Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 5

Beschluss:

 

Die Fortgeltung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse der Stadt Lohne (Oldenburg) vom 11.03.2021 wird beschlossen.


Der Rat gibt sich nach § 69 NKomVG eine Geschäftsordnung. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten enthalten. Ratsvorsitzender Bockstette weist darauf hin, dass es bisher üblich war, die Fortgeltung der Geschäftsordnung zu beschließen, um arbeitsfähig zu bleiben.

 

Fraktionsvorsitzender Pohlmann beantragt, den § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass in der Einwohnerfragestunde zu allen Angelegenheiten der Stadt Fragen gestellt werden können, unabhängig vom Bezug zur Tagesordnung.

 

Fraktionsvorsitzender Knospe führt aus, dass der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung zwar nachvollziehbar, jedoch in der konstituierenden Sitzung nicht sinnvoll ist. Es gebe noch an anderen Stellen Handlungsbedarf, insbesondere bei dem Thema Bild- und Tonaufnahmen in den Sitzungen. Aufgrund der letzten Änderung des NKomVG sind vom NSGB bereits Muster-Geschäftsordnungen und Muster-Hauptsatzungen veröffentlicht worden. Hieran sei die Geschäftsordnung Anfang nächsten Jahres anpassen.

 

Ein Ratsmitglied teilt diese Auffassung und regt an, die Geschäftsordnung in der heutigen Sitzung zu beschließen und zu einem späteren Zeitpunkt über eine Änderung zu diskutieren.

 

 

Beschluss:

 

Der § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird dahingehend geändert, dass in der Einwohnerfragestunde zu allen Angelegenheiten der Stadt Fragen gestellt werden können, unabhängig vom Bezug zur Tagesordnung.

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 28, Enthaltungen: 1

 

 

Sodann wird über die Geschäftsordnung abgestimmt.