Sitzung: 22.02.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/005/2022
Beschlussempfehlung:
1) Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Lohne vom 11.12.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.06.2020, wird mit Wirkung zum 01.01.2022 abgeschafft. Die anliegende Aufhebungssatzung wird beschlossen.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten, wie die Gegenfinanzierung der entfallenden Einnahmen erfolgen kann.
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 25.11.2021 hat die CDU-Fraktion die Aufhebung der
Straßenausbaubei-tragssatzung und zugleich die Eruierung von
Finanzierungsmodellen beantragt, um die feh-lenden Einnahmen refinanzieren zu
können. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
In
seiner Sitzung vom 15.12.2021 hat der Rat der Stadt Lohne diesen Antrag zur
Beratung in den Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
verwiesen.
Die
Stadt Lohne erhebt bisher auf Grundlage der §§ 6 und 6b des Nds.
Kommunalabgaben-gesetzes (NKAG) sowie ihrer Straßenausbaubeitragssatzung
maßnahmenbezogene Stra-ßenausbaubeiträge. Dies entspricht den
haushaltsrechtlichen Grundsätzen des § 111 Abs. 5 Satz 1 / Abs. 6 NKomVG,
wonach die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen
Finanzmittel aus folgender grundsätzlichen Reihenfolge zu beschaffen haben:
1.
sonstige Finanzmittel
2.
soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten (u.a.
Straßenausbaubeiträge)
3.
Steuern
4.
Kredite
Nach
§ 111 Abs. 5 Satz 3 NKAG besteht keine Rechtspflicht zur Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen. Gleichzeitig dürfen Kommunen aber nach § 111 Abs. 6 nur
dann Kredite auf-nehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder
wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
Mit
Datum vom 19.01.2022 haben die Nds. Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf
zur Änderung des NKomVG in den Nds. Landtag eingebracht. Demnach soll § 111
NKomVG geändert, die absolute Nachrangigkeit von Kreditaufnahmen gegenüber
Straßenausbaubeiträgen beseitigt und damit dieser rechtstechnische Widerspruch
aufgelöst werden. Straßenausbaubeiträge werden für die Erneuerung, Erweiterung
und Verbesserung von Straßen verlangt. Außerdem dienen sie der Finanzierung aller
städtischen Straßenerstausbauten sowie der Erneuerung / Erweiterung /
Verbesserung gemeindlicher Straßenausbauten im baurechtlichen Außenbereich (§
35 BauGB). Sie unterscheiden sich somit grundlegend von der Finanzierung der
Ersterschließung von Straßen in Baugebieten aufgrund des § 127 ff. BauGB.
Das
Land Niedersachsen hat im Oktober 2019 gesetzlich Erleichterungen für
Beitrags-pflichtige ermöglicht (Anrechnung von Landesfördermitteln zugunsten
der Beitragspflichtigen, Ratenzahlungen zu einem moderaten Zinssatz ohne
besonderen Nachweis der Bedürftigkeit über 20 Jahre und ohne
grundbuchrechtliche Absicherung). Zusätzlich hat die Stadt Lohne mit der
Satzung vom März 2020 die bisherige Höhe der Anliegeranteile (Beitragssätze)
bereits um ca. 1/3 bis 1/5 gesenkt.
Zwischen
2009 und 2018 wurden in Lohne für 11 Maßnahmen Straßenausbaubeiträge in Höhe
von insgesamt ca. 613 Tsd. € durch die
Steuerabteilung veranlagt. Dabei handelte es sich vor allem um Nebenanlagen
(Geh- und Radwege, Parkbuchten, Straßenbeleuchtung). Aus diesen Zahlen der
Vergangenheit lassen sich aufgrund des allgemein guten Zustandes des Lohner
Straßennetzes aber keine Schlüsse für die Zukunft ziehen, da in den nächsten
Jahren trotz laufender Unterhaltung vermehrt ältere Straßen erneuerungsbedürftig
werden. Außerdem hängt die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen auch mit der
nur zu diesem Zeitpunkt sinnvollen Erneuerung des Kanalnetzes (vor allem einer
Erneuerung von Straßenzügen des RW-Kanals) durch den OOWV zusammen. Hierfür
spielt wiederum neben dem baulichen Zustand der Kanalisation auch der Bedarf an
Ableitungsvolumen aufgrund einer zunehmenden Versiegelung / Einleitung von
Privatgrundstücken und die Einbeziehung häufigerer Starkregenereignisse in das
öffentliche Netz eine Rolle.
Seit
2018 sind folgende Straßenbaumaßnahmen aufgrund der Straßenausbaubeitragssatzung
abgerechnet worden:
• Lindenstraße 586 Tsd. €
• Hilge Beuken 57 Tsd. €
Folgende
beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen würden in absehbarer Zeit (2023) zur
Abrechnung anstehen:
• Steinfelder Straße ca. 150 Tsd. €
• Keetstraße ca. 50 Tsd. €
• Von-Stauffenberg-Str. ca. 457 Tsd. €
Belastbare
dezidierte / jahresbezogene Aussagen über eine zukünftige Durchführung von
abrechnungsfähigen Straßenbaumaßnahmen innerhalb und außerhalb der Ortslage
Lohne können derzeit seitens der Verwaltung nicht getätigt werden.
Die
Höhe der daraus resultierenden möglichen Straßenausbaubeiträge hängt, neben den
derzeit stark steigenden Baukosten, von der individuellen verkehrlichen
Bedeutung und z.B. den Kosten für die Entsorgung des Altmaterials einer Straße
ab. Somit kann auch eine verbindliche Aussage über die aufgrund der Abschaffung
der Satzung fehlenden jährlichen Finanzmittel im Moment nicht getroffen werden.
Aufgrund
der Berechnungen vergleichbarer Kommunen wird mittelfristig von einer Finanzlücke
von ca. 400 – 500 Tsd. € pro Jahr ausgegangen.
Beratungsverlauf:
Es
wurde auf die bisherigen Beratungen verwiesen. Ein Ausschussmitglied merkte an,
das es auf die Gegenfinanzierung gespannt sei.