Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 – 3. Änderung für den Bereich „Südlich der Deichstraße“.

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


Dieser Tagesordnungspunkt wurde zusammen mit TOP 16 – Veränderungssperre Nr. 48 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 – 3. Änderung „Südlich der Deichstraße“ (Vorlage 61/011/2022) beraten.

 

 

Die Verwaltung erläuterte, dass von der Stadt Lohne in den vergangenen Jahren in den Stadtquartieren Windmühlenberg, Mühlenkamp, Schürmannstraße, Evers Berg etc. moderate Nachverdichtungsplanungen mit dem Ziel durchgeführt wurden, auf den relativ großen Grundstücken in der zweiten Bauzeile weitere Gebäude zuzulassen. Dabei gibt es für diese Nachverdichtungsplanungen einheitliche Maße der baulichen Nutzung sowie die Zulässigkeit von lediglich drei Wohnungen pro mittlerer Grundstücksgröße. Diese Planungen schonen die Ressource Boden und nutzen die bereits vorhandene Infrastruktur wie Erschließungsstraßen und Versorgungsleitungen und haben sich in den vergangenen Jahren in Lohne bestens bewährt.

 

Ein weiterer Grund für die Aufstellung von Nachverdichtungsplanungen ist der Wunsch von Investoren in älteren Baugebieten, Wohngebäude mit einer maximalen Anzahl von Wohnungen zu errichten und dabei die Grenze der städtebaulichen Verträglichkeit erheblich zu überschreiten. Nachbarkonflikte wären bei der Realisierung solcher Bauvorhaben vorprogrammiert.

 

Bei der vorliegenden Änderungsplanung ist letzteres der Fall. Fünf Wohneinheiten mit entsprechend erforderlichen Stellplätzen und Nebenanlagen z.B. für Mülltonnen und Fahrräder sind auf einem knapp 650 qm großen Grundstück in einem Einfamilienhausquartier städtebaulich nicht vertretbar.

 

Da der Bereich des Bebauungsplans Nr. 40 über relativ große Grundstücksgrößen verfügt, wäre dieser Bereich für eine moderate Nachverdichtung durchaus geeignet.

 

Mit dieser Nachverdichtungsplanung kann die Neuausweisung entsprechender zusätzlicher Wohnbauflächen am Ortsrand auf unversiegelten Ackerflächen vermindert werden, was dem Grundsatz eines sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden entspricht.

 

 

Für diesen Bereich liegt ein Bauantrag vor, in dem ein Investor auf einem relativ kleinem Grundstück (ca. 650 qm) ein Wohnhaus mit fünf Wohneinheiten, entsprechend den erforderlichen Stellplätzen und Nebenanlagen z. B. für Mülltonnen und Fahrräder in einem Einfamilienhausquartier plant. Diese Planung würde zu städtebaulichen Spannungen führen und ist nach Auffassung des Bauamtes in diesem Bereich nicht vertretbar.

 

Um die Ziele der Bauleitplanung für diesen Bereich nicht zu gefährden, ist die Aufstellung einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 40 – 3. Änderung erforderlich.

 

 

Ausschussmitglied Tillesch hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.