Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgeschlagenen Ausbau der Keetstraße wird zugestimmt. Eine Anliegerversammlung ist abzuhalten und ein Antrag auf Aufnahme ins Jahresbauprogramm 2022 ist fristgerecht bis zum 15.09.2021 zu stellen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Dipl.-Ing. Heinz-Josef Überwasser vom Ing.-Büro Frilling + Rolfs aus Vechta.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass aufgrund des abgängigen Straßenbaus und der maroden Nebenanlagen für die Keetstraße ein Antrag auf Aufnahme in das GVFG-Mehrjahresprogramm des Landes Niedersachsen gestellt wurde. Es sei nunmehr geplant, einen Antrag auf Aufnahme ins Jahresbauprogramm 2022 zu stellen.

 

Die zukünftige Fahrbahn soll in einer Breite von 6,00 m in Asphaltbauweise erneuert werden.

 

Im Bereich der Zufahrt des vorhandenen Lidl-Marktes und des zukünftigen Famila-Marktes ist eine verkürzte Linksabbiegespur und eine damit verbundene Querungshilfe geplant, die den Verkehrsfluss ordnen und ein sicheres Queren der Fahrbahn ermöglichen soll.

 

Der Asphaltaufbau des Kreisverkehrs wird mit einer halbstarren Deckenbauweise (Kombination aus Asphalt- und Betonbau) saniert. Diese Bauweise hat sich für die stark belasteten Verkehrsflächen von Kreisverkehren bewährt.

 

Die Ampelanlage im Bereich Neuer Markt (die letzte technische Kompletterneuerung erfolgte 1997) wird komplett ausgetauscht.

 

Der Zustand der Regen- und Schmutzwasserkanäle wird zurzeit durch den OOWV geprüft. Bei Bedarf werden die Kanäle erneuert bzw. saniert.

 

Die Nebenanlagen sollen als „gemeinsamer Geh-/Radweg“ in Pflasterbauweise in einer Breite von 2,50 m (anthrazit ohne Fase), zuzüglich Sicherheitsstreifen (50 cm, grau mit Fase) hergestellt werden. Diese Bauweise wurde gewählt, um einen regelgerechten und damit förderfähigen Geh-/Radweg herstellen zu können. Bei den vorhandenen Grundstücksbreiten ist kein separat geführter Radweg (Mindestbreite 1,50 m) und Gehweg (Mindestbreite 1,50 m) möglich.

 

Im Bereich Hausnummer 5 und 7 befindet sich eine Be- und Entladungsrampe. Zurzeit führt das Be- und Entladen im Bereich der Rampe zu Konflikten mit Radfahrern und Fußgängern. Um diese Situation zu verbessern, wurde eine Be- und Entladungszone geplant.

 

Durch die Ladezone und durch die Querungshilfe / Fahrbahnteiler ist es erforderlich, acht Linden zu fällen. Die Wurzeln der Linden führen bereits jetzt zu Schäden am vorhandenen Pflaster und werden nach dem massiven Eingriff durch den Neubau vermutlich nicht mehr standfest sein. Einige Linden mussten in den letzten Jahren wegen Stammhöhlungen und Fäulnis im Wurzelbereich gefällt werden bzw. sind ohne erkennbare Anzeichen spontan umgestürzt. Ursache hierfür war ein Pilzbefall im Haltewurzelbereich.

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung (7,50 m Peitschenmaste mit Cosmopolis-Beleuchtung, im Bereich Kreisverkehr LED-Beleuchtung) ist ausreichend hell und technisch in Ordnung.

 

Die geplanten Kosten Straßenbau liegen bei ca. 1,5 Mio €. Die Maßnahme wird voraussichtlich mit 60 % der förderfähigen Kosten vom Land Niedersachsen gefördert. Der Eigenanteil der Stadt Lohne beträgt ca. 650.000 €. Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022/23 einzuplanen.

 

Nach der Beratung / Beschluss werden die Anlieger in einer Anliegerversammlung über den geplanten Ausbau informiert. Ob Ausbaubeiträge erhoben werden oder ob die Maßnahme über Ausgleichsbeiträge im Rahmen der Innenstadtsanierung abgewickelt werden kann, wird zurzeit geprüft.

 

Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Überwasser die Ausbauplanung im Detail. Vom OOWV wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass dieser plane, sowohl die Regenwasser- als auch die Schmutzwasserkanäle komplett zu erneuern.

 

Von einem Ausschussmitglied wurde angeregt, zur Entlastung der Keetstraße die Zu-/Abfahrt von der Keetstraße zum EDEKA-Center zu schließen sowie den Geh-/Radweg im Bereich der Linden zu verlegen, um diese zu erhalten.

 

Herr Überwasser führte dazu aus, dass die Schließung der Zu-/Abfahrt nicht sinnvoll sei, da dann ein großer Teil des Kfz-Verkehrs auf die Ladestraße ausweichen würde. Aufgrund der beengten Verhältnisse dort sei die Straße dafür nicht geeignet. Zum Verlegen des Geh-/Radweges wurde erläutert, dass die Flächen dafür nicht zur Verfügung stehen und Grunderwerb erforderlich werde.

 

Vom gleichen Ausschussmitglied wurde kritisiert, dass die seinerzeitigen Überlegungen zur Anlegung von Kreisverkehren im Bereich Neuer Markt in die heutige Planung nicht einbezogen wurden und verwies auf die dazu gefassten Beschlüsse.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte dazu aus, dass u. a. die Neugestaltung Neuer Markt (skizziert dargestellt) seiner Zeit in die Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierung aufgenommen wurde. Konkrete Beschlüsse über eine Detailplanung wurden nicht gefasst. Zudem sei für die konkrete Umsetzung der Maßnahme umfangreicher Grunderwerb erforderlich.

 

Ein Ausschussmitglied regte an, mit dem Eigentümer der benötigten Fläche zur Verlegung des Radweges Gespräche über den Erwerb zu führen.

 

Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Bereich der Bäume, insbesondere die Arbeiten zur Erneuerung der Kanalisation, eine Schädigung des Wurzelwerkes zu erwarten sei und die Bäume auf Dauer nicht mehr standfähig seien.

 

Von dem Ausschussmitglied wurde sodann der Antrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 

Der Antrag auf Vertagung wurde mit 4 Jastimmen bei 10 Neinstimmen abgelehnt.