Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2

Beschlussempfehlung:

 

Die aktualisierte Anlage 1.3 zum VEP 2013 wird beschlossen.


Die Verwaltung erläuterte, dass in der Anlage 1.3 (Geschwindigkeiten) zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2013 ein Teil der Bahnhofstraße (von Dinklager Straße bis Küstermeyerstraße) sowie ein Teil der Straße Am Bahnhof nicht dargestellt waren. Die Verbindung Bahnhofstraße (von Küstermeyerstraße) über die Straße Neuer Markt bis zum Kreisverkehr an der Keetstraße ist als Tempo 30 Bereich dargestellt. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung wurde von der Verkehrsbehörde des Landkreises Vechta 2018 aufgehoben. Die Anlage 1.3 wurde daraufhin entsprechend aktualisiert.

 

Für den Ausbau der Keetstraße wurden zwischenzeitlich Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beantragt. Entsprechende Fördermittel sollen auch für die Umgestaltung des Einmündungsbereiches Dinklager Straße/Bahnhofstraße beantragt werden. Nach Mitteilung der Förderstelle ist es erforderlich, dass die aktualisierte Anlage 1.3 zum VEP 2013 förmlich vom Rat der Stadt Lohne beschlossen wird, da ansonsten keine Fördermittel gewährt werden können (für die Keetstraße 60 % der zuwendungsfähigen Kosten = 773.000,-- € Förderung).

 

Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die aktualisierte Anlage 1.3 zum VEP 2013 zu beschließen.