Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Änderung der Junghennenaufzuchtfarm, Diepholzer Straße (Kroge) 700 wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zur Änderung der Inneneinrichtungen der Ställe 1 bis 3 und Anbau von Ablufttürmen, Anbau Unterstand an Stall 1 und Vorräume an die Ställe 2 und 3 beantragt wurden. Außerdem ist der Neubau einer Trockenkotlagerhalle (Stall 4) und -ladehalle (Stall 7) sowie Aufstellen von Futtermittelsilos beantragt. Die Betreiberin beabsichtigt die genehmigte Junghennenaufzuchtanlage der o.g. Ställe in eine alternative Aufzucht von Bruderhähnen (Hühner und Hähne) umzubauen.

 

Zur Beurteilung der Emissions- bzw. Immissionssituation wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine gutachterliche Stellungnahme in Bezug auf die NH3-Konzentration bzw. N-Depositionen und Staub erstellt. Beim Vergleich der N-Depositionen (Stickstoff) im Ist-und Plan-Zustand zeigt sich, dass an allen Beurteilungspunkten eine Verbesserung, z. T. sogar sehr deutlich eintritt. Der LAI-Grenzwert von 5 kg N/ha pro Jahr wird nur am BUP_10 direkt an der Anlage überschritten, wird aber von 57,30 auf 6,46 kg N/ha x a verbessert (LAI-Wert bedeutet Länderausschuss für Immissionsschutz „Bewertung von Schadstoffen“, für die keine Immissionswerte festgelegt sind - Orientierungswerte für die Sonderfallprüfung und für die Anlagenüberwachung sowie Zielwerte für die langfristige Luftreinhalteplanung unter besonderer Berücksichtigung der Beurteilung krebserzeugender Luftschadstoffe). Die PM-10 Staubisoplethe (Feinstaubbelastung) überlagert kein Wohnhaus oder weitere schützenswerte Einrichtungen.

 

Die Geruchsemissionen der Anlage werden durch die beantragte Änderung zwar erhöht, die Mindestabstände zur nächsten Wohnbebauung werden nach TA-Luft entsprechend Tabelle 10 nicht unterschritten. Eine weitere Prüfung ist damit aus Sicht des Fachbereichs Immissionsschutz des Landkreises Vechta nicht notwendig. Damit bestehen gegen eine Änderung der Inneneinrichtung zur Junghennenaufzucht keine Bedenken.

 

Der Anlagenstandort liegt im Außenbereich der Stadt Lohne im Ortsteile Kroge in Alleinlage. An die Anlage grenzt nördlich ein größerer Wald mit vereinzelten Biotopen. Das nächste Wohnhaus liegt südwestlich in ca. 650 m Entfernung.

 

Im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen und zulässig.