Sitzung: 03.04.2008 Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 51/010/2008
Beschlussvorschlag:
Die Zuschüsse zur Finanzierung einer Tagesmutter und eines
Krippenplatzes werden eingestellt. Beiträge für eine Unfallversicherung werden
nicht mehr übernommen.
Die nach den Richtlinien für Kindertagespflege übernommenen Kosten einer
angemessenen Alterssicherung werden künftig bis zum Mindestbeitrag zur
Rentenversicherung (zurzeit 79,60 Euro) aufgestockt.
Die Regelung tritt rückwirkend ab 01.01.2008 in Kraft.
Sachverhalt:
Im Rahmen des „Tagesmütterprojektes“ werden für verschiedene Zwecke Fördermittel zur Verfügung gestellt. Dies sind u.a.:
1. Gebühren für die Tagesmütterschulung
2. Zuschüsse zur Altersvorsorge der Tagesmutter (monatlich 30 bis 60 Euro)
3. Zuschüsse zur Finanzierung einer Tagesmutter (1 Euro pro Betreuungsstunde)
4. Zuschüsse zur Finanzierung eines Krippenplatzes
5. Kosten für die Unfallversicherung
6. Kosten für die Beantragung der Pflegeerlaubnis
Als Bedingung für die Förderung wurde 2004 festgelegt:
„Voraussetzung für die Förderung einer Tagesmutter und eines Krippenplatzes ist
eine wöchentliche Mindestbetreuungszeit von 20 Stunden.“
Der Landkreis Vechta hat zwischenzeitlich Richtlinien für
die Kindertagespflege erlassen, die am 01.01.2008 in Kraft getreten sind. Die
Richtlinien sehen ein Entgelt von 3,50 Euro pro Betreuungsstunde und entsprechend
§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die Übernahme der Kosten einer angemessenen
Unfallversicherung und der hälftigen Kosten einer angemessenen Alterssicherung
vor.
Diese laufenden Geldleistungen werden nur gewährt, wenn die Betreuung
durchgehend für länger als drei Monate notwendig ist und regelmäßig nicht unter
fünf Wochenstunden liegt.
Die Bedingungen sind also anders als die von der Stadt Lohne festgelegten
Bedingungen.
Da öffentliche Mittel nicht doppelt gewährt werden sollen, sind die Leistungen
des Landkreises Vechta und der Stadt Lohne (rückwirkend) aufeinander
abzustimmen.
Aus Gründen der Vereinfachung sollten für die Förderung durch die Stadt Lohne
auch die vom Landkreis Vechta festgesetzten Bedingungen gelten.
Die Gewährung von Zuschüssen zur Finanzierung einer Tagesmutter und die
Übernahme der Kosten für die Unfallversicherung können eingestellt werden.
Die Gewährung der Zuschüsse zur Altersvorsorge der Tagesmutter sollte auf die
zweite Hälfte der Kosten einer angemessenen Alterssicherung begrenzt werden. Da
der Landkreis Vechta offenbar den Mindestbeitrag für die Rentenversicherung
zugrunde legt, sind zurzeit monatlich bis zu 39,80 Euro zu übernehmen.
Die Zuschüsse zur Gewährung eines Krippenplatzes (in Höhe des Zuschusses für
eine Tagesmutter) sollten abgeschafft werden. Einerseits sind bisher offenbar
keine Förderanträge gestellt worden. Anderseits sollte das bedarfsgerechte
Angebot an Krippengruppen ähnlich dem Angebot von Kindergartengruppen
bereitgehalten werden (vgl. auch Festlegung von Elternbeiträgen, Vorlage 51/008/2008).
Beratungsverlauf:
Die Regelungen wurden allgemein begrüßt. Es gab die Nachfrage, ob die Versicherungsleistungen auch bereits bei der Betreuung eines Kindes für 5 Stunden pro Woche durch den Landkreis gewährt würden. Dies wurde von der Verwaltung bestätigt.