Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

 

Die gesetzlichen Regelungen sehen Tageseinrichtungen auch für Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vor. Diese Hortplätze werden nun in Lohne verstärkt nachgefragt; insbesondere für Kinder aus den jetzigen Ganztagsgruppen im Kindergarten St. Gertrud.

Den bisherigen Informationen zufolge wird die Einrichtung einer Hortgruppe als neues Angebot in der Kinderbetreuung ab dem kommenden Kindergartenjahr notwendig. Der über den Jugendtreff e.V. angebotene „Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung (einschl. Hausaufgabenhilfe)“ kann den Bedarf nicht ohne weiteres decken, weil die Betreuungsschwerpunkte unterschiedlich sind. Möglicherweise sind über den Hort auch bereits Betreuungszeiten vor dem Schulbesuch abzudecken.

Um nun den genauen Bedarf für eine Hortgruppe zu erfahren, wird zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten St. Gertrud eine (verbindliche) Bedarfsabfrage durchgeführt.

Unabhängig davon stellt sich die Frage, wo eine Hortgruppe eingerichtet werden kann. Herr
Eilermann vom Nds. Kultusministerium, Referat Kindertageseinrichtungen, favorisiert die Einrichtung eines Hortes in einem Schulgebäude. Hierfür sind jedoch noch verschiedene Fragen zu klären; die Besichtigung anderer Horte ist geplant (z.B. in Wardenburg).

Um jedoch kurzfristig für das Kindergartenjahr 2008/2009 Plätze zur Verfügung stellen zu können, kann übergangsweise im Kindergarten St. Gertrud eine Hortgruppe eingerichtet werden. Zwei Räume können dafür genutzt werden; verschiedene Einrichtungen sind auch vorhanden (z.B. für das Mittagessen, sanitäre Anlagen). Das erforderliche Personal müsste noch eingestellt und verschiedene Materialien müssten noch beschafft werden.
Die Kirchengemeinde St. Gertrud als Träger des Kindergartens und Herr Eilermann haben ihr Einverständnis bekundet.
Im Blick auf notwendige konzeptionelle Arbeiten für die Betreuung von Schulkindern in einem Hort sollte diese Betreuungsmöglichkeit dem Kindergarten St. Gertrud längerfristig zugeordnet werden.

In einer Hortgruppe können bis zu 20 Kinder gleichzeitig betreut werden. Als Elternbeitrag ist der „Regelbeitrag“ mit einem Faktor 1,25 vorgesehen. Bei einer täglich vierstündigen Öffnungszeit von 13.00 bis 17.00 Uhr ergeben sich nach der gültigen Einkommensstaffelung Beiträge zwischen 90,-- Euro und 207,-- Euro (im Vergleich zu 72,-- Euro bzw. 165,-- Euro „Regelbeitrag“). Darüber hinaus sind die Regelungen für die Sonderöffnungszeit anzuwenden.

Der Einrichtung der Hortgruppe im Kindergarten St. Gertrud für einen vorübergehenden Zeitraum sollte zugestimmt werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Es wurde ohne ausgiebige Diskussion der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zurück zu verweisen, da noch Informationsbedarf bestehe.