Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines 40 m hohen Antennenträgers als Stahlgittermast incl. Outdoortechnik, Dobbenweg, wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass von einem gewerblichen Anbieter die Errichtung eines Antennenträgers in Lohne am Dobbenweg beantragt wurde. Der Stahlgittermast hat einschl. der Sendeanlagen eine Gesamthöhe von ca. 41,3 m. Im Fußpunktbereich des Gittermastes wird eine nicht begehbare Technikstellfläche (Outdoortechnik) aufgestellt. Das Bauwerk auf dem Grundstück ist frei zugänglich.

 

Im Zuge des weiteren Netzausbaues zur Versorgung der Telekom-Mobilfunknutzer und zur Bereitstellung von Infrastruktur für andere Netzbetreiber ist die Errichtung eines Antennenträgers in 49393 Lohne, Dobbenweg, beantragt. Der Zugang zum Stahlgittermast erfolgt vom Dobbenweg über die Krimpenforter Straße.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu beurteilen und zulässig. Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistung usw. dient.

 

Im Flächennutzungsplan ´80 ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und liegt in der Ortslage Nordlohne.