Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die notwendige Maßnahme wird mit 90 % der anfallenden Kosten, max. EUR 1.188.000 bezuschusst mit der Maßgabe, den Auszahlungsbetrag durch eine brieflose Grundschuld zugunsten der Stadt Lohne im Grundbuch abzusichern.


Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 24.11.2021 beantragte die Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud die Bezuschussung des Investitionsvorhabens „Anbau einer Cafeteria inkl. Küche sowie Aufstockung des Gebäudes zur Unterbringung von Personalräumen und Ausweichräumen“. Der Antrag, ein Grundrissentwurf und eine aktuelle Kostenschätzung sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. In den vergangenen Jahren zählten neben Ganztagsangeboten, verlängerten Öffnungszeiten und Verpflegungsmöglichkeiten auch der steigende und vielfältige Förderbedarf der zu betreuenden Kinder zu immer stärker nachgefragten Angeboten einer Kindertagesstätte. Viele Einrichtungen benötigen daher räumliche und personelle Kapazitäten, um die Aufgaben bedarfsgerecht wahrnehmen zu können. Hauswirtschaftliche Kräfte, eine Cafeteria bzw. ein Frühstücksraum und Ausweichräume zählen zu den Voraussetzungen, um ein entsprechendes Angebot vorhalten zu können.

 

In der derzeitigen Situation kann der Kindergarten St. Michael ein solches Angebot nicht bzw. nur eingeschränkt vorhalten. Im Gegensatz zu anderen (neuen) Lohner Einrichtungen fehlt es an Möglichkeiten, eine Cafeteria für z.B. das Frühstück zu nutzen. Darüber hinaus können besondere Fördermaßnahmen und die Arbeit in Kleingruppen nur unter erschwerten Bedingungen stattfinden. Der Kindergarten St. Michael gehört mit derzeit fünf Regel- und zwei Krippengruppen zu einer der größten Kindertagesstätten in Lohne. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf den Antrag der Kath. Kirchengemeinde verwiesen. Verwaltungsseitig wird angeregt, die notwendige Maßnahme mit 90 % der anfallenden Kosten, max. EUR 1.188.000 zu unterstützen.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder teilte mit, dass die Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud zwischenzeitlich mitgeteilt habe, dass es bzgl. der Eintragung einer Grundschuld keine Bedenken gäbe. Der Beschlussvorschlag wurde daher wie folgt formuliert: