Sitzung: 31.08.2021 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 65/046/2021
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Carport und Garage, Brägeler Pickerweg 12, wird erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass die
Genehmigung zum Umbau und Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses zu einem
Zweifamilienwohnhaus mit Errichtung eines Carports und einer Garage auf dem
Grundstück Brägeler Pickerweg 12 beantragt wurde.
Der Umbau bzw. Erweiterung umfasst die
Errichtung eines zweigeschossigen Anbaus mit einem Satteldach inkl. eines
Carports und einer Garage an der Süd-Ost-Seite des bestehenden Gebäudes im
nördlichen Bereich des Flurstückes 212/1, Flur 22. Bei dem bestehenden Gebäude
ist ein Rückbau des Steildaches inkl. des Dachgeschosses zu einem Bungalow mit
einem Walmdach mit ca. 25° Dachneigung vorgesehen.
Laut der Stellungnahme des Landkreises
Vechta wird die auf diesem Grundstück vorhandene ca. 1200 m² große rechtmäßige
Waldfläche durch die vorgesehenen Erweiterungsmaßnahmen nicht beansprucht, so
dass dieser Maßnahme, unter Berücksichtigung notwendiger Nebenbestimmungen, aus
naturschutzfachlicher Sicht zugestimmt wird. Das beantragte Vorhaben stellt
gemäß §14 BNatSchG einen kompensationspflichtigen Eingriff in den Naturhaushalt
und das Landschaftsbild dar. Diesbezügliche Kompensationsmaßnahmen werden durch
den Landkreis Vechta im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens als Auflage zur
Baugenehmigung vorgegeben.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt
Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Der Umbau und Erweiterung des
Einfamilienwohnhauses zu einem Zweifamilienwohnhaus ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 5
BauGB zulässig und genehmigungsfähig. Das Grundstück liegt im östlichen Teil der
Innenstadt, direkt angrenzend zum Ortsteil Brägel und wird im
Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt.