Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die notwendige Maßnahme wird mit 90 % der anfallenden Kosten, max. EUR 1.188.000 bezuschusst mit der Maßgabe, die Absicherung des Auszahlungsbetrages durch eine brieflose Grundschuld zu prüfen und ggf. umzusetzen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 24.11.2021 beantragte die Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud die Bezuschussung des Investitionsvorhabens „Anbau einer Cafeteria inkl. Küche sowie Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung von Personalräumen und Ausweichräumen“. Der Antrag, ein Grundrissentwurf und eine aktuelle Kostenschätzung sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

In den vergangenen Jahren zählten neben Ganztagsangeboten, verlängerten Öffnungszeiten und Verpflegungsmöglichkeiten auch der steigende und vielfältige Förderbedarf der zu betreuenden Kinder zu immer stärker nachgefragten Angeboten einer Kindertagesstätte. Viele Einrichtungen benötigen daher räumliche und personelle Kapazitäten, um die Aufgaben bedarfsgerecht wahrnehmen zu können. Hauswirtschaftliche Kräfte, eine Cafeteria bzw. ein Frühstücksraum und Ausweichräume zählen zu den Voraussetzungen, um ein entsprechendes Angebot vorhalten zu können.

 

In der derzeitigen Situation kann der Kindergarten St. Michael ein solches Angebot nicht bzw. nur eingeschränkt vorhalten. Im Gegensatz zu anderen (neuen) Lohner Einrichtungen fehlt es an Möglichkeiten, eine Cafeteria für z.B. das Frühstück zu nutzen. Darüber hinaus können besondere Fördermaßnahmen und die Arbeit in Kleingruppen nur unter erschwerten Bedingungen stattfinden.

 

Der Kindergarten St. Michael gehört mit derzeit fünf Regel- und zwei Krippengruppen zu einer der größten Kindertagesstätten in Lohne.

 

Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf den Antrag der Kath. Kirchengemeinde verwiesen.

 

Verwaltungsseitig wird angeregt, die notwendige Maßnahme mit 90 % der anfallenden Kosten, max. EUR 1.188.000 zu unterstützen.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Herr Wolke stellte die Beschlussvorlage vor.

 

Herr Knospe sagte, dass es eine gute Investition sei. Er merkte jedoch an, dass es in der Vergangenheit eine Diskussion zum Stichwort Planungskosten gegeben habe. Seiner Meinung nach seien die Planungskosten nunmehr herauszurechnen und im Anschluss müsse eine Einigung hinsichtlich des sich dann ergebenen Zuschussbetrages erzielt werden. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass es sich um eine Investition in ein sich nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Gebäude handele. Es sollte daher grundsätzlich eine Absicherung des Zuschusses auf den Weg gebracht werden („brieflose Grundschuld“). Hierüber sei jedoch im Finanzausschuss zu beraten.

 

Herr Kühling teilte mit, dass das Thema in der Vergangenheit bereits diskutiert worden sei. Die bisherige Vorgehensweise sei in den letzten Jahren jedoch gewachsen, da nicht davon ausgegangen werde, dass in den betroffenen Gebäuden keine Kindertagesstätte mehr betrieben werde.