Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2

Beschlussempfehlung:

 

Die Planungskosten für diese Maßnahme übernimmt die Stadt Lohne zu 75 %, maximal 244.500 €. Für den Fall, dass ein Vorsteuerabzug nicht oder nur anteilig möglich ist, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 10.11.2020 wurde das Plankonzept für einen Umbau und eine Erweiterung des Heinz-Dettmer-Stadions an der Steinfelder Straße auf dem bestehenden Vereinsgelände des TuS Blau-Weiß Lohne e.V. (BWL) vorgestellt, nachdem Planungen für neue Spielfelder außerhalb des Vereinsgeländes in den letzten Jahren gescheitert sind. Die inhaltlichen Planungen wurden in der Sitzung des Bauausschusses am 23.11.2021 durch den Vereinsvorstand des Blau-Weiß Lohne e.V. vorgestellt.

 

Zeitlich sollen zunächst (1. Bauabschnitt) der vorhandene und baulich abgängige Kunstrasenplatz Platz 2 erneuert und die beiden im Nordosten der Sportanlage vorhandenen Plätze 3 und 4 neu aufgebaut und sowohl vom Aufbau her als auch größentechnisch optimiert werden. Der südliche Platz 4 soll zu einem Kunstrasenplatz umgewandelt werden, so dass mehr Nutzungsstunden möglich sind und somit weitere zeitliche Platzkapazitäten für die Fußballmannschaften zur Verfügung gestellt werden können. Platz 3 soll dagegen als Naturrasenplatz erhalten bleiben.

 

Im 2. Bauabschnitt soll die sanierungsbedürftige ca. 30 Jahre alte Tartanbahn ausgebaut werden – stattdessen soll die Leichtathletikanlage beim Gymnasium Lohne incl. einer Kunststofflaufbahn erneuert werden. Dies ermöglicht im 3. Bauabschnitt eine südliche Verschiebung des Hauptspielfeldes Platz 1, wodurch der Bau eines weiteren Trainingsfeldes (Platz 1B) im Nordwesten der vorhandenen Sportanlage erst ermöglicht wird. Im Anschluss daran plant der Verein (4. Bauabschnitt) den Neubau eines Tribünengebäudes (mit Gastronomie und Geschäftsstelle), da nach der Verschiebung des Spielfeldes die Tribüne sehr ungünstig im Verhältnis zum neuen Hauptspielfeld steht.

 

Der Verein beantragt mit Schreiben vom 02.11.2021 unter Verweis auf die städtische Sportförderrichtlinie einen Zuschuss zum 1. Bauabschnitt. Nach der vom Fachbüro Kilian und Kollegen erstellten Kostenberechnung wird von Gesamtkosten von 2,152 Mio. € brutto ausgegangen. Der weit überwiegende Teil der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) entfällt auf Planungskosten/Honorare.

 

Konkret wird für die Baukosten von ca. 1,482 Mio. € netto ein Zuschuss von 75 % = 1,112 Mio. € und für die Planungskosten in Höhe von 326 T€ eine komplette Kostenübernahme beantragt, in der Summe 1,438 Mio. €.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder erläuterte den Sachverhalt und stellte die Planungen anhand verschiedener Karten und Luftbilder vor.

 

Eine Nachfrage bezog sich auf die Erweiterung in Richtung Wald. Der Ausschussvorsitzende erteilte einem Vereinsvertreter das Wort, nachdem die Ausschussmitglieder sich damit einverstanden erklärten. Insoweit wurde bestätigt, dass in den Hang hinein gebaut werden muss, um eine ausreichende Spielfeldgröße zu erhalten. Die Fläche selbst ist im Eigentum der Stadt Lohne. Im Lageplan sind alle Eingriffe dargestellt und werden kompensiert.

 

Ein Ausschussmitglied wies auf die versehentlich in der Vorlage angegebene Bezeichnung brutto statt netto hin und kritisierte die von der Verwaltung vorgesehene und von den Sportförderrichtlinien abweichende Bezuschussung der Planungskosten in Höhe von 100 %. Demzufolge wurde beantragt, auch hier über eine 75-prozentige Förderung beschließen zu lassen. Ergänzend wurde die Fragestellung aufgeworfen, ob der Verein sich für die geplante Maßnahme die Umsatzsteuer erstatten lassen wird. Der Ausschussvorsitzende erteilte hierzu nochmals einem Vereinsvertreter das Wort. Die Ausschussmitglieder waren auch damit einverstanden. Vereinsseitig wurde erklärt, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehe, ob und inwieweit der Verein hierfür vorsteuerabzugsberechtigt sein wird. Eine Aussage des Finanzamtes liege noch nicht vor.

 

Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins auch nur der Nettobetrag für die Kosten der Maßnahmen mit 75 % gefördert werden könne. Sollte der Verein nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein, kann der Gesamtbetrag (Brutto) mit 75 % gefördert werden.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ zunächst über die Baukosten abstimmen:

 

Beschlussempfehlung:

 

Der TuS Blau-Weiß Lohne erhält für die Erneuerung des Kunstrasens auf Platz 2 und für die Neugestaltung der Plätze 3 und 4 ausgehend von vollständigen einer Vorsteuerabzugsberechtigung des Vereins einen Zuschuss auf Basis der städtischen Sportförderrichtlinie in Höhe von 75 % der anfallenden Baukosten, maximal 1,112 Mio. €. Für den Fall, dass ein Vorsteuerabzug nicht oder nur anteilig möglich ist, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.

 

mehrheitlich beschlossen

Ja-Stimmen: 13  , Enthaltungen: 1

 

 

Anschließend wurde über die Zuschusshöhe für die Planungskosten – wie in der ursprünglichen Vorlage vorgesehen – abgestimmt:

 

Beschlussempfehlung:

 

Die Planungskosten für diese Maßnahme übernimmt die Stadt Lohne zu 100 %, maximal 326.000 €. Für den Fall, dass ein Vorsteuerabzug nicht oder nur anteilig möglich ist, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.

 

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 6  , Nein-Stimmen: 8

 

 

Danach ließ der Ausschussvorsitzende über den eingebrachten Antrag abstimmen: