Sitzung: 30.11.2021 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2
Vorlage: 20/018/2021
Beschlussempfehlung:
Die
Planungskosten für diese Maßnahme übernimmt die Stadt Lohne zu 75 %, maximal 244.500
€. Für den Fall, dass ein Vorsteuerabzug nicht oder nur anteilig möglich ist,
erhöht sich der Zuschuss entsprechend.
Sachverhalt:
Im Ausschuss für
Schule, Kultur und Sport am 10.11.2020 wurde das Plankonzept für einen Umbau
und eine Erweiterung des Heinz-Dettmer-Stadions an der Steinfelder Straße auf
dem bestehenden Vereinsgelände des TuS Blau-Weiß Lohne e.V. (BWL) vorgestellt,
nachdem Planungen für neue Spielfelder außerhalb des Vereinsgeländes in den
letzten Jahren gescheitert sind. Die inhaltlichen Planungen wurden in der
Sitzung des Bauausschusses am 23.11.2021 durch den Vereinsvorstand des
Blau-Weiß Lohne e.V. vorgestellt.
Zeitlich sollen
zunächst (1. Bauabschnitt) der vorhandene und baulich abgängige Kunstrasenplatz
Platz 2 erneuert und die beiden im Nordosten der Sportanlage vorhandenen Plätze
3 und 4 neu aufgebaut und sowohl vom Aufbau her als auch größentechnisch optimiert
werden. Der südliche Platz 4 soll zu einem Kunstrasenplatz umgewandelt werden,
so dass mehr Nutzungsstunden möglich sind und somit weitere zeitliche
Platzkapazitäten für die Fußballmannschaften zur Verfügung gestellt werden
können. Platz 3 soll dagegen als Naturrasenplatz erhalten bleiben.
Im 2.
Bauabschnitt soll die sanierungsbedürftige ca. 30 Jahre alte Tartanbahn
ausgebaut werden – stattdessen soll die Leichtathletikanlage beim Gymnasium
Lohne incl. einer Kunststofflaufbahn erneuert werden. Dies ermöglicht im 3.
Bauabschnitt eine südliche Verschiebung des Hauptspielfeldes Platz 1, wodurch
der Bau eines weiteren Trainingsfeldes (Platz 1B) im Nordwesten der vorhandenen
Sportanlage erst ermöglicht wird. Im Anschluss daran plant der Verein (4.
Bauabschnitt) den Neubau eines Tribünengebäudes (mit Gastronomie und
Geschäftsstelle), da nach der Verschiebung des Spielfeldes die Tribüne sehr
ungünstig im Verhältnis zum neuen Hauptspielfeld steht.
Der Verein
beantragt mit Schreiben vom 02.11.2021 unter Verweis auf die städtische
Sportförderrichtlinie einen Zuschuss zum 1. Bauabschnitt. Nach der vom Fachbüro
Kilian und Kollegen erstellten Kostenberechnung wird von Gesamtkosten von 2,152
Mio. € brutto ausgegangen. Der weit überwiegende Teil der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten)
entfällt auf Planungskosten/Honorare.
Konkret wird für
die Baukosten von ca. 1,482 Mio. € netto ein Zuschuss von 75 % = 1,112 Mio. €
und für die Planungskosten in Höhe von 326 T€ eine komplette Kostenübernahme
beantragt, in der Summe 1,438 Mio. €.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder
erläuterte den Sachverhalt und stellte die Planungen anhand verschiedener Karten
und Luftbilder vor.
Eine Nachfrage
bezog sich auf die Erweiterung in Richtung Wald. Der Ausschussvorsitzende
erteilte einem Vereinsvertreter das Wort, nachdem die Ausschussmitglieder sich
damit einverstanden erklärten. Insoweit wurde bestätigt, dass in den Hang
hinein gebaut werden muss, um eine ausreichende Spielfeldgröße zu erhalten. Die
Fläche selbst ist im Eigentum der Stadt Lohne. Im Lageplan sind alle Eingriffe
dargestellt und werden kompensiert.
Ein
Ausschussmitglied wies auf die versehentlich in der Vorlage angegebene
Bezeichnung brutto statt netto hin und kritisierte die von der Verwaltung
vorgesehene und von den Sportförderrichtlinien abweichende Bezuschussung der
Planungskosten in Höhe von 100 %. Demzufolge wurde beantragt, auch hier über eine
75-prozentige Förderung beschließen zu lassen. Ergänzend wurde die
Fragestellung aufgeworfen, ob der Verein sich für die geplante Maßnahme die
Umsatzsteuer erstatten lassen wird. Der Ausschussvorsitzende erteilte hierzu
nochmals einem Vereinsvertreter das Wort. Die Ausschussmitglieder waren auch damit
einverstanden. Vereinsseitig wurde erklärt, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch
nicht feststehe, ob und inwieweit der Verein hierfür vorsteuerabzugsberechtigt
sein wird. Eine Aussage des Finanzamtes liege noch nicht vor.
Die
Ausschussmitglieder waren sich einig, dass im Falle einer
Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins auch nur der Nettobetrag für die Kosten
der Maßnahmen mit 75 % gefördert werden könne. Sollte der Verein nicht
vorsteuerabzugsberechtigt sein, kann der Gesamtbetrag (Brutto) mit 75 % gefördert
werden.
Der Ausschussvorsitzende
ließ zunächst über die Baukosten abstimmen:
Beschlussempfehlung:
Der TuS Blau-Weiß
Lohne erhält für die Erneuerung des Kunstrasens auf Platz 2 und für die
Neugestaltung der Plätze 3 und 4 ausgehend von vollständigen einer Vorsteuerabzugsberechtigung
des Vereins einen Zuschuss auf Basis der städtischen Sportförderrichtlinie in
Höhe von 75 % der anfallenden Baukosten, maximal 1,112 Mio. €. Für den Fall,
dass ein Vorsteuerabzug nicht oder nur anteilig möglich ist, erhöht sich der
Zuschuss entsprechend.
mehrheitlich
beschlossen
Ja-Stimmen:
13 , Enthaltungen: 1
Anschließend wurde über die Zuschusshöhe für die Planungskosten – wie in der ursprünglichen Vorlage vorgesehen – abgestimmt:
Beschlussempfehlung:
Die
Planungskosten für diese Maßnahme übernimmt die Stadt Lohne zu 100 %, maximal
326.000 €. Für den Fall, dass ein Vorsteuerabzug nicht oder nur anteilig
möglich ist, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.
mehrheitlich
abgelehnt
Ja-Stimmen:
6 , Nein-Stimmen: 8
Danach ließ der Ausschussvorsitzende über den eingebrachten Antrag abstimmen: