Sitzung: 22.02.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/006/2022
Beschlussvorschlag:
Der Lohner
Gutschein wird in der Einführungsphase mit einem Gesamtbetrag von max. 20.000 €
gefördert. Insgesamt können demnach bis zu 4.000 Gutscheinkarten bezuschusst
werden, bei einem Zuschuss von 20 % zum Kauf. Die maximale Förderung je
Gutscheinkarte beträgt bei einer 100 € Gutscheinkarte insgesamt 20 €.
Sachverhalt:
Der
Handels – und Gewerbeverein "WIR Lohner e. V." bietet seit 2015 die
Möglichkeit, dass papiergebundene "Lohner Gutscheine" bei momentan
sechs Ausgabestellen (LzO, OLB, Concept Store Frau S, Büchergalerie, Blumen
Engelmann und Römann's Toys & Co.) gegen Barzahlung erworben werden können.
Diese besitzen vier feste Betragsmöglichkeiten (5, 10, 20, 50 €) und können bei
derzeit 56 Händlern eingelöst werden. Nach Angaben des HGV wurden im Jahr 2021
circa 264.000 € über diese Gutscheine in Lohne umgesetzt und insoweit Kaufkraft
vor Ort gebunden.
Wie der
HGV in seinem Antrag darlegt, ist die mit den Papiergutscheinen
zusammenhängende Arbeit (Drucklegung, ausfüllen, zählen, kontrollieren +
abrechnen, entwerten + entsorgen) inzwischen sehr personalintensiv geworden.
Dies gilt vor allem auf Seiten des HGV, aber auch für die vom Gutschein
profitierenden Einzelhändler.
Der HGV
hat in den letzten Monaten mit mehreren Anbietern Verhandlungen geführt, um den
analogen Gutschein mit einer Umstellung zu einer digitalen Variante zu
ergänzen. Neben dem erhofften deutlich geringeren Arbeitsaufwand gegenüber der
Papiervariante sieht der HGV Vorteile darin, dass es nicht mehr feste Beträge,
sondern beliebige Beträge bis zu 200,- € je Karte geben kann, die auch wiederum
in beliebigen Teilbeträgen eingelöst werden können. Der Erwerb bzw. die
Aufladung dieser Gutscheine ist dann sowohl per EC-Karte als auch per PayPal
möglich. Der HGV hat sich für den Anbieter www.stadtguthaben.de entschieden und möchte dessen
Gutscheinmodell dauerhaft in Lohne etablieren. Für die mit der Einführung des
Systems verbundenen Kosten beantragt der HGV einen Zuschuss und erhofft dadurch
eine hohe Unterstützung bei den Akzeptanzstellen und dadurch auch bei den
Kunden.
Konkret
beantragt der Verein:
- die Erstattung der
Erstanschaffungskosten von 15.000 Blanko-Gutscheinkarten (einmalige Kosten:
8.500 €)
- die komplette Übernahme der
nutzungsabhängigen „Händlerkosten“ für zweieinhalb Jahre (für das verbleibende
Jahr 2022 = ca. 4.350 €, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils = 8.700 €)
- des Weiteren regt der HGV an, die im
Jahr 2020/21 durchgeführte städtische Bonusaktion neu aufzulegen. Damals
erhielt ein Kunde für den Kauf eines 20-€-Gutscheins des HGV einen
5-€-Extrazuschuss, der durch die Stadt Lohne finanziert wurde. Dem HGV schwebt
hierbei ein Zuschuss von 20 % vor, so dass in einer Anfangsphase zusätzlich zu
den Gutscheinen von insgesamt z.B. 100.000 € ein durch die Stadt finanzierter
Bonus von 20.000 € gegeben werden könnte.
Insgesamt
würden sich die vom beantragten Förderungen auf circa 50.000 € (2022 32.850 €,
2023 und 2024 jeweils ca. 8.700 €) belaufen.
Seitens
der Stadtverwaltung ist die Umstellung von papiergebundenen Gutscheinen auf die
digitale Variante nachvollziehbar, zeitgemäß und kundenorientiert und wird sehr
empfohlen. Eine Förderung von Kosten, die dem HGV in der Anfangsphase
entstehen, wird grundsätzlich befürwortet.
Beratungsverlauf:
Der Ausschussvorsitzende begrüßte hierzu den Vereinsvorsitzenden Hans-Bernd Schlarmann und erteilte ihm das Wort. Die Ausschussmitglieder waren damit einverstanden.
Herr Schlarmann erläuterte die gute Entwicklung des Lohner Gutscheins anhand eines Folienvortrages und hob die Kaufkraft durch den Überhang der Berufseinpendler hervor. Anschließend ging Herr Schlarmann auf die Vor- und Nachteile der drei verglichenen Gutscheinmodelle ein und begründete die Entscheidung für den Anbieter Stadtguthaben GmbH.
In den nachfolgenden Wortbeiträgen kam zum Ausdruck, dass
sich einige Ausschussmitglieder mit der gesamten Übernahme aller Kosten bis
2024 schwer taten. Es gab die Anregung, eine Förderung der Händlerkosten
zunächst bis 2023 zu begrenzen. Auch die komplette Übernahme der Kosten für die
„leeren“ Gutscheinkarten wurde zunächst kritisch gesehen. Weiterhin wurde die
konkrete Ausgestaltung eines städtischen Zuschusses debattiert.
Letztendlich wurde über den Antrag in drei Einzelabstimmungen wie folgt beschlossen:
Beschlussvorschlag:
Die Stadt
Lohne übernimmt die Kosten für die Erstanschaffung von 15.000 „leeren“ Gutscheinkarten
nebst Hüllen in Höhe von einmalig 8.500 €.
mehrheitlich
beschlossen
Ja-Stimmen:
13 , Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag:
Die Stadt
Lohne übernimmt die Händlerkosten in Höhe von 2,9 % des Jahresumsatzes von voraussichtlich
300.000 € für die Jahre 2022 (ab Jahresmitte) in Höhe max. 4.350 € und für 2023
in Höhe von max. 8.700 €.
mehrheitlich
beschlossen
Ja-Stimmen:
12 , Nein-Stimmen: 1 , Enthaltungen: 1