Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3

Beschlussempfehlung:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2021 werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Erhebliche Veränderungen der im Haushaltsplan veranschlagten Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen werden auch im Haushaltsjahr 2021 durch den Erlass einer Nachtragssatzung beregelt. Dies betrifft vor allem gemäß § 6 der Haushaltssatzung Mehraufwendungen von mehr als 10.000 € je Budget.

 

Nach dem anliegenden Entwurf erhöhen sich im Ergebnishaushalt die ordentlichen Erträge von 49.687.700 € auf 50.817.700 € (+ 1.130.000 €). Ursache sind hauptsächlich Veränderungen bei einzelnen Steuerarten und Zuweisungen, die aufgrund der Entwicklung im Haushaltsjahr erwartet werden

·           Erhöhung der Einnahmen aus der Grundsteuer um 120.000 € auf 3,570 Mio. €

·           Erhöhung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer um 1,3 Mio. € auf 21,5 Mio. €

·           Senkung des Vergnügungssteueransatzes von 550 T€ auf 200 T€

 

Die Gesamtsumme der geplanten Aufwendungen steigt von 47.934.800 € auf 48.453.800 € (+ 519.000 €). Ursächlich hierfür sind vor allem erhöhte Zuschüsse aus städtischen Förderprogrammen. Die Aufwendungen für die Kreisumlage und die an das Land abzuführende Finanzausgleichumlage sinken um zusammen 429.000 € gegenüber den Planansätzen. Die Aufnahme der drei neuen Kostenträger „Kleinkunstbühne“, „Tanzhalle Meyerhofstraße“ und „Parkflächen“ spiegelt den wachsenden Aufgabenumfang bei der Stadt Lohne wider. Der Ergebnishaushalt weist im Nachtrag 2021 einen planmäßigen Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.363.900 € aus (bisher: 1.752.900 €, Verbesserung = 611.000 €). Mit Einbeziehung der Ansätze für das außerordentliche Ergebnis beträgt der Überschuss 2.963.900 €. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit steigen im Planentwurf von 20.317.000 € auf 24.015.000 € (+ 3.698.000 €). Grund sind u.a. Baumaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten sowie die Errichtung einer Pumptrack-/Skateranlage am Adenauerring. Zu Buche schlagen auch hohe investive Zuschüsse für Sportstätten. Der Gesamtbetrag der planmäßigen Einzahlungen erhöht sich von 57.433.200 € auf 59.027.200 €, der Gesamtbetrag der Auszahlungen von 64.482.800 € auf 68.699.800 €. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-Fördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht verändert. Der Gesamtbetrag der im Jahr 2021 möglichen Verpflichtungsermächtigungen (investive Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre) erhöht sich von bisher 9.520.000 € um 5.830.000 € auf 15.350.000 €. Folgende Sachverhalte werden hierdurch im Nachtrag geregelt:

 

Inv.-Nr. 16/004 Anschaffung eines Tanklöschfahrzeugs

für die Ortswehr Brockdorf, zusätzlich                                                               120.000 €

Inv.-Nr. 21/009 Radweg Falkenstraße / Deichstraße                                          80.000 €

Inv.-Nr. 21/009 Zuschuss an den Schützenverein Lohne für die

Errichtung eines neuen Vereinsheims                                                                520.000 €

Inv.-Nr. 21/009 Radweg Bakumer Straße / Dinklager Straße                           280.000 €

Inv.-Nr. 21/031 Einbau raumlufttechnischer Anlagen

in den städtischen Schulen                                                                              3.830.000 €

Inv.-Nr. 21/047  RLT-Anlagen in Kindertagesstätten                                       1.000.000 € 

 

Im Stellenplan wurden aufgrund der Neubewertung mehrerer Stellen Änderungen vorgenommen worden. Wesentliche Veränderungen von Haushaltsansätzen sind im Vorbericht erläutert.

 

Beratungsverlauf:

Stadtkämmerer Theder erläuterte die Gründe für die Veränderungen, die einen Nachtragshaushalt erfordern und stellte heraus, dass die Kreditermächtigung nicht erhöht werden muss. Bürgermeister Gerdesmeyer ergänzte, dass der Haushalt aufgrund der vielen Maßnahmen einer extrem hohen Dynamik ausgesetzt sei und zählte die aktuellen Projekte auf. Hinzu kommt die Vereins- und Sportstättenförderung im erheblichen Umfang. Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass die für die raumlufttechnischen Anlagen eingestellten Haushaltsmittel größtenteils über Fördermittel zurück fließen werden.