Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In § 21 der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) ist zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Kommune entsprechend den örtlichen Bedürfnissen u. a. ein Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen geregelt. Hiermit soll die Möglichkeit eröffnet werden, notfalls Korrekturen in der Haushaltsführung vorzunehmen. Zum Stichtag 31.08.2021 ergibt sich folgender Stand der Haushaltsführung:

 

 

Ergebnishaushalt

Haushaltsplan

Stand: 31.08.2021

Stand: 31.08.2020

Ordentliche Erträge
davon:

49.687.700,00 €

35.481.781,04 €

31.665.623,94 €

 

Gewerbesteuer

20.200.000,00 €

16.666.614,20 €

17.113.092,52 €

 

Gemeindeanteil der Einkommens-steuer

12.585.000,00 €

8.511.109,00 €

6.011.750,00 €

 

Ordentliche Aufwendungen

47.934.800,00 €

24.398.458,85 €

25.214.154,29 €

 

Außerordentliche Erträge

800.000,00 €

711.362,47 €

1.677.160,02 €

 

Außerordentliche Aufwendungen

200.000,00 €

8.315,54 €

86.783,75 €

 

 

 

Finanzhaushalt

Haushaltsplan

Stand: 31.08.2021

Stand: 31.08.2020

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

47.837.200,00 €

34.986.938,93 €

31.981.312,95 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

43.076.800,00 €

27.362.947,08 €

27.292.748,79 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

6.896.000,00 €

1.790.636,04 €

4.801.206,19 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

20.317.000,00 €

14.208.624,08 €

6.797.869,87 €

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.700.000,00 €

0,00 €

138.366,84 €

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.089.000,00 €

663.056,56 €

781.955,27 €

Summensaldo Finanzhaushalt:

-7.049.600,00 €

-5.457.052,75 €

-2.048.312,05 €

 

 

Anmerkungen:

 

-     Der Gewerbesteuerhaushaltsansatz für 2021 beträgt 20.200.000,00 €. Die Gewerbe-steuerforderungen bis zum Jahresende betragen zurzeit 22.230.178,91 €. Durch noch vorzunehmende Berichtigungsveranlagungen wird sich dieser Forderungsbetrag noch verändern. Enthalten sind zudem im Einspruchsverfahren befindliche Forderungen in Höhe von ca. 0,7 Mio. € größerer Unternehmen.

 

-     Die Liquidität, d. h. die Fähigkeit der Stadt Lohne, zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist gewährleistet.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder ergänzte, dass nunmehr von einem Gewerbesteueransatz in Höhe von 21,5 Mio. € ausgegangen werden kann. Er wies darauf hin, dass die Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile ab 2021 monatlich vom Land an die Kommunen gezahlt werden; dies führt zu deutlich höheren (vorgezogenen) Einnahmen als früher im Vergleichszeitraum.