Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Carport und Garage, Brägeler Pickerweg 12, wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass die Genehmigung zum Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Errichtung eines Carports und einer Garage auf dem Grundstück Brägeler Pickerweg 12 beantragt wurde.

 

Der Umbau bzw. Erweiterung umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus mit einem Satteldach inkl. eines Carports und einer Garage an der Süd-Ost-Seite des bestehenden Gebäudes im nördlichen Bereich des Flurstückes 212/1, Flur 22. Bei dem bestehenden Gebäude ist ein Rückbau des Steildaches inkl. des Dachgeschosses zu einem Bungalow mit einem Walmdach mit ca. 25° Dachneigung vorgesehen.

 

Laut der Stellungnahme des Landkreises Vechta wird die auf diesem Grundstück vorhandene ca. 1200 m² große rechtmäßige Waldfläche durch die vorgesehenen Erweiterungsmaßnahmen nicht beansprucht, so dass dieser Maßnahme, unter Berücksichtigung notwendiger Nebenbestimmungen, aus naturschutzfachlicher Sicht zugestimmt wird. Das beantragte Vorhaben stellt gemäß §14 BNatSchG einen kompensationspflichtigen Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild dar. Diesbezügliche Kompensationsmaßnahmen werden durch den Landkreis Vechta im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens als Auflage zur Baugenehmigung vorgegeben.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Der Umbau und Erweiterung des Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB zulässig und genehmigungsfähig. Das Grundstück liegt im östlichen Teil der Innenstadt, direkt angrenzend zum Ortsteil Brägel und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.