Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 1

 

1.    Der Rat der Stadt Lohne beschließt, sich an der Errichtung einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts „Ausschreibungsverbund Nordkreis Vechta“ (AöR) gem. als Anlage beiliegendem Errichtungsvertrag sowie auf der Grundlage der beigefügten Satzung mit den Kommunen Dinklage, Lohne, Bakum, Vechta und Goldenstedt zu beteiligen. Die Anstalt hat die Aufgabe, für die sechs Kommunen das Vergabeverfahren durchzuführen, d. h., neue Konzessionsverträge zu verhandeln und eine Entscheidung zum Beteiligungsmodell herbeizuführen. Soweit es zu einer Kooperation mit einem Dritten im Rahmen des Beteiligungsmodells kommt, wird sich die gemeinsame AöR unmittelbar an der mit dem Dritten ggf. neu zu gründenden Rechtsperson (z. B. GmbH) beteiligen.

 

Wenn und soweit eine der vorgenannten Kommunen der Errichtung der gemeinsamen AöR nicht zustimmen sollte, beschließt der Rat der Stadt Lohne schon jetzt, dass der Errichtung der gemeinsamen AöR dennoch zugestimmt wird, wenn mindestens vier der vorgenannten Kommunen der Errichtung zugestimmt haben. In diesem Fall geänderter Zusammensetzung wird der Bürgermeister ermächtigt, den Errichtungsvertrag und die Satzung in entsprechend geänderter Form zu unterzeichnen.


mehrheitlich beschlossen:

Jastimmen: 30, Enthaltung: 1

2.    Der Rat der Stadt Lohne stimmt dem öffentlich-rechtlichen Errichtungsvertrag nebst der „Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts Ausschreibungsverbund Nordkreis Vechta“ nebst Anlage zu.

mehrheitlich beschlossen:

Jastimmen: 22, Neinstimmen: 9

3.    Der Rat benennt Ratsherrn Wichelmann als weiteren Vertreter in den Verwaltungsrat.

 

 

 


Bürgermeister Niesel erläuterte in einem längeren Beitrag die Bedeutung der Angelegenheit und berichtete insbesondere über die eingehenden Beratungen mit den Bürgermeistern der 5 weiteren beteiligten Kommunen sowie der Gremien dieser Kommunen. Die 6 Kommunen vereinbarten eine enge Zusammenarbeit, um eine gewichtigere Marktposition zu erlangen. Bürgermeister Niesel bat darum, zunächst noch keine rechtlichen Einzelheiten der Satzung und des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erörtern, weil einerseits die Entwürfe von Fachanwälten erarbeitet wurden, ein einheitlicher Beschluss aller 6 Kommunen nötig ist und darüber hinaus noch abschließend zu klärende Rechtsfragen zu gewissen Änderungen führen könnten.

 

Das gemeinsame Handeln der 6 Kommunen mit insgesamt etwa 99.000 Einwohnern sei von Marktteilnehmern bereits eindeutig wahrgenommen worden. Ausschlaggebend für das gemeinsame Handeln sei vorrangig der Wunsch, für die Bürger der beteiligten Kommunen Vorteile zu erreichen. Insbesondere veranlasste Nachbesserungen der Entwürfe führten dazu, eine Letztentscheidungsbefugnis der Räte entsprechend den Regelungen der Gemeindeordnung zu gewährleisten. Anschließend ging Bürgermeister Niesel auf die verschiedenen Formen einer Beteiligung durch die Kommunen ein, die z.B. sogar eine Übernahme des Leitungsnetzes oder die Beteiligung an Stadtwerken oder anderen Energieversorgern ergeben könnte.

 

Abschließend wies Herr Niesel auf eine redaktionelle Änderung im Beschlussvorschlag des Verwaltungsausschusses hin und teilte mit, dass der Verwaltungsausschuss Ratsherrn Clemens Wichelmann als weiteren Vertreter des Rates im Verwaltungsrat vorschlägt.

 

Ein Sprecher der SPD/G.U.F.-Gruppe stellte den Antrag, das Verfahren aufzusplitten und gesondert über Vertrag und Satzung abzustimmen. Grundsätzlich wurde die Idee, gemeinsam mit anderen Kommunen zu handeln, begrüßt. Mit insgesamt 99.000 Einwohnern hätten die 6 beteiligten Kommunen eine interessante Größenordnung erreicht. Der Redner begrüßte die Nachbesserung der Satzung dergestalt, dass keinerlei Entscheidungen dem Rat vorenthalten würden. Die SPD/G.U.F.-Gruppe könne aber der Satzung insofern nicht zustimmen, als darin keine Klarheit darüber ausgedrückt werde, inwieweit die erreichten Vorteile dem Bürger mittelbar oder unmittelbar zugute kommen. In der Satzung sollte daher direkt der unmittelbare Nutzen für die Bürger festgeschrieben werden.

 

Bürgermeister Niesel erwiderte, dass zwingend ein geschlossenes und einheitliches Handeln der 6 Kommunen geboten sei und nicht jede Kommune individuelle Regelungen beschließen dürfe. Im jetzigen Stadium sei es nicht möglich, endgültige und perfekte Formulierungen zu beschließen. Vielmehr müsse bei einheitlicher Zielrichtung ein ergebnisoffenes Verfahren in Gang gesetzt werden.

 

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion vertrat die Auffassung, dass jede Kommune individuell im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes über die Verwendung durch das Verfahren erzielter Einnahmen zum Wohle der Bürger entscheiden könne. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könne keinerlei Prognose über den Umfang der materiellen Vorteile geben werden, so dass über eine Mittelverwendung noch nicht beraten werden könne. Eine Entscheidung hierüber werde in jedem Fall der Rat treffen. Zunächst sei über den Zusammenschluss zu beraten.

 

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion beklagte seinerseits, dass die Zweckbindung der zusätzlich erlangten Mittel nicht bestimmt wurde. Auch er forderte eine Teilung der Beschlüsse insofern, dass über eine Beteiligung an der Anstalt öffentlichen Rechts sowie das Thema Errichtungsvertrag und Satzung gesondert entschieden werden sollte. Seine Fraktion sei von dem Satzungsentwurf noch nicht überzeugt.

 

Ratsvorsitzender Diekmann verwies auf das frühe Stadium der Zusammenarbeit und die rechtliche Prüfung der Satzung durch die Kommunalaufsicht sowie das Innenministerium und vertrat die Auffassung, dass sich ohnehin noch ein Änderungsbedarf ergeben könnte.

 

Bürgermeister Niesel verwies darauf, dass eine negative Außenwirkung entstehen könnte, wenn abweichende Voten einzelner Kommunen Zweifel an der Geschlossenheit des Handelns ergeben. Er verwies darauf, dass weitere Beratungen in der Angelegenheit folgen würden.

 

Der Antrag der SPD/G.U.F.-Gruppe auf gesonderte Beratung und Abstimmung wurde anschließend mit 8 Jastimmen und 23 Neinstimmen abgelehnt.

 

Anschließend ließ der Ratsvorsitzende über die folgenden Beschlussvorschläge abstimmen: