Sitzung: 03.04.2008 Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 51/012/2008
Sachverhalt:
Die gesetzlichen Regelungen sehen Tageseinrichtungen auch für
Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vor. Diese
Hortplätze werden nun in Lohne verstärkt nachgefragt; insbesondere für Kinder
aus den jetzigen Ganztagsgruppen im Kindergarten St. Gertrud.
Den bisherigen Informationen zufolge wird die Einrichtung einer Hortgruppe als
neues Angebot in der Kinderbetreuung ab dem kommenden Kindergartenjahr notwendig.
Der über den Jugendtreff e.V. angebotene „Mittagstisch mit pädagogischer
Betreuung (einschl. Hausaufgabenhilfe)“ kann den Bedarf nicht ohne weiteres
decken, weil die Betreuungsschwerpunkte unterschiedlich sind. Möglicherweise
sind über den Hort auch bereits Betreuungszeiten vor dem Schulbesuch
abzudecken.
Um nun den genauen Bedarf für eine Hortgruppe zu erfahren, wird zurzeit in Zusammenarbeit
mit dem Kindergarten St. Gertrud eine (verbindliche) Bedarfsabfrage
durchgeführt.
Unabhängig davon stellt sich die Frage, wo eine Hortgruppe eingerichtet werden
kann. Herr
Eilermann vom Nds. Kultusministerium, Referat Kindertageseinrichtungen,
favorisiert die Einrichtung eines Hortes in einem Schulgebäude. Hierfür sind
jedoch noch verschiedene Fragen zu klären; die Besichtigung anderer Horte ist
geplant (z.B. in Wardenburg).
Um jedoch kurzfristig für das Kindergartenjahr 2008/2009 Plätze zur Verfügung
stellen zu können, kann übergangsweise im Kindergarten St. Gertrud eine
Hortgruppe eingerichtet werden. Zwei Räume können dafür genutzt werden; verschiedene
Einrichtungen sind auch vorhanden (z.B. für das Mittagessen, sanitäre Anlagen).
Das erforderliche Personal müsste noch eingestellt und verschiedene Materialien
müssten noch beschafft werden.
Die Kirchengemeinde St. Gertrud als Träger des Kindergartens und Herr Eilermann
haben ihr Einverständnis bekundet.
Im Blick auf notwendige konzeptionelle Arbeiten für die Betreuung von
Schulkindern in einem Hort sollte diese Betreuungsmöglichkeit dem Kindergarten
St. Gertrud längerfristig zugeordnet werden.
In einer Hortgruppe können bis zu 20 Kinder gleichzeitig betreut werden. Als
Elternbeitrag ist der „Regelbeitrag“ mit einem Faktor 1,25 vorgesehen. Bei
einer täglich vierstündigen Öffnungszeit von 13.00 bis 17.00 Uhr ergeben sich
nach der gültigen Einkommensstaffelung Beiträge zwischen 90,-- Euro und 207,--
Euro (im Vergleich zu 72,-- Euro bzw. 165,-- Euro „Regelbeitrag“). Darüber
hinaus sind die Regelungen für die Sonderöffnungszeit anzuwenden.
Der Einrichtung der Hortgruppe im Kindergarten St. Gertrud für einen
vorübergehenden Zeitraum sollte zugestimmt werden.
Beratungsverlauf:
Es wurde ohne ausgiebige Diskussion der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionen zurück zu verweisen, da noch Informationsbedarf bestehe.