Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Grobkonzept "Masterplan Brockdorf" wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Varianten A und B des Masterplans Brockdorf weitere Planungsschritte einzuleiten.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Prof. Dr.-Ing. Volker Droste vom Architekturbüro DROSTE DROSTE & URBAN aus Oldenburg und Herrn Dr.-Ing. Harald Meyer vom Architekturbüro Planungsgruppe Stadtlandschaft aus Hannover.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass für das Ortszentrum Brockdorf einen Masterplan aufgestellt werden solle, da es in nächster Zeit auf Grund verschiedener Maßnahmen zu größeren Veränderungen im Bereich der Grundschule, des Kindergartens und der Feuerwehr kommen werde. Die Feuerwehr wird aus den alten Gebäuden voraussichtlich im Frühjahr 2023 aus- und in ihr neues Gerätehaus in der Nähe der Gewerbegebiete Brockdorfs einziehen. Ob das alte Feuerwehrhaus aus den 70er Jahren, teilweise umgebaut in den 90er Jahren, abgerissen oder saniert werden kann, ist noch nicht klar. Das Kindergartengebäude ist baufällig und wird sehr wahrscheinlich abgerissen. Die Nutzung eines Gebäudes der Gaststätte Kalvelage durch die Schule (Mensa) wird in Kürze beendet werden. Seitens der Grundschule, des KiGa und des Fußballvereins Grün-Weiß Brockdorf gibt es z.T. umfangreiche Erweiterungswünsche. Aus den o.a. Gründen scheint die Aufstellung eines Masterplans für das gesamte Ortszentrum Brockdorfs erforderlich und sollte sich in die vorhandene städtebauliche Struktur dieser Bauerschaft einfügen.

 

Für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum Thema „Masterplan Brockdorf“ wurden die Büros DROSTE DROSTE & URBAN, Oldenburg, und Stadtlandschaft, Hannover, beauftragt, anhand der ermittelten Bedarfe ein Grobkonzept zu entwickeln. Hierbei handelt es sich keinesfalls um eine Detailplanung.

 

Anhand einer Präsentation wurde das Grobkonzept von Herrn Prof. Dr. Volker Droste und Herrn Dr.-Ing. Harald Meyer unter Berücksichtigung mehrerer städtebaulicher Varianten zur Beordnung und Gestaltung des neuen Ortszentrums vorgestellt und erläutert.

 

Grundlage für die Varianten A, B und C waren der Raumbedarf der Grundschule Brockdorf, des Kindergartens St. Maria Goretti sowie des Sportvereins Grün-Weiß Brockdorf e. V..

 

Variante A

Neubau für die Schule als Solitär parallel zur Zerhusener Straße, Kopfbau dicht an der Langweger Straße, Umnutzung Feuerwehrgerätehaus und bauliche Erweiterung zwischen Bestand und Langweger Straße.

 

Variante B

Neubau für die Schule als „angebundener“ Solitär parallel zur Zerhusener Straße, Neubau an das Feuerwehrgerätehaus als amorpher Annex für den Kindergarten, Aufstockung der Grundschule mit Halle im Zwischenbereich.

 

Variante C

Neubau für die Grundschule (mit Anbindung), Aufstockung des Kopfbaus und Neubau Kindergarten. Verzicht auf das Feuerwehrgerätehaus.

 

 

Von den Planern wurde auf entsprechende Anfrage ausgeführt, dass es sich bei dem vorgestellten Konzept um ein Grobkonzept auf Grundlage der ermittelten Daten handele. Die Entwurfs-/Detailplanung erfolge im nächsten Schritt.

 

Zu den Fragen eines Ausschussmitgliedes zu den Ergebnissen der bisherigen Besprechungen und Auftragserteilung des Grobkonzeptes wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass diese im Protokoll nachgereicht werden.

 

Anmerkung zum Protokoll

Über mögliche künftige Planungen in Brockdorf wurde erstmalig im VA am 29.09.2020 (TOP 16.7) berichtet.

Eine weitere Mitteilung erfolgte im Bauausschuss am 29.06.2021 (TOP 8.5).

 

Im Rat wurde dann am 15.12.2021 (TOP 5.1) mitgeteilt:

Bauamtsleiter berichtete über den Sachstand des Masterplans Brockdorf.

Im Mai sowie im Juli 2021 fanden Treffen mit Vertretern der Schule, des Kindergartens, der Feuerwehr, des Sportvereins und der Verwaltung statt, in denen die Raumanforderungen ermittelt und festgehalten worden seien. Diese seien nun dem städtebaulichen Berater zur Verfügung gestellt worden. Auf dieser Basis werde ein Grobkonzept erstellt, das mit den Vertretern erörtert und sodann im Bauausschuss vorgestellt werde.

 

Für die Erstellung des Grobkonzeptes wurde von der Verwaltung das Büro DROSTE DROSTE & URBAN beauftragt. Es handelte sich dabei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, da aufgrund der Höhe des Planungshonorars ein gesonderter VA-Beschluss nicht erforderlich war.

 

Im weiteren Verlauf der Aussprache wurden von verschiedenen Ausschussmitgliedern die Varianten A und B bevorzugt. Die Variante C unter Verzicht des Feuerwehrgerätehauses sollte nicht weiter verfolgt werden.