Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Beschlussvorschlag:

 

Die Empfehlung des Bauausschusses wird bestätigt.

 


Sachverhalt:

 

Zur Neufassung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 39 aus dem Jahre 1980 hat der Verwaltungsausschuss am 24.04.2007 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 „Mühlenkamp“ beschlossen. Ziel der Planung ist, eine städtebaulich vertretbare Nachverdichtung zuzulassen und gleichzeitig die Grundflächenzahl, die Gebäudehöhe und die Zahl der Wohneinheiten je nach Lage im Gebiet zu staffeln.

Inzwischen liegen mehrere Baugesuche für diesen Bereich vor: Für das Grundstück Von-Galen-Straße 13 wird ein Erweiterungsbau mit zwei Wohneinheiten beantragt; eine Wohneinheit ist bereits vorhanden. Auf dem Baugrundstück Kolpingstraße 5 sollen zwei Wohnhäuser mit insgesamt drei Wohneinheiten entstehen. Ein auf dem Grundstück Oderstraße 21 bestehendes Wohnhaus soll um ein Doppelhaus ergänzt werden.

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung schlägt die Verwaltung daher vor, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 139 „Mühlenkamp“ gemäß § 16 BauGB eine Veränderungssperre zu beschließen. Diese gilt zunächst zwei Jahre und kann unter besonderen Umständen bis zu zweimal um ein Jahr verlängert werden. Solange die Veränderungssperre noch nicht in Kraft getreten ist, sollten die Bauvorhaben gem. § 15 BauGB zurückgestellt werden.