Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Lohne ist hinsichtlich der Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen zu überprüfen.


Die Förderung erneuerbarer Energien, zu denen die Nutzung der Windkraft gehört, ist bundes- und landespolitisches Ziel. Dies führte bereits 1997 zur Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich und zur Aufnahme dieses Ziels in das Landesraumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen.

 

Durch die 27. sowie die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits das gesamte Gemeindegebiet flächendeckend auf mögliche Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen untersucht. Als Ergebnis wurde eine ca. 13,5 ha große Fläche südlich von Brockdorf an der südlichen Stadtgrenze zu Dinklage, Holdorf und Steinfeld als Sondergebiet für die Nutzung zur Windenergiegewinnung ausgewiesen. Die Fläche ist inzwischen ausgeschöpft. Gleichzeitig sind keine weiteren Windenergieanlagen im Stadtgebiet zulässig.

 

In den vergangenen Wochen haben Investoren bei der Verwaltung ihr Interesse an der Errichtung von Windkraftanlagen in Lohne, insbesondere im Bereich Brägel, bekundet. Von der Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang betont, dass nicht nur in Brägel nach Flächen für Windkraftanlagen gesucht wird.  Um die Ausweisung von Eignungsflächen zu überprüfen müsste das gesamte Stadtgebiet untersucht werden.

 

Dies stünde im Einklang mit der bundes- und landespolitischen Zielsetzung, die Erzeugung von regenerativen Energien zu fördern, würde aber gleichzeitig bedeuten, dass die seinerzeit gewählten Kriterien bei der Auswahl der Eignungsgebiete, wie z. B. Abstand zur Wohnbebauung und Schutz von Natur und Landschaft, anders gewichtet werden müssten.

 

In der Aussprache wurde von verschiedenen Ausschussmitgliedern die Wichtigkeit der Nutzung von Windkraft betont. Es sei jedoch nicht sinnvoll, einzelne Gebiete dahingehend zu untersuchen, ob Windkraftanlagen dort errichtet werden können. Zweckmäßig sei es vielmehr, das ganze Stadtgebiet dementsprechend zu überprüfen.

 

Ein Ausschussmitglied regte an, die Angelegenheit zuvor in den Fraktionen zu beraten.

 

Bürgermeister Niesel führte dazu aus, dass es an der Zeit und zweckmäßig sei, den damaligen Beschluss unter heutigen Gesichtspunkten durch ein Fachbüro zu überarbeiten.