Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die in den anliegenden Lageplänen dargestellten Straßen bzw. Straßenteile werden gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die in den beigefügten Lageplänen dargestellten Straßen bzw. Straßenteile für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden sollen:

 

-       Kleiberweg

-       Drosselweg

-       Gerken Busch

 

Als Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lohne Eigentümer der der Straßen dienenden Grundstücke bzw. hat der Eigentümer der Widmung zugestimmt. Die Voraussetzungen des § 6 des Nds. Straßengesetzes sind somit erfüllt, so dass eine Widmung für den öffentlichen Verkehr erfolgen kann.