Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Beschluss:

 

1.   „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für nachhaltiges Bauen“ – „Förderprogramm Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung für Dach- und Fassadenbegründungen sowie Regewassernutzungsanlagen, Versickerungsanlagen und Grauwassernutzungsanlagen“ wird mit den genannten Änderungen beschlossen.

 

2.   Für das Förderprogramm werden für das erste Jahr 50.000 € an Haushaltsmitteln bereitgestellt.

 

3.   Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zur Förderung kann zugelassen werden.

 


Die Verwaltung wies darauf hin, dass die vorgestellte Richtlinie in Zusammenarbeit mit der Fraktion GRÜNE erarbeitet worden sei und eine einheitliche Regelung gefunden werden konnte.

 

Ein Sprecher der GRÜNEN –Fraktion sprach sich als zufrieden mit der Richtlinie aus, die einen Schritt nach vorne bedeute. Auch seien die Sicherung und der Schutz des Grundwassers sowie die Fassadenbegrünung enthalten, die jedoch keine Alternativ zu Steingärten darstelle. Die Richtlinie biete einen Ausgleich zur Nachverdichtung. Er sprach sich dafür aus, dass die Richtlinie überarbeitet bzw. fortgeschrieben werden könne, sobald genügend Erfahrungswerte vorliegen.

Es wurde sodann der Antrag gestellt, die genannte Mindestgröße in § 2 von 30 m² auf 20 m² zu verringern. Als Begründung führte er auf, dass Altbestände lediglich Garagen von 7m Länge aufweisen und damit nicht förderfähig wären. Es solle jedoch auch eine nachträgliche Förderung möglich sein.

Dem Antrag wurde mit 32 Ja-Stimmen stattgegeben.

 

Ein Ratsherr bezog sich auf die §§ 6 und 8 der Richtlinie. Hier beziehen sich die Voraussetzungen auf den OOWV sodass der Außenbereich, der die Gebühren an die Hase-Wasseracht entrichte, nicht einbezogen werde und Handlungsbedarf bestehe.

 

Auf Vorschlag der Verwaltung wurde sich einstimmig dafür ausgesprochen, die §§ 6 und 8 um „oder ein sonstiger Nachweis erbracht wird“ zu erweitern.

Bei Notwendigkeit könne eine Konkretisierung erfolgen.