Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2022 werden beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 mit Stand 16.11.2021 gliedert sich wie folgt:

 

1. Ergebnishaushalt

 

Bezeichnung

Ansatz 2022

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

42.371.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit

3.656.500

03.

Auflösungserträge aus Sonderposten

1.720.000

04.

Sonstige Transfererträge

0

05.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit

998.000

06.

Privatrechtliche Entgelte

956.000

07.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

391.000

08.

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

136.000

09.

Aktivierte Eigenleistungen

0

10.

Bestandsveränderungen

0

11.

Sonstige ordentliche Erträge

1.392.000

12.

= Summe ordentliche Erträge

51.620.500

 

                                

13.

Aufwendungen für aktives Personal

9.323.100

14.

Aufwendungen für Versorgung

70.000

15.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

8.197.300

16.

Abschreibungen

4.608.000

17.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

37.000

18.

Transferaufwendungen

25.138.000

19.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

2.481.300

21.

= Summe ordentliche Aufwendungen

49.854.700

 

ordentliches Ergebnis = Überschuss 2021

1.765.800

 

 

2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.

 

Bezeichnung

Ansatz 2022

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

42.371.000

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit)

3.656.500

03.

Sonstige Transfereinzahlungen

0

04.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten für Investitionstätigkeit

998.000

05.

Privatrechtliche Entgelte

(außer für Investitionstätigkeit)

956.000

06.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit

391.000

07.

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

136.000

09.

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

1.226.000

10.

= Summe der Einzahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

49.734.500

11.

Auszahlungen für aktives Personal

8.751.100

12.

Auszahlungen für Versorgung

70.000

13.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände

8.197.300

14.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

37.000

15.

Transferauszahlungen

(außer für Investitionstätigkeit)

25.138.000

16.

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

2.481.300

17.

= Summe der Auszahlungen aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

44.674.700

18.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

5.059.800

19.

Zuwendungen für Investitionstätigkeit

6.987.000

20.

Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

520.000

21.

Veräußerung von Sachvermögen

2.050.000

23.

Sonstige Investitionstätigkeit

223.000

24.

= Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

9.780.000

25.

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

3.042.000

26.

Baumaßnahmen

20.010.000

27.

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

1.368.000

29.

Aktivierbare Zuwendungen

1.552.000

30.

Sonstige Investitionstätigkeit

435.000

31.

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

26.407.000

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 16.627.000

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

- 11.567.200

34.

Einzahlungen; Aufnahme von Krediten

4.400.000

35.

Auszahlungen; Tilgung von Krediten

1.079.000

36.

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

3.321.000

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36 (Änderung des Zahlungsmittelbestands)

- 8.246.200

 

Der komplette Entwurf des Haushaltsplans wurde den Ratsmitgliedern gesondert zugestellt.

 

 

Ergebnishaushalt

 

-       Realsteuererträge (Grund- und Gewerbesteuern) werden 2022 in Höhe von 25,495 Mio. € eingeplant. Der Gewerbesteueransatz wird mit 21,7 Mio. € kalkuliert, die Grundsteuer A und B mit zusammen 3,795 Mio. €.

 

-       Die Steuerhebesätze bleiben im Entwurf 2022 konstant. Für die Grundsteuer wurden sie letztmals zum 1.1.1998 (von 235 auf 275 v. H.) angepasst, der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 2016 330 v.H. Zum Vergleich: in der Gemeindegrößenklasse von 20.000 – 50.000 Einwohnern betrugen die durchschnittlichen Hebesätze in Niedersachsen im Jahr 2020 für die Grundsteuer B 416 v.H. und für die Gewerbesteuer 396 v.H. Für das Jahr 2022 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Hebesätze (90 % des gewichteten Durchschnittshebesatzes der niedersächsischen Gemeinden unter 100.000 Einwohner im Jahr 2020) bei der Grundsteuer A = 352 v. H. Grundsteuer B = 373 v. H., Gewerbesteuer = 351 v. H.

 

-       Im Haushalt 2022 werden 13,220 Mio. € aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer- und 3,086 Mio. € aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer veranschlagt. Hiervon fließen über den Finanzausgleich ca. 30 % im Folgejahr als Kreisumlage an den Landkreis Vechta weiter. Nach der aktuellen Steuerschätzung vom 11.11.2021 wird für das Jahr 2022 auf Landesebene ein Einkommensteueranteil von 3,825 Mrd. € erwartet – 135 Mio. € mehr als noch im Mai prognostiziert. Hiervon erhält die Stadt Lohne 2022 einen Anteil von 0,34563 %-Punkten. Die Steuerschätzung geht für Niedersachsen für 2022 von einem Umsatzsteueranteil von nur noch 670 Mio. € aus (2021 = 779 Mio. €), als Folge davon, dass gesamtstaatlich Zuordnungen zugunsten der Gemeinden auslaufen werden. Hier beläuft sich der Anteil der Stadt Lohne auf 0,4606491 %-Punkte, so dass ein Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 3,086 Mio. € eingeplant wird.

 

-       Der Personalkostenansatz (Aufwand) für aktives Personal beträgt für das Jahr 2022 einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen 9,323 Mio. € und erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1,8 %, da neben den Besoldungs- bzw. Lohnerhöhungen kaum neue Stellen ausgewiesen wurden. Zahlungswirksam im Finanzhaushalt (ohne Rückstellungen) sind für aktives Personal 8,592 Mio. € eingeplant.

 

-       Die Kreisumlage wird 2022 auf einer Basis von unverändert 34 Punkten mit 14,157 Mio. € veranschlagt. Sie berechnet sich auf Basis der Steuereinnahmen im Zeitraum 1.10.2020 – 30.9.2021. 2021 lag die Kreisumlage noch bei 13,313 Mio. €, das bedeutet von 2021 nach 2022 einen Anstieg von 844 Tsd. €. Ein Punkt Kreisumlage entspricht im Jahr 2022 Ausgaben von ca. 416.400 € (2021 = 394.000 €).

 

-       Die auf die tatsächlichen Ist-Einnahmen abzuführende Gewerbesteuerumlage beträgt weiterhin 35 Punkte, bei einem Gewerbesteuer-Planansatz von 21,7 Mio. € daher 2,302 Mio. €.

 

-       Um das bestehende Finanzkraftgefälle auf Gemeindeebene anzugleichen, erhalten Gemeinden in der Regel Schlüsselzuweisungen durch das Land. Steuerstarke Kommunen müssen stattdessen ab einer gewissen eigenen Steuerkraft einen Betrag von 20 % des Überschusses in den Finanzausgleichstopf als Umlage an das Land Niedersachsen abführen.

Das Land verteilte 2021 2,249 Mrd. € Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden (die für einwohnerstärkere Gemeinden höher gewichtet wird), unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen individuellen kommunalen Steuerkraft und Einwohnerzahl – im Durchschnitt also etwa 281 € je Einwohner. Eine niedersächsische Gemeinde mit ca. 27.000 Einwohnern erhält also 2021 im Schnitt ca. 7,5 Mio. € Schlüsselzuweisungen vom Land. Die Stadt Lohne erhält wegen ihrer hohen Steuerkraft (wie in fast allen Jahren seit 1999) weder 2021 noch 2022 Schlüsselzuweisungen. Stattdessen wird für das Jahr 2022 bei 27.396 Einwohnern (am Stichtag 30.06.2021) und einem in der Prognose nur leicht erhöhten Grundbetrag je Einwohner von 1.190 € die Abführung einer FAG-Umlage an das Land in Höhe von 914.000 € erwartet. Dies bedeutet einen neuen Höchststand.

 

In diesem Finanzausgleichssystem wird unterstellt, dass alle Städte und Gemeinden den vereinheitlichten niedersächsischen Durchschnittssatz erheben. Für die Grundsteuer B heißt das konkret, dass angenommen wird, dass Lohne nicht die tatsächlichen 3,664 Mio. € im zugrundeliegenden Zeitraum eingenommen hat, sondern fiktive 4,969 Mio. €.

 

-       Der Ergebnishaushalt des Jahres 2022 schließt mit einem Planüberschuss von 1,766 Mio. €.

 

 

Finanzhaushalt

 

-       Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind in der Planung mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch. Unterschiede zwischen Finanzhaushalt und Ergebnishaushalt ergeben sich vor allem daraus, dass sich Investitionen (Baumaßnamen / vermögenswirksame Anschaffungen) im Finanzhaushalt niederschlagen, während in den Ergebnishaushalt die sich hieraus ergebenden Abschreibungen einfließen.

 

-       Im laufenden Finanzhaushalt 2022 wird ein Zahlungsmittelüberschuss von ca. 5,060 Mio. € erwartet (Planansatz 2021 = 5,341 Mio. €).

 

-       Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen 2022 planmäßig 26,407 Mio. €, davon alleine für Baumaßnahmen 20,010 Mio. €. Dies bedeutet selbst im Vergleich zu den gewohnt überdurchschnittlichen Ausgabeansätzen der Stadt Lohne ein außerordentlich hohes Niveau, bedingt sowohl durch die Zahl und Qualität der Maßnahmen als auch durch die starken Preissteigerungen im Baubereich.

 

-       Den Auszahlungen für Investitionen stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von rd. 9,780 Mio. € gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse).

 

-       Der investive Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 13,421 Mio. € wird neben dem Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (5,060 Mio. €) und der möglichen Kreditaufnahme (4,4 Mio. €) aus Reserven des vorhandenen Zahlungsmittelbestands finanziert, die aus Einsparungen und Mehreinnahmen des Vorjahres entstanden. Dabei ist gleichzeitig eine planmäßige Tilgung bestehender Kredite von 1.079.000 € eingeplant, so dass sich die Nettoneuverschuldung auf 3.321.000 € beläuft.

 

-       Unter diesen Voraussetzungen sind die nach § 110 Abs. 4 NKomVG geforderte Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung der eingeplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen noch sichergestellt.

 

 

Stellenplan:

 

Nach § 5 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe enthält der Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 nur die erforderlichen Planstellen.

 

Im Jahr 2020 betrug der Personalaufwand für aktives Personal 8,305 Mio. €. Dabei beliefen sich die momentan gebuchten auszahlungsgleichen Dienstaufwendungen auf 7,748 Mio. €. Hinzu kommen noch vorzunehmende Abschlussbuchungen für Pensions- und Beihilferückstellungen sowie Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Altersteilzeit in Höhe von voraussichtlich insgesamt 557 T€.

Zahlungswirksam waren im Personalbereich für aktives Personal 2020 7,786 Mio. €, woraus sich bei einer Einwohnerzahl von 27.144 (Stand 30.06.2020) Personalauszahlungen in Höhe von 286,84 € je Einwohner ergaben.

 

Der Personalbestand der Stadtverwaltung einschließlich Hausmeister, Bauhof, Schulsekretärinnen und Waldbadpersonal ist nach wie vor im Vergleich zu anderen Kommunen gering. Ein interkommunaler Vergleich ist wegen der sehr unterschiedlich ausfallenden Aufgabenbereiche der Kommunen zwar mit Vorsicht zu genießen, aber: in Niedersachsen betrugen im Jahr 2020 die Personalauszahlungen pro Einwohner im Durchschnitt aller kreisangehörigen Gemeinden 562 € je Einwohner.

 

Tendenziell ist der Stellenplanentwurf 2022 in der Planstellenausweisung konstant, es wird eine zusätzliche Stelle im Bereich des Bauhofs geschaffen.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder teilte zunächst mit, dass er aufgrund der Steuerschätzung vom November die finanzielle Entwicklung noch optimistisch gesehen habe – allerdings stellt sich die Situation jetzt aufgrund der drohenden Corona Maßnahmen schon wieder anders dar.

 

Sodann erläuterte der Kämmerer die wesentlichen Positionen aus der Sitzungsvorlage und stellte das insgesamt positive Ergebnis heraus. Im Hinblick auf die vielen Investitionen würden ohnehin Gelder gebraucht und eine Kreditaufnahme erforderlich.

 

Ein Ausschussmitglied wies darauf hin, dass der Haushalt wieder einmal nicht fristgerecht zum 01.01.2022 und somit nicht gesetzeskonform in Kraft tritt. Auch wurden bei Einzelinvestitionen über 1 Million € erneut keine Wirtschaftlichkeitsvergleiche erstellt. Als Beispiele wurden das Feuerwehrgerätehaus Brockdorf, die Tanzhalle Stage 7 und die Kindertagesstätte an der Von-Stauffenberg-Straße genannt. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die Höhe der vom Kämmerer erwarteten Haushaltsrest immer noch bei rund 24 Millionen € liege und dem Haushaltsplan eine Bilanz beigefügt ist, die noch vom 31.12.2016 datiert. Hierzu wurde gefordert, dass dem Haushaltsplan 2023 eine aktuelle Bilanz in detaillierter Form beigefügt wird. Ein weiterer Hinweis bezog sich auf die Produkte Verwaltungsleitung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Wirtschaftsförderung und Tourismus, die als wesentliche Produkte im Haushalt entfallen sollten. Bezüglich der Straßenunterhaltung wurde angemerkt, dass zukünftig ein höherer Betrag ausgewiesen werden sollte, weil ein Wegfall der Straßenausbaubeiträge geplant sei. Auch sollte die Stadt Lohne den Durchlaufposten „Bandenwerbung“ für den Verein Blau-Weiß Lohne einstellen und an den Verein abgeben. 

 

Der Ausschussvorsitzende ließ dann über den Haushalt 2022 abstimmen.