Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Dem Vorschlag wird zugestimmt. Über die Fortführung und Umwandlung von Gruppen kann ab sofort verwaltungsseitig entschieden werden, wenn die Gruppen als bedarfsgerecht angesehen werden, sie innerhalb der bestehenden Einrichtungen geführt werden können und ggf. Mehrausgaben im Rahmen des Haushaltsansatzes zu decken sind.


Sachverhalt:

 

Das Angebot an Plätzen für die Kinderbetreuung muss offenbar immer vielfältiger werden, damit es für Eltern und Kinder bedarfsgerecht ist. Im Zusammenhang damit oder auch aufgrund aktueller Anmeldezahlen werden von den Trägern der Kindertagesstätten regelmäßig Anträge auf Einrichtung, Fortführung und Umwandlung von Gruppen gestellt. In der Regel geht es darum, das Gruppenangebot mit der Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Einklang zu bringen.

Zurzeit ist noch über folgende Gruppen zu entscheiden:

1.      Teddybär e.V.: Einrichtung von Krippengruppen (einschl. eines Ganztagsangebotes)

2.      Kinderkrippe „die kleinen Strolche“: Erweiterung der Kinderkrippe

3.      Kindergarten St. Stefan: Weiterführung der dritten Nachmittagsgruppe und gleichzeitige Umwandlung zu einer altersübergreifenden Gruppe

4.      Kindergarten St. Josef: Einrichtung einer Integrationsgruppe

5.      Kindergarten St. Barbara: Fortführung der altersübergreifenden Vormittagsgruppe

6.      Kindergarten St. Gertrud: Einrichtung einer Hortgruppe oder altersübergreifenden Gruppe

Im Hinblick darauf, dass sich Anmeldezahlen immer wieder verändern, Abstimmungen zwischen den Trägern notwendig sind (z.B. wg. Doppelanmeldungen), Aufnahmegremien in den Kindertageseinrichtungen bei der Vergabe der Plätze beteiligt werden müssen, für Platzvergaben und umfangreiche Verwaltungsarbeiten (Betreuungsverträge usw.) regelmäßig nur wenig Zeit verbleibt, ist es immer wieder schwierig, zeitnah Entscheidungen der Ausschüsse über die Einrichtung, Fortführung und Umwandlung von Gruppen herbeizuführen. Um die Betreuung aller Kinder sicherzustellen, ist es jedoch erforderlich, dass kurzfristig entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

Es wird daher vorgeschlagen, dass ab sofort über die Einrichtung, Fortführung und Umwandlung von Gruppen verwaltungsseitig entschieden wird, wenn sie als bedarfsgerecht angesehen werden, sie innerhalb der bestehenden Einrichtungen geführt werden können und ggf. Mehrausgaben im Rahmen des Haushaltsansatzes zu decken sind. Dies sollte auch für Gruppen gelten, die im Sinne einer Übergangslösung einzurichten sind. Hierunter fallen beispielsweise die o.g. Anträge zu 3. bis 5.

Bei grundsätzlichen Änderungen, bei Baumaßnahmen usw. ist also weiterhin eine Entscheidung der zuständigen Gremien einzuholen. Dies ist also bei den o.g. Anträgen 1., 2. und 6. der Fall.

 

Beratungsverlauf:

 

Ein Ausschussmitglied beantragte die Zurückverweisung in die Fraktionen. Der Antrag wurde mit einer Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen abgelehnt.
Anschließend gab es nach einigen inhaltlichen Nachfragen und Richtigstellungen (die Einrichtung einer Integrationsgruppe unter 4. ist eine Umwandlung einer Regelgruppe in eine Integrationsgruppe) die Tendenz, dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung und schnellerer Entscheidungsmöglichkeit zu folgen. Dementsprechend wurde der Beschlussvorschlag geändert.