Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 65/066/2021
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen zur Errichtung
und zum Betrieb einer Anlage zum Schlachten von Gänsen mit einer Kapazität von
2,63 t/d, sowie bauliche Änderung des Schlachtgebäudes (Gebäude Nr. 12) mit
Anbau eines Kesselraumes sowie einer Tötungskammer auf dem Grundstück Klünpott
7 wird erteilt.
Die Verwaltung erläuterte, dass von einem
geflügelverarbeitenden Betrieb mit dem Standort am Klünpott 7 über ein
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Schlachten von
Gänsen mit einer Kapazität von 2,63 t/d (bisher lediglich baurechtlich
genehmigt), sowie bauliche Änderung des Schlachtgebäudes (Gebäude Nr. 12) mit
Anbau eines Kesselraumes sowie einer Tötungskammer (Nachgenehmigung) beantragt
wurden.
Am Standort der Hofgeflügelschlachterei wird
seit Ende 1995 eine Schlachtung von Mastgänsen betrieben. Eine entsprechende
Genehmigung hierfür wurde vom Landkreis Vechta mit dem Datum vom 29.09.1995
erteilt. Die jährliche Schlachtkapazität liegt bei etwa 4.500 bis 5.000
Schlachtgänsen. Dieses entspricht, bei einem durchschnittlichen Lebendgewicht
von 7 bis 7,5 kg pro Tier, einer jährlichen Schlachtkapazität von ca. 36 t. Die
Schlachtung erfolgt saisonal im Herbst/Winter eines Jahres. In diesem Zeitraum
liegt die tägliche Schlachtkapazität bei 100 bis 350 Tieren, somit bei max.
2,63 t pro Tag. Mit dem vorliegenden Antrag soll keine
Schlachtkapazitätserhöhung beantragt werden. Es wird lediglich die Genehmigung
der zeitweiligen Kapazitätsüberschreitung von 0,5 t pro Tag entsprechend des
BImSchG beantragt. Des Weiteren sollen im Rahmen dieses Antrages Änderungen und
tlw. baulichen Erweiterungen (Kesselraum u. Tötungskammer) nachgenehmigt
werden.
Laut den Beschreibungen aus den
Antragsunterlagen gehen von der Anlage keine Emissionen aus und es werden bei
der Verarbeitung keine Gefahrstoffe verwendet.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der
Stadt Lohne und ist planungsrechtlich gem. § 35 BauGB zu beurteilen.
Der Standort liegt am östlichen Rand des
Ortsteils Brockdorf-Süd und wird im Flächennutzungsplan 80´ der Stadt Lohne als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Die Stadt Lohne prüft den Antrag nur auf ihre planungsrechtliche
Zulässigkeit. Für weitere Aspekte des Antrages hat die Stadt Lohne keine
Prüfkompetenz.