Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.


Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert, dass der Eigentümer des Grundstücks Burgweg 23 eine Genehmigung zur teilweisen Umnutzung eines Gebäudes (Scheune) zu einem Fotoatelier beantragt hat. Das Grundstück ist eine ehem. landwirtschaftliche Hofstelle und mit einem Wohngebäude und drei weiteren Nebengebäuden bebaut. Die Baumaßnahmen werden fast vollständig innerhalb der Scheune durchgeführt. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben im Außenbereich und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Danach kann die Genehmigung erteilt werden, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dient. Darüber hinaus hat der Denkmalpfleger des Landkreises Vechta das Gebäude als kulturhistorisch prägende sich in die Landschaft einfügende Scheune bezeichnet. Der Grundstücksbereich liegt in der Ortslage Zerhusen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.