Ratsherr Dr. Neubauer übernimmt die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren. Allen Ratsmitgliedern wurde vor der Sitzung eine Textausgabe des NKomVG ausgehändigt, aus der der Inhalt der §§ 40 ff. NKomVG hervorgeht. Der Alterspräsident erläutert die Bedeutung der Vorschriften und geht insbesondere auf die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot ein. Danach werden die Ratsmitglieder verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Bestätigung über die Pflichtenbelehrung und die Verpflichtung werden anschließend von allen Ratsmitgliedern im Umlaufverfahren unterzeichnet.