Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

In Abstimmung mit den Kindertagesstätten sind die notwendigen Betreuungsplätze zu schaffen.

 


Sachverhalt:

 

Betreuungssituation

 

 

Im Rahmen der Anmeldewochen der Lohner Kindertagesstätten ab Mitte Dezember 2021 konnten die Lohner Eltern ihre Kinder bis zum 09.01.2022 für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte für das Kindergartenjahr 2022/2023 anmelden. Hiernach sind im kommenden Kindergartenjahr im Regel- und Krippenbereich ca. 1.304 Kinder (Stand: 27.01.2022) zu betreuen. Dem gegenüber stehen 1.314 vorhandene Plätze in den Lohner Einrichtungen.

 

Es ist weiterhin festzustellen, dass es stetig eine Nachfrage an Betreuungsplätzen gibt.

 

Bedarfsplanung

 

 

Das notwendige Betreuungsangebot ist nach wie vor nur schwer zu planen, weil sich beispielsweise der Bedarf der Eltern ändert (Arbeitsaufnahme, veränderte Arbeitszeiten usw.) oder aber Eltern ihren Bedarf nicht frühzeitig anmelden.

 

Nach der Kita-Leiterrunde vom 25.01.2022 und durchgeführten Bewertung der vorliegenden Anmeldungen zum 01.08.2022 gibt es eine erste (Stand: heute!) Zusammenfassung der Gesamtzahlen. Die sog. Flexkinder sind (teilweise) noch in den Zahlen enthalten. Die Einrichtungen haben hier aber die bisherigen Aussagen der Eltern berücksichtigt:


 

 

Krippenbereich (- zu wenig Plätze / + freie Plätze)

 

 

vormittags: -12

ganztags: +8

nachmittags: +9

 

 

Für den Krippenbereich wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden freien Plätze in der Kindertagespflege zum 01.08.2022 wahrscheinlich eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung stehen.

 

 

Regelbereich (- zu wenig Plätze / + freie Plätze)

 

 

vormittags: +14

ganztags: -18 (Ganztagsanmeldungen, Bedarf vielfach nur vormittags inkl. SÖ)

nachmittags: +5

 

 

Die Anzahl der sog. Flexkinder liegt bei ca. 75 Kindern je Geburtenjahrgang. Nach den aktuellen Regelungen des Nds. Schulgesetzes haben Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. Diese Kinder sind mehrheitlich noch in den o.g. Zahlen enthalten. Sollten sich auch nur ein Drittel der betroffenen Eltern für eine Einschulung in diesem Jahr entscheiden, würden zum 01.08.2022 weitere 25 Betreuungsplätze frei werden.

 

Im Nachmittagsbereich sind die Gruppen aufgrund des hohen Anteils an Kindern mit Migrationshintergrund mit 20 Plätzen je Gruppe berücksichtigt. Bei 25 Plätzen je Gruppe wären sogar noch weitere Plätze frei.

 

 

Aktuelle Zahlen und Ergebnisse werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass sich die Zahlen in der nächsten Zeit noch verändern können. Die Träger/Einrichtungen sind angehalten, eventuelle Veränderungen umgehend mitzuteilen.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 01.03.2022 ist über eventuell notwendige Maßnahmen zum kommenden Kindergartenjahr zu beraten und entscheiden.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Herr Wolke stellte die Beschlussvorlage vor. Im Anschluss gab Frau Lohmann einen Überblick über die Anmeldezahlen und die Kapazitäten zum kommenden Kindergartenjahr 2022/2023. Die Übersichten sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Wolke wies darauf hin, dass mit Fertigstellung der Kita St. Anna zum kommenden Kindergartenjahr 2022/2023 30 neue Krippenplätze und faktisch nur 3 neue Kindergartenplätze geschaffen werden. Durch die Kita St. Johannes, welche zum kommenden Kindergartenjahr in die Räumlichkeiten der ehem. Kita St. Anna an der Vogtstraße einziehen werde, werden 35 weitere Kindergartenplätze geschaffen. Stand heute sei weiterhin von einer nahezu hundertprozentigen Auslastung auszugehen, wobei jedem Kind ein Betreuungsangebot gemacht werden könne. Ob es immer ein Betreuungsangebot in der Wunscheinrichtung geben kann, müsse abgewartet werden.

 

Herr Knospe regte an, die Tabellen zur Platzsituation zukünftig bereits mit der Einladung an die Ausschussmitglieder zu versenden. Er erkundigte sich darüber hinaus, ob es weitere Planungen in Bezug auf Erweiterung und Neubau von Kindertagesstätten gebe.  

 

Herr Wolke wies darauf hin, dass die von Frau Lohmann vorgetragenen Zahlen im Ergebnis bereits in der Beschlussvorlage aufgeführt waren. Zudem gäbe es einen Beschluss, wonach die Verwaltung beauftragt sei, weitere Betreuungsplätze zu schaffen. Dieser werde durch die neue Kindertagesstätte St. Johannes als teilweise umgesetzt betrachtet.

 

Herr Knospe merkte an, dass es lt. Beschlussvorlage – z.B. aufgrund unklarer Arbeitssituationen von Eltern - schwierig sei, genaue Planungen zur Betreuungssituation vorzunehmen. Er machte darauf aufmerksam, dass es sinnvoll sein könnte, im Voraus bereits Bedarfe bzw. Elternwünsche abzufragen.

 

Herr Wolke erklärte, dass die Bedarfe u.a. über die Anmeldungen festgestellt werden. Zudem spiele der Rechtsanspruch nach dem NKiTaG eine Rolle. Grundsätzlich werde versucht, bedarfsgerechte Betreuungszeiten anzubieten, so würden z.B. die Sonderöffnungszeiten relativ unkompliziert angepasst. Hinsichtlich der Ganztagsbetreuung sei zu beachten, dass die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt hätten, dass sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich unterjährig immer freie Ganztagsplätze zur Verfügung standen.

 

Herr Zerhusen merkte an, dass Eltern sich häufig lediglich mit dem Betreuungsangebot arrangieren würden. Ein Angebot schaffe jedoch hingegen manchmal auch erst eine entsprechende Nachfrage. Er wies darauf hin, dass es sicherlich viele Eltern gebe, die ihre Arbeitszeiten ausweiten würden, sofern die dafür benötigten Betreuungszeiten zur Verfügung ständen.

 

Frau Nuxoll entgegnete, dass flexiblere Betreuungszeiten nicht ohne Weiteres vom vorhandenen Betreuungspersonal aufgefangen werden könnten.

 

Herr Pellenwessel stimmte Frau Nuxoll zu und ergänzte, dass im Kindergarten St. Stefan in der Vergangenheit eine Sonderöffnung ab 07:00 Uhr angeboten worden sei, welche mangels Interessenten wieder aufgehoben wurde. Darüber hinaus sei es seiner Meinung nach schwierig Bedarfe abzufragen, die am Ende nicht gedeckt werden könnten.

 

Herr Meyer fasste zusammen, dass nach den bisherigen Auswertungen jedes Kind einen Betreuungsplatz erhalte und über den Beschlussvorschlag in der Beschlussvorlage abgestimmt werden soll.