Von der Verwaltung wurde anhand einer Präsentation über unterschiedliche Lüftungstechniken in Klassenräumen informiert und mitgeteilt, dass darüber in der nächsten Sitzung des Ausschusses beraten werden soll. Die unterschiedlichen Lüftungstechniken (Luftreinigungsgeräte/dezentrale Lüftungsgeräte/zentrale Lüftungsgeräte) sowie die Unterschiede in Bezug auf Wirkungsweise/Wartung/Kosten sollen in der Ausschusssitzung Ende August von einem Fachbüro vorgetragen und erläutert werden.

 

Zu dieser Thematik wurden zwischenzeitlich auch ein Antrag sowie eine Anfrage von der SPD-Stadtratsfraktion gestellt. Der Antrag soll ebenfalls in der Ausschusssitzung Ende August beraten werden. Vorab wurden aber schon einige Informationen zum Thema gegeben. Der Antrag und die Anfrage sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Zum Antrag wurde mitgeteilt, dass ca. 156 Räume mit Luftfilteranlagen ausgerüstet werden müssten. Die Kosten würden ca. 780.000,-- € (ca. 5000,-- € pro Gerät) betragen, hinzu käme der jährliche Filterwechsel in Höhe von 78.000,-- € (ca. 500,-- € pro Gerät).

 

Zu der in dem Antrag genannten Bundesförderung wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass Luftfilteranlagen nicht unter den Begriff „Raumlufttechnische Anlagen“ fallen und somit nicht gefördert werden. Das Land Niedersachsen hat darüber hinaus ein eigenes Förderprogramm aufgestellt, für das aber noch keine Förderrichtlinie vorliege. In einer Pressemitteilung vom 06.07.2021 hat die Nds. Landesregierung mitgeteilt, dass die bisherige Förderung von mobilen Luftfilteranlagen für Unterrichtsräume fortgeführt werden soll. Dies gelte jedoch nur für eingeschränkt belüftbare Unterrichtsräume. Förderfähig seien damit nur Räume, in denen eine Belüftung nicht oder nur bedingt möglich sei. Diese Voraussetzung für eine Förderung treffe für die genannten 156 Räume in Lohne Schulen und Kindertagesstätten nicht zu. Nach Auffassung der Verwaltung sei daher eine vorgezogene Beratung zur Fristwahrung für eine Förderung nicht erforderlich.

 

Zur Anfrage wurde mitgeteilt, dass Lohner Einrichtungen nicht mit Luftfilteranlagen ausgestattet wurden, die über einen H14-Filter („Coronafilter“) verfügen.

 

Luftfilteranlagen mit H14-Filter seien nicht erforderlich, da Ab- und Zuluft bei städtischen Dezentralen oder zentralen Be- und Entlüftungsanlagen nicht miteinander in Kontakt treten können.

 

Förderfähig nach dem Programm des Bundes und Landes sind Dezentrale Be- und Entlüftungsanlagen der bereits genannten 156 Räume in Schulen und Kindergärten. Bei einem Kostenansatz von 25.000,-- € je Raum wären Investitionen von ca. 3.900.000,-- € erforderlich.

 

Nach Rücksprache mit dem Ing.-Büro Heimsch sei eine Umsetzung der Maßnahme in allen Räumen in diesem Jahr quasi ausgeschlossen bzw. werde von dem Büro erheblich in Frage gestellt. Grund dafür seien Lieferengpässe bei Herstellern/Lieferanten sowie der zeitliche Aufwand für die erforderliche Fachplanung und Ausschreibung der Geräte.

 

Im Zuge der Sanierung der Gertrudenschule werden die Klassenräume, Lehrerzimmer und gr. Besprechungsraum mit einer raumlufttechnischen Anlage mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die Mensa und Pausenhalle erhalten eine Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung. Die Küche werde mit einer reinen Abluftanlage ohne Wärmerückgewinnung ausgestattet.

 

In den neuen Klassenräumen der im Bau (Aufstockung) befindlichen Albert-Schweitzer-Realschule werde eine raumlufttechnische Anlage mit zentraler Steuerung zur Klassenlüftung installiert.

 

In der Kita Pariser Straße sei eine kontrollierte Raumlüftung über Fenster (Fensterintegrierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung) vorhanden.

 

In der Realschule sei in der Pausenhalle (weil Versammlungsstätte) eine RLT vorhanden.

 

Beim Neubau der Kita St. Anna werde die Installation einer RLT Anlage z. Zt. geprüft.

 

Von der Verwaltung wurde eine Stellungnahme des Ing.-Büros Heimsch zur Nachrüstung erläutert. Das Büro empfehle eine Be-/Entlüftung mit zentralen oder dezentralen Anlagen.

 

Die Stellungnahme des Ing.-Büros Heimsch zum Nachrüsten von Luftfilteranlagen ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Stellungnahme wurde im Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales der Stadt Vechta beraten. Inhaltlich treffen die Aussagen jedoch auch für Lohne zu.