Sitzung: 22.02.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/004/2022
Beschluss:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
17.1.2022 beantragt die UBG-Fraktion, die Gebäudereinigung in den städtischen
Objekten zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht mehr fremdzuvergeben, sondern
durch eigene Kräfte durchzuführen (Rekommunalisierung). Sie führt für diese
Forderung diverse Gründe an.
Die Stadt Lohne
hat in den 1990er Jahren die Eigenreinigung ihrer Gebäude beendet und seitdem
die Reinigung komplett an Dienstleister vergeben. Dies ist für
(Kommunal-)Verwaltungen auch durchaus eine übliche Vorgehensweise. Aktuell sind
im Bereich der Gebäudereinigung 29 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
und 8 geringfügig Beschäftigte auf die 26 städtischen Objekte der Stadt Lohne
verteilt eingesetzt. Die jährlichen Gesamtkosten beliefen sich 2019 und 2020
auf jeweils ca. 510.000 € p.a., davon in Schulen / Sporthallen ca. 397 T€ und
für Verwaltungsgebäude 63 T€. Die Gebäudereinigung stellt somit aus Kostensicht
bei der Stadt Lohne alljährlich mit Abstand den größten Posten bei der
Gebäudebewirtschaftung dar. Wegen der Auftragshöhe werden die Aufträge im
Abstand von jeweils 4-5 Jahren europaweit in mehreren Losen ausgeschrieben. Der
aktuelle Vertrag läuft zum Juli 2023 aus. Bei Wechseln des Dienstleisters
bleiben in der Regel die Reinigungskräfte weiter in den städtischen Objekten tätig,
zumal die hiesige Vollbeschäftigung am Arbeitsmarkt dem jeweiligen
Reinigungsunternehmen auch keine großen Alternativen bietet.
Die
Stadtverwaltung hat mehrere zur Verfügung stehende Publikationen ausgewertet
und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Eigenreinigung wirtschaftlich deutlich
teurer wäre als die Beibehaltung der Fremdreinigung. Der Landesrechnungshof
Schleswig-Holstein ermittelte in seinem Kommunalbericht 2016 Mehrkosten der
Eigenreinigung von 83 % bei den allgemeinbildenden Schulen und 67 % bei den
Verwaltungsgebäuden. Im Durchschnitt der geprüften Kommunen hätten die
Mehrausgaben bei 55 % pro m² Reinigungsfläche gelegen. Auch andere
Kostenvergleiche zeigen Ergebnisse in diese Richtung.
Für die
Fremdvergabe sprechen außerdem die Entlastung der Verwaltung bei der
Personalverwaltung, Einkauf und Beschaffung sowie der hausinternen Betreuung
des Themas.
Dienstleister
sind in der Regel aufgrund ihrer Spezialisierung deutlich effizienter und sind
trotz der Einberechnung der Umsatzsteuer nicht zwingend teurer. Sie können ihr
Personal auch noch an anderen Einsatzstellen außerhalb der Stadtverwaltung
einsetzen.
Die
Stadtverwaltung hält die genannten Mängel nicht für systembedingt oder dem
Dienstleister zwingend geschuldet. Die Ansicht, durch eine Eigenreinigung
würden Mängel per se nicht mehr auftauchen oder eine Eigenreinigung sei immer
qualitativ besser und daher immer einer Fremdreinigung vorzuziehen, ist aus
Verwaltungssicht nicht zutreffend. Der eher pauschal gehaltene Vorwurf des
Antrags, Reinigungskräfte stünden oft unter hohem Zeitdruck, seien häufig
sozialversicherungsfrei beschäftigt und die aktuelle Situation sei teilweise
katastrophal, wird für Lohne zurückgewiesen. Durch die Einhaltung des
allgemeinverbindlichen tariflichen Mindestlohns, der deutlich über dem
allgemeinen Mindestlohn liegt, und die Überprüfbarkeit durch den Zoll sieht die
Verwaltung auch keine objektiv fehlende Prüfmöglichkeit von Sozialstandards.
Beratungsverlauf:
Zunächst stellte
Ausschussmitglied Ovelgönne den Antrag ausführlich vor und verdeutlichte die
Hauptargumente. Ein anderes Ausschussmitglied unterstützte den Antrag und
verwies auf die gute finanzielle Situation der Stadt Lohne. Verwaltungsseitig
wurden die in der Vorlage benannten Gründe für die Beibehaltung der
Fremdreinigung untermauert. Ein Ausschussmitglied stellte sodann den
Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung, damit sich die Fraktionen nochmals
mit dem Thema auseinandersetzen können. Darüber ließ der Ausschussvorsitzende
abstimmen: