Sitzung: 30.11.2021 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/017/2021
Beschlussempfehlung:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan
sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2022 werden beschlossen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022
mit Stand 16.11.2021 gliedert sich wie folgt:
1. Ergebnishaushalt
Bezeichnung |
Ansatz 2022 |
|
01. |
Steuern und ähnliche Abgaben |
42.371.000 |
02. |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für
Investitionstätigkeit |
3.656.500 |
03. |
Auflösungserträge aus Sonderposten |
1.720.000 |
04. |
Sonstige Transfererträge |
0 |
05. |
Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä.
Entgelten für Investitionstätigkeit |
998.000 |
06. |
Privatrechtliche Entgelte |
956.000 |
07. |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
391.000 |
08. |
Zinsen und ähnliche Finanzerträge |
136.000 |
09. |
Aktivierte Eigenleistungen |
0 |
10. |
Bestandsveränderungen |
0 |
11. |
Sonstige ordentliche Erträge |
1.392.000 |
12. |
= Summe
ordentliche Erträge |
51.620.500 |
13. |
Aufwendungen für aktives Personal |
9.323.100 |
14. |
Aufwendungen für Versorgung |
70.000 |
15. |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
8.197.300 |
16. |
Abschreibungen |
4.608.000 |
17. |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
37.000 |
18. |
Transferaufwendungen |
25.138.000 |
19. |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
2.481.300 |
21. |
= Summe
ordentliche Aufwendungen |
49.854.700 |
|
ordentliches
Ergebnis = Überschuss 2021 |
1.765.800 |
2. Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und
Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.
Bezeichnung |
Ansatz 2022 |
|
01. |
Steuern und ähnliche Abgaben |
42.371.000 |
02. |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für
Investitionstätigkeit) |
3.656.500 |
03. |
Sonstige Transfereinzahlungen |
0 |
04. |
Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä.
Entgelten für Investitionstätigkeit |
998.000 |
05. |
Privatrechtliche Entgelte (außer für Investitionstätigkeit) |
956.000 |
06. |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für
Investitionstätigkeit |
391.000 |
07. |
Zinsen und ähnliche Einzahlungen |
136.000 |
09. |
Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen |
1.226.000 |
10. |
= Summe
der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
49.734.500 |
11. |
Auszahlungen für aktives Personal |
8.751.100 |
12. |
Auszahlungen für Versorgung |
70.000 |
13. |
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für
geringwertige Vermögensgegenstände |
8.197.300 |
14. |
Zinsen und ähnliche Auszahlungen |
37.000 |
15. |
Transferauszahlungen (außer für Investitionstätigkeit) |
25.138.000 |
16. |
Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen |
2.481.300 |
17. |
= Summe
der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
44.674.700 |
18. |
Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit |
5.059.800 |
19. |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
6.987.000 |
20. |
Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
520.000 |
21. |
Veräußerung von Sachvermögen |
2.050.000 |
23. |
Sonstige Investitionstätigkeit |
223.000 |
24. |
= Summe
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
9.780.000 |
25. |
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
3.042.000 |
26. |
Baumaßnahmen |
20.010.000 |
27. |
Erwerb von beweglichem Sachvermögen |
1.368.000 |
29. |
Aktivierbare Zuwendungen |
1.552.000 |
30. |
Sonstige Investitionstätigkeit |
435.000 |
31. |
= Summe
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
26.407.000 |
32. |
Saldo aus
Investitionstätigkeit |
- 16.627.000 |
33. |
Finanzmittel-Überschuss
/ - Fehlbetrag |
- 11.567.200 |
34. |
Einzahlungen; Aufnahme von Krediten |
4.400.000 |
35. |
Auszahlungen; Tilgung von Krediten |
1.079.000 |
36. |
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit |
3.321.000 |
37. |
= Summe
der Salden aus Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands) |
- 8.246.200 |
Der komplette Entwurf des Haushaltsplans wurde
den Ratsmitgliedern gesondert zugestellt.
Ergebnishaushalt
-
Realsteuererträge
(Grund- und Gewerbesteuern) werden 2022 in Höhe von 25,495 Mio. €
eingeplant. Der Gewerbesteueransatz wird mit 21,7 Mio. € kalkuliert, die
Grundsteuer A und B mit zusammen 3,795 Mio. €.
-
Die Steuerhebesätze
bleiben im Entwurf 2022 konstant. Für die Grundsteuer wurden sie letztmals zum
1.1.1998 (von 235 auf 275 v. H.) angepasst, der Gewerbesteuerhebesatz beträgt
seit 2016 330 v.H. Zum Vergleich: in der Gemeindegrößenklasse von 20.000 –
50.000 Einwohnern betrugen die durchschnittlichen Hebesätze in Niedersachsen
im Jahr 2020 für die Grundsteuer B 416 v.H. und für die Gewerbesteuer 396 v.H. Für
das Jahr 2022 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen
und Kreisumlage maßgebenden Hebesätze (90 % des gewichteten
Durchschnittshebesatzes der niedersächsischen Gemeinden unter 100.000
Einwohner im Jahr 2020) bei der Grundsteuer A = 352 v. H. Grundsteuer B =
373 v. H., Gewerbesteuer = 351 v. H.
-
Im
Haushalt 2022 werden 13,220 Mio. € aus dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer- und 3,086 Mio. € aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
veranschlagt. Hiervon fließen über den Finanzausgleich ca. 30 % im Folgejahr
als Kreisumlage an den Landkreis Vechta weiter. Nach der aktuellen
Steuerschätzung vom 11.11.2021 wird für das Jahr 2022 auf Landesebene ein
Einkommensteueranteil von 3,825 Mrd. € erwartet – 135 Mio. € mehr als noch im
Mai prognostiziert. Hiervon erhält die Stadt Lohne 2022 einen Anteil von 0,34563 %-Punkten. Die Steuerschätzung geht für Niedersachsen
für 2022 von einem Umsatzsteueranteil von nur noch 670 Mio. € aus (2021 = 779
Mio. €), als Folge davon, dass gesamtstaatlich Zuordnungen zugunsten der
Gemeinden auslaufen werden. Hier beläuft sich der Anteil der Stadt Lohne auf 0,4606491 %-Punkte, so dass ein
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
von 3,086 Mio. € eingeplant wird.
-
Der Personalkostenansatz
(Aufwand) für aktives Personal beträgt für das Jahr 2022 einschließlich der
Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen 9,323 Mio. € und erhöht sich im
Vergleich zum Vorjahr um ca. 1,8 %, da neben den Besoldungs- bzw.
Lohnerhöhungen kaum neue Stellen ausgewiesen wurden. Zahlungswirksam im
Finanzhaushalt (ohne Rückstellungen) sind für aktives Personal 8,592 Mio. €
eingeplant.
-
Die Kreisumlage
wird 2022 auf einer Basis von unverändert 34 Punkten mit 14,157 Mio. €
veranschlagt. Sie berechnet sich auf Basis der Steuereinnahmen im Zeitraum
1.10.2020 – 30.9.2021. 2021 lag die Kreisumlage noch bei 13,313 Mio. €, das
bedeutet von 2021 nach 2022 einen Anstieg von 844 Tsd. €. Ein Punkt Kreisumlage
entspricht im Jahr 2022 Ausgaben von ca. 416.400 € (2021 = 394.000 €).
-
Die auf
die tatsächlichen Ist-Einnahmen abzuführende Gewerbesteuerumlage beträgt
weiterhin 35 Punkte, bei einem Gewerbesteuer-Planansatz von 21,7 Mio. € daher
2,302 Mio. €.
-
Um das
bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene anzugleichen, erhalten
Gemeinden in der Regel Schlüsselzuweisungen durch das Land. Steuerstarke
Kommunen müssen stattdessen ab einer gewissen eigenen Steuerkraft einen Betrag
von 20 % des Überschusses in den Finanzausgleichstopf als Umlage an das Land
Niedersachsen abführen.
Das Land
verteilte 2021 2,249 Mrd. € Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben nach der
Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden (die für einwohnerstärkere Gemeinden
höher gewichtet wird), unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen
individuellen kommunalen Steuerkraft und Einwohnerzahl – im Durchschnitt also
etwa 281 € je Einwohner. Eine niedersächsische Gemeinde mit ca. 27.000
Einwohnern erhält also 2021 im Schnitt ca. 7,5 Mio. € Schlüsselzuweisungen vom
Land. Die Stadt Lohne erhält wegen ihrer hohen Steuerkraft (wie in fast allen
Jahren seit 1999) weder 2021 noch 2022 Schlüsselzuweisungen. Stattdessen wird
für das Jahr 2022 bei 27.396 Einwohnern (am Stichtag 30.06.2021) und einem in
der Prognose nur leicht erhöhten Grundbetrag je Einwohner von 1.190 € die Abführung
einer FAG-Umlage an das Land in Höhe von 914.000 € erwartet. Dies
bedeutet einen neuen Höchststand.
In diesem
Finanzausgleichssystem wird unterstellt, dass alle Städte und Gemeinden den
vereinheitlichten niedersächsischen Durchschnittssatz erheben. Für die
Grundsteuer B heißt das konkret, dass angenommen wird, dass Lohne nicht die
tatsächlichen 3,664 Mio. € im zugrundeliegenden Zeitraum eingenommen hat,
sondern fiktive 4,969 Mio. €.
-
Der
Ergebnishaushalt des Jahres 2022 schließt mit einem Planüberschuss von
1,766 Mio. €.
Finanzhaushalt
-
Die
laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind in der
Planung mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen
Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich
Investitionen (Baumaßnamen / vermögenswirksame Anschaffungen) im Finanzhaushalt
niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus ergebenden
Abschreibungen einfließen.
-
Im
laufenden Finanzhaushalt 2022 wird ein Zahlungsmittelüberschuss von ca. 5,060
Mio. € erwartet (Planansatz 2021 = 5,341 Mio. €).
-
Die
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen,
Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2022 planmäßig 26,407
Mio. €, davon alleine für Baumaßnahmen 20,010 Mio. €. Dies bedeutet selbst im
Vergleich zu den gewohnt überdurchschnittlichen Ausgabeansätzen der Stadt Lohne
ein außerordentlich hohes Niveau, bedingt sowohl durch die Zahl und Qualität
der Maßnahmen als auch durch die starken Preissteigerungen im Baubereich.
-
Den
Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd.
9,780 Mio. € gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse).
-
Der
investive Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 13,421 Mio. € wird neben dem
Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (5,060 Mio. €) und der
möglichen Kreditaufnahme (4,4 Mio. €) aus Reserven des vorhandenen
Zahlungsmittelbestands finanziert, die aus Einsparungen und Mehreinnahmen des
Vorjahres entstanden. Dabei ist gleichzeitig eine planmäßige Tilgung
bestehender Kredite von 1.079.000 € eingeplant, so dass sich die
Nettoneuverschuldung auf 3.321.000 € beläuft.
-
Unter
diesen Voraussetzungen sind die nach § 110 Abs. 4 NKomVG geforderte Liquidität
der Kommune sowie die Finanzierung der eingeplanten Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen noch sichergestellt.
Stellenplan:
Nach § 5 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der
Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Gemäß der
gesetzlichen Vorgabe enthält der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022
nur die erforderlichen Planstellen.
Im Jahr 2020 betrug der Personalaufwand für aktives Personal
8,305 Mio. €. Dabei beliefen sich die momentan gebuchten auszahlungsgleichen
Dienstaufwendungen auf 7,748 Mio. €. Hinzu kommen noch vorzunehmende
Abschlussbuchungen für Pensions- und Beihilferückstellungen sowie
Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Altersteilzeit in Höhe von
voraussichtlich insgesamt 557 T€.
Zahlungswirksam waren im
Personalbereich für aktives Personal 2020 7,786 Mio. €, woraus sich bei einer
Einwohnerzahl von 27.144 (Stand 30.06.2020) Personalauszahlungen in Höhe
von 286,84 € je Einwohner ergaben.
Der Personalbestand der Stadtverwaltung einschließlich Hausmeister,
Bauhof, Schulsekretärinnen und Waldbadpersonal ist nach wie vor im Vergleich zu
anderen Kommunen gering. Ein interkommunaler Vergleich ist wegen der sehr
unterschiedlich ausfallenden Aufgabenbereiche der Kommunen zwar mit Vorsicht zu
genießen, aber: in Niedersachsen betrugen im Jahr 2020 die Personalauszahlungen
pro Einwohner im Durchschnitt aller kreisangehörigen Gemeinden 562 € je
Einwohner.
Tendenziell ist der Stellenplanentwurf 2022 in der Planstellenausweisung
konstant, es wird eine zusätzliche Stelle im Bereich des Bauhofs geschaffen.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder teilte zunächst mit, dass er aufgrund der Steuerschätzung vom November die finanzielle Entwicklung noch optimistisch gesehen habe – allerdings stellt sich die Situation jetzt aufgrund der drohenden Corona Maßnahmen schon wieder anders dar.
Sodann erläuterte der Kämmerer die wesentlichen Positionen aus der Sitzungsvorlage und stellte das insgesamt positive Ergebnis heraus. Im Hinblick auf die vielen Investitionen würden ohnehin Gelder gebraucht und eine Kreditaufnahme erforderlich.
Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass der Haushalt wieder einmal nicht fristgerecht zum 01.01.2022 und somit nicht gesetzeskonform in Kraft tritt. Auch wurden bei Einzelinvestitionen über 1 Million € erneut keine Wirtschaftlichkeitsvergleiche erstellt. Als Beispiele wurden das Feuerwehrgerätehaus Brockdorf, die Tanzhalle Stage 7 und die Kindertagesstätte an der Von-Stauffenberg-Straße genannt. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Höhe der vom Kämmerer erwarteten Haushaltsrest immer noch bei rund 24 Millionen € liege und dem Haushaltsplan eine Bilanz beigefügt ist, die noch vom 31.12.2016 datiert. Hierzu wurde gefordert, dass dem Haushaltsplan 2023 eine aktuelle Bilanz in detaillierter Form beigefügt wird. Ein weiterer Hinweis bezog sich auf die Produkte Verwaltungsleitung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaftsförderung und Tourismus, die als wesentliche Produkte im Haushalt entfallen sollten. Bezüglich der Straßenunterhaltung wurde angemerkt, dass zukünftig ein höherer Betrag ausgewiesen werden sollte, weil ein Wegfall der Straßenausbaubeiträge geplant sei. Auch sollte die Stadt Lohne den Durchlaufposten „Bandenwerbung“ für den Verein Blau-Weiß Lohne einstellen und an den Verein abgeben.
Der Ausschussvorsitzende ließ dann über den Haushalt 2022 abstimmen.