiger Flächen ein hoher Aufwand erforderlich sei. Leider werde dies bei den späteren Pflegemaßnahmen oft vernachlässigt.

 

Ausschussvorsitzender Bokern regte an, in einem Anhang zum Protokoll den Zweck des Bauvorhabens darzustellen.