Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der Lohner Gutschein wird in der Einführungsphase mit einem Gesamtbetrag von max. 20.000 € gefördert. Insgesamt können demnach bis zu 4.000 Gutscheinkarten bezuschusst werden, bei einem Zuschuss von 20 % zum Kauf. Die maximale Förderung je Gutscheinkarte beträgt bei einer 100 € Gutscheinkarte insgesamt 20 €.


Sachverhalt:

 

Der Handels – und Gewerbeverein "WIR Lohner e. V." bietet seit 2015 die Möglichkeit, dass papiergebundene "Lohner Gutscheine" bei momentan sechs Ausgabestellen (LzO, OLB, Concept Store Frau S, Büchergalerie, Blumen Engelmann und Römann's Toys & Co.) gegen Barzahlung erworben werden können. Diese besitzen vier feste Betragsmöglichkeiten (5, 10, 20, 50 €) und können bei derzeit 56 Händlern eingelöst werden. Nach Angaben des HGV wurden im Jahr 2021 circa 264.000 € über diese Gutscheine in Lohne umgesetzt und insoweit Kaufkraft vor Ort gebunden.

 

Wie der HGV in seinem Antrag darlegt, ist die mit den Papiergutscheinen zusammenhängende Arbeit (Drucklegung, ausfüllen, zählen, kontrollieren + abrechnen, entwerten + entsorgen) inzwischen sehr personalintensiv geworden. Dies gilt vor allem auf Seiten des HGV, aber auch für die vom Gutschein profitierenden Einzelhändler.

 

Der HGV hat in den letzten Monaten mit mehreren Anbietern Verhandlungen geführt, um den analogen Gutschein mit einer Umstellung zu einer digitalen Variante zu ergänzen. Neben dem erhofften deutlich geringeren Arbeitsaufwand gegenüber der Papiervariante sieht der HGV Vorteile darin, dass es nicht mehr feste Beträge, sondern beliebige Beträge bis zu 200,- € je Karte geben kann, die auch wiederum in beliebigen Teilbeträgen eingelöst werden können. Der Erwerb bzw. die Aufladung dieser Gutscheine ist dann sowohl per EC-Karte als auch per PayPal möglich. Der HGV hat sich für den Anbieter www.stadtguthaben.de entschieden und möchte dessen Gutscheinmodell dauerhaft in Lohne etablieren. Für die mit der Einführung des Systems verbundenen Kosten beantragt der HGV einen Zuschuss und erhofft dadurch eine hohe Unterstützung bei den Akzeptanzstellen und dadurch auch bei den Kunden.

 

Konkret beantragt der Verein:

-       die Erstattung der Erstanschaffungskosten von 15.000 Blanko-Gutscheinkarten (einmalige Kosten: 8.500 €)

-       die komplette Übernahme der nutzungsabhängigen „Händlerkosten“ für zweieinhalb Jahre (für das verbleibende Jahr 2022 = ca. 4.350 €, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils = 8.700 €)

-       des Weiteren regt der HGV an, die im Jahr 2020/21 durchgeführte städtische Bonusaktion neu aufzulegen. Damals erhielt ein Kunde für den Kauf eines 20-€-Gutscheins des  HGV einen 5-€-Extrazuschuss, der durch die Stadt Lohne finanziert wurde. Dem HGV schwebt hierbei ein Zuschuss von 20 % vor, so dass in einer Anfangsphase zusätzlich zu den Gutscheinen von insgesamt z.B. 100.000 € ein durch die Stadt finanzierter Bonus von 20.000 € gegeben werden könnte.

 

Insgesamt würden sich die vom beantragten Förderungen auf circa 50.000 € (2022 32.850 €, 2023 und 2024 jeweils ca. 8.700 €) belaufen.

 

Seitens der Stadtverwaltung ist die Umstellung von papiergebundenen Gutscheinen auf die digitale Variante nachvollziehbar, zeitgemäß und kundenorientiert und wird sehr empfohlen. Eine Förderung von Kosten, die dem HGV in der Anfangsphase entstehen, wird grundsätzlich befürwortet.

 

 

Beratungsverlauf:

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßte hierzu den Vereinsvorsitzenden Hans-Bernd Schlarmann und erteilte ihm das Wort. Die Ausschussmitglieder waren damit einverstanden.

 

Herr Schlarmann erläuterte die gute Entwicklung des Lohner Gutscheins anhand eines Folienvortrages und hob die Kaufkraft durch den Überhang der Berufseinpendler hervor. Anschließend ging Herr Schlarmann auf die Vor- und Nachteile der drei verglichenen Gutscheinmodelle ein und begründete die Entscheidung für den Anbieter Stadtguthaben GmbH.

 

In den nachfolgenden Wortbeiträgen kam zum Ausdruck, dass sich einige Ausschussmitglieder mit der gesamten Übernahme aller Kosten bis 2024 schwer taten. Es gab die Anregung, eine Förderung der Händlerkosten zunächst bis 2023 zu begrenzen. Auch die komplette Übernahme der Kosten für die „leeren“ Gutscheinkarten wurde zunächst kritisch gesehen. Weiterhin wurde die konkrete Ausgestaltung eines städtischen Zuschusses debattiert.

 

Letztendlich wurde über den Antrag in drei Einzelabstimmungen wie folgt beschlossen:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lohne übernimmt die Kosten für die Erstanschaffung von 15.000 „leeren“ Gutscheinkarten nebst Hüllen in Höhe von einmalig 8.500 €.

 

mehrheitlich beschlossen

Ja-Stimmen: 13   , Enthaltungen: 1

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lohne übernimmt die Händlerkosten in Höhe von 2,9 % des Jahresumsatzes von voraussichtlich 300.000 € für die Jahre 2022 (ab Jahresmitte) in Höhe max. 4.350 € und für 2023 in Höhe von max. 8.700 €.

 

mehrheitlich beschlossen

Ja-Stimmen: 12   , Nein-Stimmen: 1   , Enthaltungen: 1