Die Verwaltung erläuterte zunächst, dass von Starkregen die Rede sei, wenn lokal begrenzt und in kürzester Zeit sehr hohe Niederschlagsmengen auftreten. Meist entladen sich bei Starkregenereignissen enorme Regenmengen in Form von sommerlichen Gewittern und können somit prinzipiell überall auftreten.

 

Überschwemmungen nach Starkregen seien nicht mit Hochwasser gleichzusetzen. Bei Hochwasser steigen (ebenfalls) infolge von Niederschlägen die Pegel an Flüssen und Bächen und führen in tiefer gelegenen Gebieten in den angrenzenden Flächen zu Überschwemmungen. Im Unterschied dazu seien Sturzfluten durch Starkregen nicht unbedingt an eine Gewässernähe gebunden. Der genaue Ort oder der Zeitpunkt von Starkregen sei kaum vorhersagbar.

 

 

zu 1.

In den vergangenen 70 Jahren sind im Stadtgebiet Lohne entsprechend der bis vor kurzem geltenden wasserbaulichen Grundsätze viele Fließgewässer begradigt worden, um möglichst schnell das anfallende Oberflächenwasser abzuleiten.

 

Erst in den letzten Jahren fand auf Grund des drohenden Klimawandels ein Paradigmen-wechsel in der Oberflächenentwässerung statt. Nunmehr soll das anfallende Oberflächen-wasser möglichst lange in der Fläche verbleiben und zur Versickerung gebracht werden. Lediglich ein Abfluss in der Größenordnung von 1,5 l/sec/ha, welches den Abfluss unversiegelter Flächen entspricht, darf zukünftig noch in die Vorflut oder in einen vorhandenen Oberflächenwasserkanal eingeleitet werden. Die übrige Menge an Oberflächenwasser, die nicht versickert werden kann, ist durch geeignete Rückhalteeinrichtungen (Stauraumkanäle, Retentionsflächen, RRB, Zisternen etc.) zu speichern und ggf. gedrosselt abzugeben.

 

Ein wesentlicher Teil der Lohner Oberflächengewässer wie Schellohne, Wiesenbäke, Unlandsbäke, Schlattgraben, Hopener Mühlenbach, Brettberger Aue, Trenkampsbach, Brockdorfer Bach und Fladderbach 1 sind größtenteils in der Vergangenheit begradigt worden.

 

Maßnahmen der Stadt:

In den letzten 10 Jahren sind Renaturierungen am Hopener Mühlenbach (ca.1.000 m), im Runenbrook und im Bereich von Pöppelmann Werk II/Werk IV sowie an der Schellohne (ca. 550 m) z. T. im Rahmen von Bauleitplanverfahren vorgenommen worden.

 

Diese Maßnahmen wurden als Kompensationsmaßnahmen anerkannt.

 

 

zu 2. (Schäden an Gebäuden)

           Brinkstraße (Zweirad Nieberding)

           Lückmannstraße

           Brägeler Straße

           Krankenhaus

           Stichstraßen Zur Bergmark

 

 

zu 3.

Es gibt Überlegungen, im Außenbereich den Hopener Mühlenbach, den Hopener Waldbach, die Wiesenbäke, die Unlandsbäke und die Brettberger Aue zu renaturieren.

 

 

 

zu 4.

s. a. Punkt 1. Weniger Flächenversiegelung, Flächen entsiegeln, Renaturierung von Fließgewässern, in B-Plänen den Abfluss von Oberflächenwasser nur noch auf den natürlichen Ab-fluss unversiegelter Flächen beschränken (wird z.T. bereits gemacht).