Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Schlachten von Gänsen mit einer Kapazität von 2,63 t/d, sowie bauliche Änderung des Schlachtgebäudes (Gebäude Nr. 12) mit Anbau eines Kesselraumes sowie einer Tötungskammer auf dem Grundstück Klünpott 7 wird erteilt.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass von einem geflügelverarbeitenden Betrieb mit dem Standort am Klünpott 7 über ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Schlachten von Gänsen mit einer Kapazität von 2,63 t/d (bisher lediglich baurechtlich genehmigt), sowie bauliche Änderung des Schlachtgebäudes (Gebäude Nr. 12) mit Anbau eines Kesselraumes sowie einer Tötungskammer (Nachgenehmigung) beantragt wurden.

 

Am Standort der Hofgeflügelschlachterei wird seit Ende 1995 eine Schlachtung von Mastgänsen betrieben. Eine entsprechende Genehmigung hierfür wurde vom Landkreis Vechta mit dem Datum vom 29.09.1995 erteilt. Die jährliche Schlachtkapazität liegt bei etwa 4.500 bis 5.000 Schlachtgänsen. Dieses entspricht, bei einem durchschnittlichen Lebendgewicht von 7 bis 7,5 kg pro Tier, einer jährlichen Schlachtkapazität von ca. 36 t. Die Schlachtung erfolgt saisonal im Herbst/Winter eines Jahres. In diesem Zeitraum liegt die tägliche Schlachtkapazität bei 100 bis 350 Tieren, somit bei max. 2,63 t pro Tag. Mit dem vorliegenden Antrag soll keine Schlachtkapazitätserhöhung beantragt werden. Es wird lediglich die Genehmigung der zeitweiligen Kapazitätsüberschreitung von 0,5 t pro Tag entsprechend des BImSchG beantragt. Des Weiteren sollen im Rahmen dieses Antrages Änderungen und tlw. baulichen Erweiterungen (Kesselraum u. Tötungskammer) nachgenehmigt werden.

Laut den Beschreibungen aus den Antragsunterlagen gehen von der Anlage keine Emissionen aus und es werden bei der Verarbeitung keine Gefahrstoffe verwendet.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gem. § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Der Standort liegt am östlichen Rand des Ortsteils Brockdorf-Süd und wird im Flächennutzungsplan 80´ der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Die Stadt Lohne prüft den Antrag nur auf ihre planungsrechtliche Zulässigkeit. Für weitere Aspekte des Antrages hat die Stadt Lohne keine Prüfkompetenz.