Sitzung: 14.09.2021 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3
Vorlage: 20/014/2021
Beschlussempfehlung:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2021 werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Erhebliche Veränderungen der im Haushaltsplan
veranschlagten Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen werden
auch im Haushaltsjahr 2021 durch den Erlass einer Nachtragssatzung beregelt.
Dies betrifft vor allem gemäß § 6 der Haushaltssatzung Mehraufwendungen von
mehr als 10.000 € je Budget.
Nach dem
anliegenden Entwurf erhöhen sich im Ergebnishaushalt die ordentlichen Erträge
von 49.687.700 € auf 50.817.700 € (+ 1.130.000 €). Ursache sind hauptsächlich
Veränderungen bei einzelnen Steuerarten und Zuweisungen, die aufgrund der
Entwicklung im Haushaltsjahr erwartet werden
·
Erhöhung
der Einnahmen aus der Grundsteuer um 120.000 € auf 3,570 Mio. €
·
Erhöhung
der Einnahmen aus der Gewerbesteuer um 1,3 Mio. € auf 21,5 Mio. €
·
Senkung
des Vergnügungssteueransatzes von 550 T€ auf 200 T€
Die
Gesamtsumme der geplanten Aufwendungen steigt von 47.934.800 € auf
48.453.800 € (+ 519.000 €). Ursächlich hierfür sind vor allem erhöhte Zuschüsse
aus städtischen Förderprogrammen. Die Aufwendungen für die Kreisumlage und die
an das Land abzuführende Finanzausgleichumlage sinken um zusammen 429.000 €
gegenüber den Planansätzen. Die Aufnahme der drei neuen Kostenträger
„Kleinkunstbühne“, „Tanzhalle Meyerhofstraße“ und „Parkflächen“ spiegelt den
wachsenden Aufgabenumfang bei der Stadt Lohne wider. Der Ergebnishaushalt weist
im Nachtrag 2021 einen planmäßigen Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe
von 2.363.900 € aus (bisher: 1.752.900 €, Verbesserung = 611.000 €). Mit Einbeziehung der Ansätze für das außerordentliche Ergebnis
beträgt der Überschuss 2.963.900 €. Die Auszahlungen für
Investitionstätigkeit steigen im Planentwurf von 20.317.000 € auf 24.015.000
€ (+ 3.698.000 €). Grund sind u.a. Baumaßnahmen an Schulen und
Kindertagesstätten sowie die Errichtung einer Pumptrack-/Skateranlage am
Adenauerring. Zu Buche schlagen auch hohe investive Zuschüsse für Sportstätten.
Der Gesamtbetrag der planmäßigen Einzahlungen erhöht sich von 57.433.200 € auf
59.027.200 €, der Gesamtbetrag der Auszahlungen von 64.482.800 € auf 68.699.800
€. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitions-Fördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht verändert. Der
Gesamtbetrag der im Jahr 2021 möglichen Verpflichtungsermächtigungen (investive
Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre) erhöht sich von bisher 9.520.000 € um
5.830.000 € auf 15.350.000 €. Folgende Sachverhalte werden hierdurch im
Nachtrag geregelt:
Inv.-Nr.
16/004 Anschaffung eines Tanklöschfahrzeugs
für die
Ortswehr Brockdorf, zusätzlich 120.000
€
Inv.-Nr.
21/009 Radweg Falkenstraße / Deichstraße 80.000
€
Inv.-Nr.
21/009 Zuschuss an den Schützenverein Lohne für die
Errichtung
eines neuen Vereinsheims 520.000
€
Inv.-Nr.
21/009 Radweg Bakumer Straße / Dinklager Straße 280.000
€
Inv.-Nr.
21/031 Einbau raumlufttechnischer Anlagen
in den
städtischen Schulen 3.830.000
€
Inv.-Nr.
21/047 RLT-Anlagen in Kindertagesstätten
1.000.000
€
Im Stellenplan wurden aufgrund der
Neubewertung mehrerer Stellen Änderungen vorgenommen worden. Wesentliche
Veränderungen von Haushaltsansätzen sind im Vorbericht erläutert.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer
Theder erläuterte die Gründe für die Veränderungen, die einen Nachtragshaushalt
erfordern und stellte heraus, dass die Kreditermächtigung nicht erhöht werden muss.
Bürgermeister Gerdesmeyer ergänzte, dass der Haushalt aufgrund der vielen
Maßnahmen einer extrem hohen Dynamik ausgesetzt sei und zählte die aktuellen
Projekte auf. Hinzu kommt die Vereins- und Sportstättenförderung im erheblichen
Umfang. Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass die für die raumlufttechnischen
Anlagen eingestellten Haushaltsmittel größtenteils über Fördermittel zurück
fließen werden.