Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

a)     Den Empfehlungen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebene Stellungnahmen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zugestimmt.

 

b)     Die Satzung über die Aufhebung der örtlichen Bauvorschrift (Satzung) über die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten in der Stadt Lohne und die Begründung hierzu werden als Satzung beschlossen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass vom Rat der Stadt Lohne in seiner Sitzung am 17.06.2020 beschlossen wurde, die örtliche Bauvorschrift (Satzung) über die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten in der Stadt Lohne aufzuheben. Die Aufhebung der örtlichen Bauvorschrift (Satzung) erfolgt durch eine Aufhebungssatzung, die nach dem Verfahren für Bebauungspläne beschlossen wird.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne hat sodann in seiner Sitzung am 20.04.2021 dem Entwurf der Satzung über die Aufhebung der örtlichen Bauvorschrift (Satzung) über die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten in der Stadt Lohne sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Entwurfsunterlagen haben vom 30.04.2021 bis zum 31.05.2021 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Stellungnahmen, die noch bis zum 31.05.2021 abgegeben werden, werden in der Sitzung ergänzt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden folgende Empfehlungen gegeben:

 

EWE NETZ GmbH vom 03.05.2021

Die Hinweise zu den Versorgungsleitungen werden zur Kenntnis genommen. Durch die Aufhebungssatzung werden diese Leitungen oder Anlagen nicht beeinträchtigt.

 

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 03.05.2021

Die Hinweise zum Baugrund bzw. zu den Baugrundverhältnissen werden zur Kenntnis genommen. Durch die Aufhebungssatzung erfolgen keine Baumaßnahmen.