Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Der Einstellung einer FSJ-Kraft in allen Kindertagesstätten wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

In den sieben Kindergärten der Kirchengemeinden St. Gertrud und St. Josef werden bisher regelmäßig drei Kräfte eingesetzt, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ableisten. Die Kindergärten regeln selbst, in welchen Kindergärten jeweils eine Kraft eingesetzt wird. Die Kosten werden von der Stadt Lohne getragen.

Die Kirchengemeinde St. Gertrud hat nun einen Antrag der Kindergartenleiterinnen eingereicht, in dem die Einstellung einer FSJ-Kraft in jedem Kindergarten erbeten wird. Begründet wird der Antrag damit, dass immer mehr einfache Arbeiten anfallen und diese von der FSJ-Kraft erledigt werden könnten. Darüber hinaus könnten mit den FSJ-Kräften auch kurzzeitige und kurzfristige Ausfälle des Fachpersonals überbrückt werden (z.B. bei Fortbildungen oder bei Erkrankungen).
Die Begründung erscheint plausibel.

Die Schaffung weiterer Plätze für FSJ-Kräfte kommt auch dem Bund der Katholischen Jugend (BDKJ) als Träger des FSJ entgegen, denn nach Auskunft des BDKJ gibt es zurzeit für jährlich rund 400 Bewerber/innen nur 120 Plätze. Weitere Plätze unterstützen somit das Anliegen des BDKJ, das Verantwortungsbewusstsein junger Menschen für das Gemeinwohl zu stärken und soziale Erfahrungen zu vermitteln. Der BDKJ garantiert jedoch nicht, dass in jedem Jahr alle Plätze besetzt werden; die Vermittlung ist auch von den Wünschen der Bewerber/innen abhängig.

Im Interesse einer Gleichbehandlung ist auch den freien Trägern die Möglichkeit zur Einstellung einer FSJ-Kraft zu geben. Dabei bleibt zu bedenken, dass kleinere Einrichtungen beim kurzzeitigen und kurzfristigen Ausfall einer Fachkraft eher personelle Schwierigkeiten haben als große.

Die Kosten für eine FSJ-Kraft betragen jährlich ca. 6.500 Euro. Von den Gesamtkosten in Höhe von ca. 58.500 Euro sind ca. 35.000 Euro als Mehrkosten gegenüber der bisherigen Regelung anzusehen.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass der BDKJ nur in katholische Einrichtungen vermittelt, und dass deswegen auch mit anderen Trägern (z.B. DRK) Kontakt aufgenommen werden solle. Darüber hinaus sei festzulegen, welche freien Träger für welche Tätigkeiten (nur Kinderbetreuung) FSJler einstellen dürfen.