Sitzung: 31.08.2021 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 60/017/2021
Die in den anliegenden Lageplänen dargestellten Straßen bzw. Straßenteile werden gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Verwaltung erläuterte, dass die in den beigefügten Lageplänen dargestellten Straßen bzw. Straßenteile für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden sollen:
- Kleiberweg
- Drosselweg
- Gerken Busch
Als Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lohne Eigentümer der der Straßen dienenden Grundstücke bzw. hat der Eigentümer der Widmung zugestimmt. Die Voraussetzungen des § 6 des Nds. Straßengesetzes sind somit erfüllt, so dass eine Widmung für den öffentlichen Verkehr erfolgen kann.