Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3

Beschluss:

 

1.   Die Entgeltordnung für die Nutzung des Parkhauses am St. Franziskus-Hospital wird beschlossen.

 

2.   Der Verwaltungsausschuss und die Verwaltung werden ermächtigt, in besonderen Fällen ergänzende oder abweichende Tarife festsetzen zu dürfen. Grundlegende Änderungen der Tarifstruktur bedürfen einer Beschlussfassung durch den Rat.


Ein Ratsherr erklärte, er habe sich eine kostenlose Parkmöglichkeit für die Mitarbeiter des Krankenhauses und das St.-Elisabeth-Hauses sowie für die Krankenpflegeschüler gewünscht und stellte den Antrag, die Parkgebühren für die Mitarbeiter des Krankenhauses und das St.-Elisabeth-Hauses sowie für die Krankenpflegeschüler auf 1,00 € für 12 Stunden pro Tag zu reduzieren und entsprechende Berechtigungskarten auszustellen.

Bürgermeister Gerdesmeyer erklärte zum Antrag, dass die Schaffung bzw. die Bereitstellung von Parkplätzen Aufgabe eines jeden Arbeitgebers sei. Sofern einzelne Berufsgruppen von der Regelung ausgenommen werden, könnten künftig Debatten über die Wertigkeit von Berufsgruppen geführt werden. Daher seien keine Sondertarife vorgesehen.

Der Antrag wurde sodann mit 2 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Sodann bezog sich der Ratsherr auf den Beschlussvorschlag zu 2 und fragte nach dem Unterschied zwischen besonderen Fällen und grundlegenden Änderungen. Gem. § 58 I Nr. 2 NKomVG sei die Entgeltordnung ausschließlich durch den Rat zu ändern und sei ansonsten rechtswidrig. Zudem haben Bürger das Recht, an Debatten zur Änderung der Entgeltordnung teilzunehmen. Eine kommunalrechtliche Prüfung bleibe vorbehalten. Es wurde beantragt, diesen Passus zu streichen.

Bürgermeister Gerdesmeyer äußerte Verwunderung über mögliches Misstrauen gegenüber der Verwaltung. Besondere Fälle liegen dann vor, wenn die Parkgebühren aufgrund Allerheiligen, verkaufsoffener Sonntag oder besonderer Veranstaltungen für einzelne Tage geändert werden sollen. Die Ermächtigung sei lediglich für eine flexible Handhabung gedacht, nicht für die grundlegende Änderung von Tarifen.

Der Antrag wurde sodann mit einer Ja-Stimme, 29 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen abgelehnt.